DSL Nutzung in Ferienwohnung

neandr

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Bin nicht sicher wo ich diese Thematik posten kann, um eine technische Aussage zu bekommen .. für Hinweise auch für andere Foren etc bin ich dankbar.

Zur Sache:
Um eine rechtliche "einwandfreie" Situation für einen Internetanschluß in einer FeWo zur Verfügung zu stellen wird in dem Beitrag gesagt:
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=85883&
Ziemlich am Schluss:
Zusammenfassend kann man sagen, dass Sie bei der Einrichtung eines WLAN-Zugangs für Ihre Ferienwohnungen größte Sorgfalt in Bezug auf Firewalls und Nutzerkonten legen müssen.

Ist dies zB. mit einem "normalen" DSL-Router ala Fritzbox 7170 machbar?
Soweit ich weis haben diese Geräte eine Firewall, WAP2, können ggf. MAC Begrenzung.
Aber kann da -- ggf. mit besonderem Software update/Erweiterung -- eine Nutzerkennung eingerichtet werden?
Wenn die FB das nicht hergibt, was wäre dann dafür notwendig?

Danke für Feedback :D
 
Irgendwie verstehe ich die Frage nicht. Was willst du machen? DSL in die Ferienwohnung legen oder nur bestehendes DSL an die Ferienwohnung per WLAN weiterleiten?
Falls letzteres: Tu es einfach. Nimmst WPA2 für die WLAN-Verschlüsselung ung falls dir das immer noch nicht genug ist, nimmst du VPN dazu. Aber normalerweise reicht WPA2 vollkommen aus.
 
DSL/WLAN Nutzung -- Erläuterung

@PsychoMantis

Sorry, das ich es nicht klar genug ausgedrückt habe.
Die FeWo soll mit der Möglichkeit eines Internetzuganges vermietetbar sein. Es ist eine normale Wohnung in einer Wohnanlage mit Telefonanschluß / DSL. Die Wohnung wird entweder von uns (Besitzer der Wo) genutzt oder als FeWo vermietet.
Die Frage zielt also darauf ab:
... wie muß die technische Einrichtung erfolgen, damit die rechtlichen Bedingungen (Verantwortung des Wo-Besitzers) eingehalten werden.
Der Router / Anschluß liegt in der Wohnung (ggf. unter Verschluß). Der FeWo-Mieter bekommt das Nutzungsrecht eingeräumt. D.h. wie in dem Rechtszitat ausgesagt, er soll ein Nutzerkonto bekommen, über das er sich im Internet anmelden kann.

Im Moment geht es um diese "Nutzerkonto" Einrichtung, um damit die rechtliche Verantworung des Vermieters zu beschränken.

Ich hoffe damit wird der Hintergrund klarer.
 
Hm, das wird mit der Fritz!Box nicht gehen, da du als Anschlussinhaber im Zweifelsfall nachweisen musst, dass nicht du, sondern die Feriengäste ggf. strafbare Handlungen im Internet durchführten.
Du müsstest also ein vollständiges log-File erzeugen, mit Datum, IP/MAC-Adresse der Gäste-Computer usw.

In Hotels werden solche Produkte eingesetzt, laut meinem Kumpel (er stattet Hotels mit Internet und TV-Streams aus) eine nicht ganz preiswerte Sache. Für den Privateinsatz also kaum rentabel.
 
FB Logging

@Ecki-No1 ... tolle Signatur !!

Also so ganz ohne Logs ist die FB ja nicht. Wenn ich mir die WLAN Ereignisseite ansehe, dann sind dort ja schon einige Angaben zB:
17.11.10 18:45:56 WLAN-Station angemeldet. Name: HxxxxMACs, IP-Adresse: 192.168.178.29, MAC-Adresse: 00:yy:6C:yy:yy:yy, Geschwindigkeit 54 MBit/s.
Damit wäre zunächst eine Aufzeichnung der Nutzung möglich. Wie stichfest das ist bleibt sicher zunächst eine offene Frage.
Und dann wäre da noch die Frage wie diese Aufzeichnung zB. automatisch bei Mietanfang/ende gesichert werden kann. Im Moment sehe ich nur "Druckansicht" und dann mit Copy manuell sichern.
Gibt's da was besseres?

Da die FeWo ja mit Vertrag vermietet wird, stehen die Nutzerdaten (Name,Anschrift, etc) ja zur Verfügung ... oder besser gesagt "sollten" zur Verfügung stehen.

