DSL als "Universaldienst"

Master1

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Forderung: DSL soll zur Grundversorgung gehören
Die Linksfraktion fordert die Bundesregierung in einem Antrag auf, durch gesetzliche Änderungen dafür zu sorgen, dass ein Internetanschluss mit schneller Übertragungsrate zum so genannten Universaldienst gezählt wird.

Dieser Universaldienst umfasst die flächendeckende Grundversorgung, die jedem Bürger als Mindeststandard zusteht. Unter "schneller Übertragungsrate" sollen nach dem Willen der Abgeordneten zunächst Geschwindigkeiten ab zwei Megabit pro Sekunde verstanden werden.
Aufnahme in "Universaldienste"

Auf EU-Ebene solle die Regierung darauf hinwirken, dass den Mitgliedstaaten nicht mehr verboten wird, den Universaldienst auszuweiten, wenn dabei Unternehmen zur Finanzierung herangezogen werden. Auch sollten Internetanschlüsse mit schnellen Übertragungsraten nach dem Willen der Linken in die EU-Universaldienstrichtlinie aufgenommen werden.
Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes

Zur Begründung heißt es in dem Antrag, Millionen Menschen in Deutschland werde immer noch ein schneller Internetanschluss verweigert. Die Fraktion sieht darin eine "eklatante Verletzung des Verfassungsgrundsatzes", im gesamten Bundesgebiet gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen. Bürgern im ländlichen Raum werde die Teilnahme am gesellschaftlichen und kulturellen Leben wesentlich erschwert.

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