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Hallo zusammen,
ich hoffe ihr könnt uns helfen.
Mein schwiegervater hat folgendes Problem.
Obwohl er im Shop am 5.8. Call&Surf Comfort bestellt hat, schaltete man bei ihm Entertaint Comfort mit VDSL 25.
Als er vom Urlaub zurück kam bat er mich die den Router den er bekommen hat anzuschließen.
Nachdem ich kein Zugang zum Internet bekam ließ ich mir seine Papiere zeigen und sah das er VDSL mit Entertaint hat, daher ging der Speedport nicht, weil es ein normaler war und kein VDSL Modem.
Also Modem richtig, Leitung falsch.
Wir gingen in den Shop und fragten den Geschäftsführer was das soll.
Er meinte: Im Shop sei das richtige gebucht worden, aber man hätte anscheinend in der Zentrale das falsche freigeschaltet.
Man schrieb eine Wiederuferkärung, mit der Begründung das wir das ja nicht bestellt hätten und lies es mein Schwiegerpapa unterschreiben und faxte es an die Zentrale.
Jetzt bekam er ein Brief aus Bonn worin steht:
Man könne Verträge die im Shop abgeschlossen hat nicht wiederrufen!
Was soll das!
Er hat ja nicht das bestellt. Der Gesfchäftsführer hat es auch zugegeben.
Er müsse bei dem Vertrag bleiben.
Was ich nciht verstehe:
1. Er hat es nicht bestellt, der Geschäftsführer hat gesagt es sei ein Fehler der Zentrale = Wiederruf
2. Falscher Router, kein VDSL Modem = Keine Dienstleistung = Wiederrufrecht
3. Entertaintbox kam bis heute nicht = keine Dienstleistung = Wiederrufsrecht
Zuerst greift doch eins! Und wenn die nicht dann müssten doch die anderen Gründe langen.
Was sollen wir machen?
Danke für eure Hilfe.
MFG
ich hoffe ihr könnt uns helfen.
Mein schwiegervater hat folgendes Problem.
Obwohl er im Shop am 5.8. Call&Surf Comfort bestellt hat, schaltete man bei ihm Entertaint Comfort mit VDSL 25.
Als er vom Urlaub zurück kam bat er mich die den Router den er bekommen hat anzuschließen.
Nachdem ich kein Zugang zum Internet bekam ließ ich mir seine Papiere zeigen und sah das er VDSL mit Entertaint hat, daher ging der Speedport nicht, weil es ein normaler war und kein VDSL Modem.
Also Modem richtig, Leitung falsch.
Wir gingen in den Shop und fragten den Geschäftsführer was das soll.
Er meinte: Im Shop sei das richtige gebucht worden, aber man hätte anscheinend in der Zentrale das falsche freigeschaltet.
Man schrieb eine Wiederuferkärung, mit der Begründung das wir das ja nicht bestellt hätten und lies es mein Schwiegerpapa unterschreiben und faxte es an die Zentrale.
Jetzt bekam er ein Brief aus Bonn worin steht:
Man könne Verträge die im Shop abgeschlossen hat nicht wiederrufen!
Was soll das!
Er hat ja nicht das bestellt. Der Gesfchäftsführer hat es auch zugegeben.
Er müsse bei dem Vertrag bleiben.
Was ich nciht verstehe:
1. Er hat es nicht bestellt, der Geschäftsführer hat gesagt es sei ein Fehler der Zentrale = Wiederruf
2. Falscher Router, kein VDSL Modem = Keine Dienstleistung = Wiederrufrecht
3. Entertaintbox kam bis heute nicht = keine Dienstleistung = Wiederrufsrecht
Zuerst greift doch eins! Und wenn die nicht dann müssten doch die anderen Gründe langen.
Was sollen wir machen?
Danke für eure Hilfe.
MFG