DSL Geschwindigkeit

Es geht um die folgende Adresse:
Kiefholzstr. 5
12435 Berlin

Bekommt man an dieser Adresse einen echten Analog-Anschluss bei Alice? :-Ö
Die Verfügbarkeitsprüfung sagt folgendes:

Alice DSL Verfügbarkeitsprüfung schrieb:
"Wir haben Ihre Angaben überprüft: Alice Fun ist auch an Ihrem Wohnort verfügbar.

Sie können voraussichtlich eine Übertragungsgeschwindigkeit von 384 kbit/s bis 1500 kbit/s erreichen.

ISDN als Telefonanschlussart können wir Ihnen leider nicht zur Verfügung stellen.
An Ihrem Anschluss können wir Ihnen Alice TV & Movies leider noch nicht zur Verfügung stellen.

Der springende Punkt bei dieser Aussage ist: es gibt kein ISDN, im Klartext: Hansenet kann nur einen Sprachkanal bereitstellen. Eine solche Beschränkung gibt es aber nur bei VoIP-Anschlüssen in Verbindung mit nicht ausreichender DSL-Bandbreite. Bei echten Festnetzanschlüssen wäre ISDN kein Problem, auch wenn DSL nur 384 kbit/s schafft. Daraus schließe ich, dass echtes Alice Festnetz wie von mir bereits vermutet nicht verfügbar ist und der Anschluss folglich als NGN-Anschluss geschaltet wird. Von einem solchen würde ich aber bei DSL light Abstand nehmen.

Grüßle

Der Mikrogigant
 
Danke.

Und o2-DSL wäre in diesem Fall auch nicht möglich oder?
 
Und o2-DSL wäre in diesem Fall auch nicht möglich oder?
So isses. Und auch kein DSL von Vodafone, Versatel, 1&1 und wie sie alle heißen (möglicherweise meldet der ein oder andere dieser Anbieter eine Verfügbarkeit, vernünftig funktionieren werden die Anschlüsse dann aber vermutlich nicht). Außer Kabelinternet oder UMTS ist Telekom-DSL in dieser Situation das einzige, was man empfehlen kann.

Grüßle

Der Mikrogigant
 
Mal ne Frage:

Bei o2 kann man im ersten Monat kündigen, wenn man unzufrieden ist. Mein Bekannter könnte versuchen, o2-DSL zu bestellen.

Jetzt kann o2 keine verbindliche Zusage über die maximale Geschwindigkeit. Wie geht o2 in diesem Fall vor?
1. Der Kunde bestellt den Anschluss.
2. o2 prüft, ob der Anschluss realisierbar ist. Erfolgt diese Prüfung, bevor o2 den Anschlus bei der Telekom gekündigt und die Portierung beantragt hat oder es wird erstmal geprüft und erst danach wird die Portierung beantragt?
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei o2 kann man im ersten Monat kündigen, wenn man unzufrieden ist.
Man kann bei O2 monatlich kündigen, nicht nur im ersten Monat. Vorausgesetzt, man schließt einen entsprechenden Vertrag ab. Dann werden allerdings die Einstiegskosten höher und man bekommt auch nicht die Vergünstigungen, die man bei Abschluss eines 24-Monats-Vertrag bekäme. Auf jeden Fall bietet O2 neuerdings auch Verträge mit nur 1-monatiger Mindestlaufzeit an.

Ob die Leitungsprüfung vor oder nach der Kündigung beim alten Anbieter erfolgt, kann ich nicht sagen.

Grüßle

Der Mikrogigant
 
2. o2 prüft, ob der Anschluss realisierbar ist. Erfolgt diese Prüfung, bevor o2 den Anschlus bei der Telekom gekündigt und die Portierung beantragt hat oder es wird erstmal geprüft und erst danach wird die Portierung beantragt?

O2 kann nicht prüfen! O2 gibt Auftrag an Telekom und die melden zurück Opal oder wird dann am ... ausgeführt. Wenn Opal-Gebiet kann nichts passieren außer Wartezeit und wegen Zufriedenheitsgarantie kann auch nix passieren.
 
