Extremer Speedverlust nach Umstellung auf Komplett

ralph.sprenger

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Heute bin ich erfolgreich umgestellt worden von 16.000R auf 16.000 Komplett.
Technisch gesehen alles perfekt, ehemalige Festnetznummer nahtlos korrekt per VoIP-Gateway erreichbar. 2. PVC steht und alles arbeitet tadellos.

Leider hat die Umstellung auch einen DSL-Leitungswechsel mit sich gebracht (ehemals Infinion, jetzt Broadcom), was zu *drastischer* Leitungsverschlechterung führte:

aus ehemals 17 MBit down wurden 10 MBit
aus ehemals 1 MBit up wurde 0,5 MBit

Insbesondere das 0,5 MBit up ist mehr als ärgerlich, da ich beruflich große Grafikdatenmengen auf ftp Server uploaden muss. Ebenso kann ich meine IP-Webcam
zur Raumüberwachung bei dieser Datenrate nicht mehr nutzen.

Ein (freundliches) Beschwerdemail ging vorhin raus.

Besteht da Hoffnung? Ich meine 50% weniger ist ja kein Peanuts!
(Klar ich weiß: BIS zu 16 MBit...)

Alles in Allem sehr ärgerlich, falls dies so bleiben sollte, insbesondere bei der jetzt
neuen Laufzeit von 2 Jahren.
 

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Zuletzt bearbeitet:
Poste bitte mal die DSL-Informationen der Fritz!Box (speziell DSL und Spektrum).
 
Es kann sich in den ersten Tagen noch etwas verbessern, darüber wurde schon mehrfach berichtet. Wenn nicht solltest du mal einem Anwalt die AGB vorlegen:
Allgemeine Geschäftsbedingungen
A. Allgemeine Hinweise
2.6.

1&1 ist frei in der Wahl der technischen Mittel zur Erbringung der vereinbarten Leistungen, insbesondere der eingesetzten Technologie und Infrastruktur. 1&1 ist berechtigt, die technischen Mittel, insbesondere die Technologie und Infrastruktur, sowie den Netzbetreiber zu wechseln, soweit keine berechtigten Belange des Kunden entgegenstehen.​
Da die Leitung während des laufenden Vertrages umgestellt wurde sehe ich den letzten Punkt nicht eingehalten...
 
Wieso? Steht in seinem alten Vertrag etwas über die Upload-Geschwindigkeit?
 
Sorry, das ist nicht nötig. Wenn es bei den Leistungen bleibt, gibt es eine deutliche Verschlechterung, und dass steht den Interessen des Kunden ja wohl eindeutig entgegen...

hatte auch noch einen Teil vergessen:
B. Besondere Bedingungen
1.8.
Mit der Highspeed-Garantie gewährleistet 1&1, dass der Kunde einen 1&1 Highspeed-Netzanschluss gem. Leistungsbeschreibung mit der an seinem Telefonanschluss maximal verfügbaren Geschwindigkeit (bis zu maximal 16.000 kbit/s im Downstream), die durch die Technologie-Partner von 1&1 zur Verfügung gestellt werden kann, erhält.​
Und diese Leitung mit der maximal verfügbaren Geschwindigkeit wäre dann gerade abgeschaltet worden...
 
Ich finde das auch nicht in Ordnung, zumal ich ja nur die Option "Komplett" dazugebucht habe, also ein Wegfall von Telekomfestnetzanschluß. Warum ich desshalb nur noch 50% DSL Speed bekommen soll, erschließt sich mir direkt nicht. Im ersten Post habe ich den DSL Infoscreen hinzugefügt. Vor dem Wechsel waren zB die Dämpfungswerte um mindestens 50% niedriger wie jetzt.
 
Wie bereits im Forum oftmals bestätigt - erst mal ein paar Tage abwarten - und dann aufregen ;)

Warst du zuvor mit einem Outdoor-DSLAM verbunden?

Wenn JA, dann ist die VSt mit der du nun verbunden bist mit 100%-iger Wahrscheinlichkeit weiter entfernt, als der frühere Outdoor-DSLAM.

Wäre ein typischer Fall von selbstverschuldetem Pech :)
 
Wäre ein typischer Fall von selbstverschuldetem Pech
Du scheinst mir ja ein superschlauer zu sein, ich sehe es (wenn es so bleibt) als vertragswidriges Verhalten von 1&1.
 
