EVN ohne Uhrzeit

semko

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Als die EVN von 1&1 noch per Mail zugestellt wurden, war bei jedem Gespräch die Uhrzeit angegeben, zu der es geführt wurde. Im EVN, der im Control-Center abgerufen werden kann, fehlt diese Angabe. Vermisst das außer mir eigentlich niemand und entspricht ein EVN ohne Uhrzeit überhaupt den Vorschriften der BNetzA?

Sem
 
Stimmt, ab 2010 wird kein Einzelverbindungsnachweis (EVN) mehr der Rechnung beigefügt. Der Einzelverbindungsnachweis (EVN) im CC enthält keine Uhrzeiten.

siehe Anhang
 

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@Ecki-No1
Danke, dass du mir mir die Arbeit mit den Screenshots abgenommen hast. Sieht bei mir ganz genau so aus.

@on-line
Habe ich was verpasst? Wo und wie bekomme ich den EVN im PDF-Format?

Sem
 
Warum muss denn immer wieder ein Thread aus dem Ruder laufen?
Ihr solltet wissen, dass dann die Putzkolonne kommt, die den verbalen Unsinn irgendwann auch kostenpflichtig entorgen wird :?
 
So, nachdem ich meiner Schwester per Handy die neue Fritz!Box eingerichtet habe, habe ich jetzt mal zum Thema EVN gegoogelt.

Code:
Auf einem Einzelverbindungsnachweis sind folgende Angaben enthalten:
- [COLOR=Red][B]Datum und Anschlussnummer des Kunden[/B][/COLOR]
- die [COLOR=Red][B]Zielrufnummer[/B][/COLOR] ist auf Wunsch des Kunden entweder vollständig anzugeben oder verkürzt um die letzten drei Ziffern der [URL="http://www.dsltarife.net/lexikon/83.html"]Rufnummer[/URL].
- Beginn und Ende der Verbindung [COLOR=Red][B]oder[/B][/COLOR]/und [COLOR=Red][B]die Verbindungsdauer[/B][/COLOR]
- die jeweilige Tarifeinheit und/[COLOR=Red][B]oder das Entgelt pro Gespräch[/B][/COLOR]
Es scheint also alles korrekt zu sein.

Quelle

EDIT: Danke Novize für's Putzen
 
Zuletzt bearbeitet:
So wie du es zitiert hast, habe ich es auch an verschiedenen Stellen gelesen. Nur wie verträgt sich das mit den Bestimmungen aus dem Amtsblatt der BNetzA?

Zeitbasierte Tarifierung:
5. Zwei der Angaben Beginn, Ende und Dauer des Telekommunikationsvorgangs.
6. Das Entgelt für den einzelnen Telekommunikationsvorgang. Für Teilnehmer, die
keine Verbraucher sind und mit denen der Anbieter von Telekommunikationsdiensten
für die Öffentlichkeit eine Individualvereinbarung getroffen hat, kann auf
Verlangen des Teilnehmers von S. 1 abgewichen werden.

Über die von 1&1 gewählte Darstellung kann man sich ja bei Gesprächen, die unter die Flatrate fallen, noch streiten. Bei einzeln abgerechneteten Gesprächen (z.B. in die Handynetze) entspricht die Darstellung m.E. nicht den Vorgaben der BNetzA.