Jetzt ist mein Bekannter bei o2. Trotz Bedenken lief die Umschaltung problemlos.
Er bekommt jetzt ca. 780 kbit/s Geschwindigkeit (Bei der Telekom hatte er 384 kbit/s). Die Sprachqualität ist auch sehr gut, kein Echo, keine Aussetzer.
 
Bin auch bei o2 lt. Fritz!Box von o2 gibt die leitung 7MBit an Kapazität her, ich bekomme aber nur 3Mbit obwohl ich für 6 lt. Tarif bezahle.

Laut o2 ist die Leitung von der T-Com gedrosselt, weil es sich um einen Bitstream Anschluss halte. Ich frage mich nun ob ich den Vetrag wegen Nichterfüllung der zugesicherten Geschwindigkeit kündigen kann und zu welchem Provider ich gehen müsste um die volle Geschwindigkeit zu bekommen?! Mein Nachbar über mir hat wohl 7-10Mbit mit 1und1 - schalten die direkt?!
 
Ich frage mich nun ob ich den Vetrag wegen Nichterfüllung der zugesicherten Geschwindigkeit kündigen kann...
Nicht schon wieder eine solche Diskussion.
Gib bitte hier klipp und klar wieder, mit welchen Worten Dir der Provider die Geschwindigkeit von 6MBit zugesagt hat. Und nein, ich möchte nicht sehen, welches Produkt Du von ihm erworben hast, denn Namen sind Schall und Rauch, sondern ganz klar die technische Spezifikation der Mindest-Geschwindigkeit!

BtW: Ob 1&1 Bei Dir mehr (oder auch weniger!) bietet, liegt daran, wer für 1&1 bei Dir tätig werden darf und wie Deine individuellen Leitungen und Leitungslängen danach sein werden. Das ist niemals pauschal zu nennen, sondern immer eine individuelle Konstellation.
 
Hallo,
also lt. der Webpage von o2 hat man mir damals 16MBit zugesagt und ich habe mich für 6Mbit entschieden - bekomme jetzt aber nur 3. Von einer Drosselung durch die Realisierung durch die T-Com war nie die Rede. Wie kann ich rausfinden wer an meiner Adresse direkt "verwirklicht"

http://www.hody.de/Foren/o21.JPG

[Edit Novize: Eingebettete Monstergrafik entfernt...]
 
also lt. der Webpage von o2 hat man mir damals 16MBit zugesagt
Nein, man hat dir bis zu 16 MBit/s zugesagt. Diese Zusage ist auch mit 3 MBit/s erfüllt, ja sogar mit 3 kbit/s. Was man dir wirklich verbindlich zugesagt hat, sollte aus der Leistungsbeschreibung deines Tarifs hervorgehen. Wenn nicht, hast du Katze im Sack bestellt und folgerichtig auch Katze im Sack bekommen.

und ich habe mich für 6Mbit entschieden
Nein, du hast dich für bis zu 6 MBit/s entschieden. Da gilt das oben geschriebene entsprechend.

Grüßle

Der Mikrogigant
 
Frage:
Was hat die schwammige Bezeichnung "von bis zu" mit einer getroffenen verbindlichen Zusage zu tun?
Antwort: Richtig, nichts!
Lies bitte mal die AGBs und Leistungsbeschreibung des Tarifes 6MBit Deines Anbieters, was die Zusage einer bestimmten Leistung angeht. Überall wird davon geredet, dass es auch ein Fallback auf 3MBit sein kann und der Tarif mit der klangvollen Bezeichnung "6Mbit" ist immer noch eingehalten.
 
Nein so steht es nicht in den AGB, da steht zwar was von Geschwindigkeitsschwankungen bei hoher Auslastung aber nichts von genereller Drosselung. Es gibt einen Nebensatz über technische Möglichkeiten, aber die kennt der Provider schon vor der Installation. Ich werde nun also versuchen einen Rabatt zu bekommen...
 
Es gibt einen Nebensatz über technische Möglichkeiten, aber die kennt der Provider schon vor der Installation...
Ja, in der Regel aber erfährt er diese erst erst bei der verbindlichen Beauftragen der Schaltung bei der T-Com, denn erst dann kann eine Einzelfallprüfung statt finden. Das ist das Dilemma des Providers...
 