Allgemein:
Was wäre unter der rechtlichen Forderung Nutzkonto zu verstehen? Ist ggf. die og. Aufzeichnung in diesem Zusammenhang ausreichend?
 
der Push Service der Fritz!Box kann diese Informationen täglich, wöchentlich oder monatlich per e-mail versenden.
Inhalt:
Anrufliste
Online-Zähler
Ereignisse z.B.
Code:
10.11.10 22:36:12 WLAN-Gerät abgemeldet (2,4 GHz). Name: Notebook, MAC-Adresse:  00:16:44:XX:0F:XX.
10.11.10 22:35:22 WLAN-Gerät angemeldet (2,4 GHz). Name: -, IP-Adresse: -, MAC-Adresse:  00:16:44:XX:0F:XX, Geschwindigkeit 54 MBit/s.
FRITZ!Box Einstellungsübersicht
DSL-Informationen
 
Danke zu später Nacht :o

Habe vom RA das Angebot er könne einen Vertrag aufsetzen, der bei den Mietverhältnissen immer wiederverwendbar ist. Muss da nochmal nach haken.
Ich denke Vertrag und die beschriebenen Log-Files sollte das ganze gut aussehen lassen

... auch ohne eine spezielle Nutzerkennung einzurichten.

Gute Nacht
 
Das Du dich da nicht im Irrtum bist, im Zweifel haftet immer der Anschlußinhaber! (Störhaftung). An deiner Stelle würde ich mir einen Fon Router in die Bude Stellen, und diesen als Bill betreiben.
So können die User für kleines Geld im Netz surfen und Du hast die Ganze rechtliche Scheiße von der Backe.
 
Hm, das wird mit der Fritz!Box nicht gehen, da du als Anschlussinhaber im Zweifelsfall nachweisen musst, dass nicht du, sondern die Feriengäste ggf. strafbare Handlungen im Internet durchführten.

Nein muss er nicht, er ist rechtlich gesehen Provider und die Welt ist nicht voller Krimineller :rolleyes:
 
Guude,
[.....]Um eine rechtliche "einwandfreie" Situation für einen Internetanschluß in einer FeWo zur Verfügung zu stellen [.....]
...schau dich doch, ergänzend zu den bereits gemachten Vorschlägen, in diesem Thread einmal schlau ;)



[edit]..aber ganz generell solltest du in deinem Miet-/Überlassungsvertrag einen entsprechenden anwaltlich ausformulierten Passus mitaufnehmen lassen.
..ob dich dieser Vertragszusatz allerdings generell aus der Anschlussinhaberhaftung nimmt ist fraglich, aber du kannst evtl. zumindestens privatrechtlich gegen den Verursacher vorgehen ;)[/edit]


und
, er ist rechtlich gesehen Provider
:confused:..wie kommst du denn darauf ??
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke .. Gelöst (erstmal)

Zunächst mal allen Danke für euere Beiträge.

Also ich verstehe es so: entweder "technisch" oder "rechtlich" lösen.

Technische Lösung
.. scheint mir die FON Lösung ein akzeptabler Weg zu sein. Es war etwas mühsam die Bedingungen/Kosten zu finden, insbesondere für Nicht-Fon-Besitzer. Es ist ja nicht davon auszugehen, das jeder Gast/Mieter der FeWo was von FON weis. D.h. es müßte dann von mir eine klare Anleitung mit Preisen zur Verfügung gestellt werden .. eine Frage des Services ;)
Und bei der Fon-Lösung ist die rechtliche Seite für den "Störer", "Provider", wie auch immer -- soweit ich es beurteilen kann -- einwandfrei geregelt.

Rechtliche Lösung
Über die anfangs genannte Seite habe ich den RA angeschrieben. Er bietet einen immer wieder verwendbaren Vertrag an, die die rechtliche Seite bei der Überlassung des WLAN Anschlusses regelt. (Vorausgesetzt die genannten technischen Bedingungen
größte Sorgfalt in Bezug auf Firewalls und Nutzerkonten
sind erfüllt.

Kosten:
Beide Lösungen liegen preislich etwa gleich (!), Aufwand haben beide, aber die FON Lösung bringt ev. noch Geld in die Kasse, auch wenn ich das eher als Groschen in der Kaffeekasse sehe.

Auf bald
 
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