Na - das hat mit "superschlau" gänzlich wenig zu tun.

Das pech-, schicksalhafte an der Situation ist, dass die VSt mit der QSC, Telefonica oder ACOR-Technik evtl. weiter entfernt ist, als der Outdoor-DSLAM vor der Haustüre; dies muss zu Verschlechterungen führen. Es ist von keinem Anbieter zu erwarten, dass er in diesen Fall keinen Vertrag ohne Telekom anbietet :-Ö

Das Selbstverschulden liegt darin, sich zuvor nicht erkundigt zu haben, wo man vor und nach einer Umschaltung aufgeschaltet war und sein wird. Mit etwas Mühe lässt sich dies jedoch herausfinden.

Ich würde noch gern von dir erfahren, worin sich 1&1 in diesem Fall AGB-widrig (vertragswidrig) verhält.
 
Das Selbstverschulden liegt darin, sich zuvor nicht erkundigt zu haben, wo man vor und nach einer Umschaltung aufgeschaltet war und sein wird. Mit etwas Mühe lässt sich dies jedoch herausfinden.
Na ob das die Aufgabe des Kunden ist, herauszubekommen, auf welche VSt. man evtl. geschaltet wird?
I.d.R. gibt ja nicht einmal 1und1 selber darüber Auskunft, und wenn, dann nur telefonisch. Schriftlich wirst Du da nichts bekommen.
 
Das Selbstverschulden liegt darin, sich zuvor nicht erkundigt zu haben...

Aha: ich beantrage den Wegfall des Telefon-Festnetzanschlusses, und bin dann selbst schuld, wenn dies zu einer 50%igen Geschwindigkeitsreduzierung im DSL Bereich führt?

Vielen Dank für diesen Hinweis, ich wäre von alleine nicht darauf gekommen.
 
Ich habe doch die Auszüge in #3+4 gepostet, danach ist der Wechsel des Netzbetreibers nur zulässig, wenn dem keine "berechtigten Belange" des Kunden entgegenstehen. Zusätzlich wird die am Telefonanschluss maximal verfügbare Geschwindigkeit zugesagt.

Wenn also bei einem Netzbetreiberwechsel die Geschwindigkeit (signifikant) niedriger wird, dann verstößt 1&1 gegen diese beiden Punkte.
Das Selbstverschulden liegt darin, sich zuvor nicht erkundigt zu haben, wo man vor und nach einer Umschaltung aufgeschaltet war und sein wird. Mit etwas Mühe lässt sich dies jedoch herausfinden.
Das ist nicht richtig und ist auch nicht Aufgabe des Kunden, der darf auf die Vertragstreue des Partners vertrauen.
 
Ralph hat noch nicht einmal bestätigt, ob ein Wechsel Outdoor-DSLAM --> entfernter VSt die Ursache sein könnte.

1&1 behält sich bei ihren Geschwindigkeitszusagen immer die eingesetzte Technik (und damit auch die eingesetzte VSt) vor. 1&1 kann bei einer Komplettumstellung keine Geschwindigkeitseinbußen ausschließen - deshalb wirst du in den AGBs keinen Abschnitt finden, der eine Geschwindigkeitsgarantie abgeben würde.

Wie gesagt - wer vorher weiß wie geschaltet wird, kann sich diesen Ärger ersparen.

Ist die Vst aber die gleiche geblieben, so wird offensichtlich nicht die max. mögliche Geschwindigkeit geschaltet und man sollte Einspruch erheben.
 
deshalb wirst du in den AGBs keinen Abschnitt finden, der eine Geschwindigkeitsgarantie abgeben würde.
Fällt dir das Lesen so schwer? In # 5 steht sie drin: Die "maximale am Telefonanschluss verfügbare Geschwindigkeit". Diese steht ja weiterhin bei dem alten Netzbetreiber zur Verfügung. Wenn dann auf einen anderen Netzbetreiber umgeschaltet wird, darf es nicht weniger (entscheidend) werden.
 
Ich habe keinen Screenshot der alten VSt., kenne lediglich die damaligen Nutzwerte und dass es sich um einen Infinion Anschluß handelte, der von der Telekom betreut wurde (hatte damals Kontakte zum Telekom-Techniker).

Es ist auch müßig, jetzt darüber zu streiten. Die Beschwerde ist an 1&1 raus, das Reklamationsticket ist eröffnet/bestätigt und ich warte auf Antwort. Sobald diese vorliegt, oder es sich technisch etwas geändert hat, melde ich mich hier wieder.
 