Nein so steht es nicht in den AGB
Natürlich steht das dort nicht. Die AGB sind die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen", die für jeden Vertrag mit dem Anbieter gelten. Zusätzlich gibt es aber noch spezielle Konditionen, die sich von Produkt zu Produkt unterscheiden (schließlich unterscheiden sich die Produkte ja auch). Und genau da sollte eine definierte Mindestbandbreite drinstehen. Wenn nicht -> Katze im Sack -> Finger weg.

Bei anderen DSL-Anbietern ist das genauso. Beispiel Telekom: da gibt es die AGB, die für jeden Telekom-Anschluss gelten, und zusätzlich für jeden Anschluss noch eine Leistungsbeschreibung. In der für T-DSL 6000 steht beispielsweise drin, dass die Bandbreite zwischen 3072 und 6016 kbit/s liegen darf.

Grundsätzlich sollte man seinen DSL-Anschluss danach auswählen, ob die benötigte Bandbreite vom Anbieter als Mindestbandbreite garantiert wird. Wer z. B. 6 MBit/s benötigt, sollte kein DSL 6000 bestellen, denn dafür garantiert kein Anbieter die gewünschten 6 MBit/s. Vielmehr muss er dann zu DSL 16000 greifen, bei dem die garantierte Mindestbandbreite üblicherweise bei ca. 6 MBit/s liegt (Ausnahmen bestätigen die Regel). Informationen über Bandbreitengarantien findet man grundsätzlich nicht in der Werbung oder auf den Bestellseiten, sondern immer nur im Kleingedruckten, das man separat herunterladen muss und vor einer Bestellung von vorne bis hinten durchgelesen haben sollte.

Ich werde nun also versuchen einen Rabatt zu bekommen...
Viel Glück ;) Das wirst du brauchen, denn einen Anspruch darauf hast du vermutlich nicht.

Grüßle

Der Mikrogigant
 
Habe gestern nochmals nachgesehen es gibt bei o2 offenbar nur eine AGB für sämtliche Varianten?! :confused:

Mein Nachbar ist bei 1und1 und bekommt wie gesagt so um die 10Mbit im Schnitt, ich habe daraufhin spasseshalber 1&1 angeschrieben und mich erkundigt wieviel MB ich bekommen könnte mit meiner Telefonnummer und eine Mail bekommen:

Gerne haben wir eine DSL Überprüfung für Sie vorgenommen, mit dem Ergebnis, dass wir Ihnen keine schnellere Leitung als 3000 kbit/s schalten können.
Die 1&1 besitzt keine eigene Netzinfrastruktur, sondern nutzt die von Telefonica, Vodafone, QSC und der Deutschen Telekom mit.

Laut meinem Nachbar ist das tatsächlich via Vodafone realisiert worden, die Frage ist dann aber nur wieso es damals bei ihm ging und jetzt wohl nicht mehr?!

Mit einem Mitarbeiter von o2 stehe ich bereits in Kontakt und evtl. geht da was...
 
Laut meinem Nachbar ist das tatsächlich via Vodafone realisiert worden, die Frage ist dann aber nur wieso es damals bei ihm ging und jetzt wohl nicht mehr?!
Vielleicht, weil jetzt alle Vodafone DSLAM Ports belegt sind und deshalb keine Anschlüsse mehr geschaltet werden können? Verfügbarkeitschecks sind allerdings immer unverbindlich und geben nur selten den tatsächlichen Sachverhalt wieder.

Mit einem Mitarbeiter von o2 stehe ich bereits in Kontakt und evtl. geht da was...
Du weißt ja, dass Verfügbarkeitschecks unverbindlich sind und nur selten den den tatsächlichen Sachverhalt wiedergeben?
 
Die Verfügbarkeitschecks wissen zwar anhand von Datenbanken, ob DSL verfügbar ist, evtl. auch anhand von errechten Leitungswerten die ungefähre Geschwindigkeit, aber nicht, welcher Anbieter in dem gewünschten Gebiet welche Technik und welche Verfügbarkeit seitens der Portbelegung gegeben ist.

Gruß
Sandra
 

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