Sem
 
Die Darstellung entspricht m.E. schon den Vorgaben des zitierten Amtsblattes, denn es ist die Dauer (kann durch Beginn und Ende ersetzt werden) und das Entgelt (zwei geforderte Angaben) für den jeweiligen "Telekommunikationsvorgang" enthalten. Weiter unten heißt es ja im selbigen Amtsblatt:
Im Hinblick auf Ziffer 5 (Zeitbasierte Tarifierung) bedarf es einer Klarstellung. Um der Festlegung
in Ziffer 5 nachzukommen, reicht eine taktungsbezogene Darstellung nicht aus. Dieses
entspricht auch der bislang seitens der Behörde vertretenen Rechtsauffassung zur Vorgängerregelung
in § 14 TKV und einer weitestgehenden am Markt durchgesetzten Praxis der
betroffenen Anbieter. Denn bei einer lediglich taktungsbezogenen Ausweisung ist nur ein
Rückschluss von der Tarifeinheit auf die Tarifzeit möglich und damit nur ein indirekter Rückschluss
auf die tatsächlich in Anspruch genommene Verbindungsdauer. Diese Darstellung
entspricht nicht der für einen Durchschnittskunden zumutbaren Nachvollziehbarkeit. Der
Verbraucher hat lediglich die Möglichkeit, während seines Gespräches die tatsächliche Gesprächsdauer
sowie Beginn und Ende der Verbindung zu ermitteln. Werden nicht wenigstens
zwei dieser Parameter vom Anbieter in seiner Rechnung aufgeführt, sondern durch die Tarifzeit
ersetzt, ist für den Kunden noch ein Zwischenschritt erforderlich, um seine
Verbindungsangaben mit denen des Einzelverbindungsnachweises in Einklang zu bringen.
Den Kunden interessiert ausschließlich, wie lange er tatsächlich telefoniert hat und nicht wie
lange er zu der von ihm gewählten Zeit für das von ihm zu entrichtende Entgelt hätte telefonieren
können.
 
Muaaaaaaah, Beamtendeutsch.

Warum nicht einfach hinschreiben, was exakt rein gehört.
Gummiparagrafen verleiten doch nur zum Grenzen ausloten.
 
[OT]
@Ecki-No1 schrieb:
Warum nicht einfach hinschreiben, was exakt rein gehört.
...dazu bräuchte man keine Beamten...und man müsste (zu)viel Geld einsparen! ;)
Zudem würde man die Sparte der "Hintertür-Advokaten" arbeitslos machen...!
[/OT]
 
Moin astrolux,

den von dir zitierten Absatz interpretiere ich ganz anders. Danach muss sogar die genaue Gesprächsdauer angegeben werden. Es genügt also noch nicht einmal nur die Angabe der Abrechnungseinheiten (im 1&1 EVN unter "Verbrauch" aufgeführt).

Parallel hatte ich zum Thema eine eMail Anfrage bei der BNetzA gestellt. Gerade wurde ich von einer freundlichen BNetzA-Mitarbeiterin angerufen, die mir bestätigt hat, dass entweder die Anfangs- oder Endezeit und die genaue Dauer des Gesprächs angegeben sein muss. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Gespräch im Rahmen einer Flatrate geführt oder einzeln abgerechnet wurde. 1&1 wurde auch bereits von der BNetzA abgemahnt und muss seinen EVN in "angemessener Zeit" den Vorschriften anpassen.

Sem
 
[OT]
Pssst, nicht so laut und aufpassen was man sagt.
Wenns schlimmer wird gibts Punkte :lach:
[/OT]
 
[...]

Die "Punkte" gabs für Fäkalsprache, nicht für den Inhalt :D
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Die Darstellung entspricht m.E. schon den Vorgaben des zitierten Amtsblattes, denn es ist die Dauer (kann durch Beginn und Ende ersetzt werden) und das Entgelt (zwei geforderte Angaben) für den jeweiligen "Telekommunikationsvorgang" enthalten. Weiter unten heißt es ja im selbigen Amtsblatt:

Das stimmt nicht ganz, denn das Endgeld wird erst im nächsten Punkt, dem Punkt 6 aufgeführt. Es heitß aber:
5. Zwei der Angaben Beginn, Ende und Dauer des Telekommunikationsvorgangs.
Also entweder "Anfang und Ende" oder "Anfang und Dauer" oder "Ende und Dauer" (wobei letzteres etwas komisch wäre ;)
Da 1&1 derzeit nur die Dauer angibt, erfüllt deren EVN also nicht die Anforderungen...
 
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