Fällt dir das Lesen so schwer? In # 5 steht sie drin: Die "maximale am Telefonanschluss verfügbare Geschwindigkeit".
Mir nicht - möglicherweise dir - weil du die einschränkenden Passagen weglässt :confused:

Ich zitiere deinen von dir geposteten Text:
Mit der Highspeed-Garantie gewährleistet 1&1, dass der Kunde einen 1&1 Highspeed-Netzanschluss gem. Leistungsbeschreibung mit der an seinem Telefonanschluss maximal verfügbaren Geschwindigkeit (bis zu maximal 16.000 kbit/s im Downstream), die durch die Technologie-Partner von 1&1 zur Verfügung gestellt werden kann, erhält.
Diese Technologie-Partner haben ihre Technik nicht in einem Outdoor-DSLAM, sondern in irgend einer VSt!
 
:confused:
Warum zitierst du nur das, was dir gefällt? Der bisherige Technologiepartner hat bisher 16.000 kBit/s geliefert und würde dies aus weiter können, wenn 1&1 nicht (aus Gewinngründen...?) den Partner gewechselt hätte. Schließlich steht da nicht, die durch einen von 1&1 frei wählbaren Technologie-Partner zur Verfügung gestellt werden kann... (siehe Post #4)
 
Hi,
(...) Schließlich steht da nicht, die durch einen von 1&1 frei wählbaren Technologie-Partner(...)
hm... frei wählbar doch eigentlich schon. Oder lese ich folgenden Abschnitt falsch.
1&1AGB schrieb:
2.6.
1&1 ist frei in der Wahl der technischen Mittel zur Erbringung der vereinbarten Leistungen, insbesondere der eingesetzten Technologie und Infrastruktur. 1&1 ist berechtigt, die technischen Mittel, insbesondere die Technologie und Infrastruktur, sowie den Netzbetreiber zu wechseln, soweit keine berechtigten Belange des Kunden entgegenstehen. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, erforderliche Mitwirkungshandlungen vorzunehmen, soweit diese für ihn zumutbar sind.
das mit den "berechtigten Belange des Kunden" ist mir allerdings schleierhaft bzw. undefiniert.
Was ist ein Belang... Und wenn eine vereinbarte Leistung (mind 6.000) eine Zeit lang mit 17.000 beliefert und dann auf 10.000 gestutzt wird, ist ein Belang dann berechtigt?


Egal welchen DSL-Tarif jemand abschliesst, man bestellt immer die Katze im Sack.
Das selbe Risiko besteht natürlich dann noch einmal, wenn umgestellt wird zB. auf Komplett.
Btw 10.000/500 sind doch annehmbare Werte. Wer aber beruflich von DSL abhängig ist und 1.000up wirklich braucht, handelt nicht besonders professionell, wenn er zu 1&1 Komplett wechselt.

Wenn ursprünglich Komplett bestellt wurde und der Verfügbarkeits-Check ergab "Tarif 16.000 Komplett möglich" (bei 10.000 real), dann kann 1&1 bei Vertragsabschluss davon ausgegangen sein, dass dem Kunden erstmal ein sattes T-DSL 16.000 bereit gestellt wird, und erst wenn 1&1 selbst was anbieten kann (zB. via Telefonica), dann dieses aufgeschalten wird.


Im übrigen kann es aber weder Pflicht noch Aufgabe des Kunden sein, die Vermittlungsstellen/Outdoors und deren Betreiber im Umkreis von ca 8km zu recherchieren.
 
@hans-jürgen

Du hast Dir die Chose selbst eingebrockt.

Der alte DSL-Technologieparter (T-Com) bietet 1&1 eben NICHT die Möglichkeit DSL ohne T-Com-Telefonanschluß. Also hast Du 1&1 mit der Vertragsänderung aufgefordert den Technologiepartner für Deinen Anschluß zu wechseln um Deionem Wunnsch DSL ohne T-Com-Telefonanschluß nachzukommen. Dein Pech daß dieser neue Technologiepartner nun für Deinen DSL-Anschluß ohne T-Com-Telefonanschluß nun nicht mindestens die Leistung bringen kann die der alte Technologiepartner mit Zwang zum T-Com-Telefonanschluß bringen konnte.
 

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