Fällt Voip unter das Telekomunikationsgesetz

Master1

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Hi Leutz hab mit nem Freund eine kleine Diskusion und zwar geht es um Voip und die normale Telefonie. Anstoss war eine Rechnung die er von seinem I-net Provider bekommen hat auf dieser waren die reinen Voip Telefonate nicht mit aufgeführ. Weis jemand woran das liegen könnte?
 
ok - es ist mitten in der Nacht... aber ich habe trotzdem nicht verstanden, was Dein Beitrag mit der Überschrift Deines Beitrags

Threadtitel schrieb:
Fällt Voip unter das Telekomunikationsgesetz

zu tun hat und was Du eigentlich wissen willst.

:noidea:

Du gibst hier null brauchbare Information und erwartest wirklich eine Antwort, die Dir irgendwie weiterhelfen könnte?

Sehr unwahrscheinlich, daß das so funktionieren wird.
 
normalerweise müssen alle Telefongespräche im Einzelverbindungsnachweis auftauchen nur ist bei meinem Freund gerade dies nicht der fall. Es werden nur die Verbindungen ins Festnetz angezeigt nicht die die von einer Voip Nr zur anderen gehen.
 
normalerweise müssen alle Telefongespräche im Einzelverbindungsnachweis auftauchen
Wie kommst Du darauf? Die überwiegende Zahl der Telefonanbieter scheint diese Vorschriften so zu interpretieren, dass nur entgeltpflichtige Verbindungen gespeichert und aufgelistet werden dürfen.
Unentgeltiche Verbindungen (Flatrate, VoIP zu VoIP) werden aufgrund von Datenschutzbestimmungen nicht gespeichert.

Dazu gab es hier bereits Diskusionen, weil Arcor bei Telefonflat keine Festnetzverbindungen im EVN ausweist.
 
Unentgeltiche Verbindungen (Flatrate, VoIP zu VoIP) werden aufgrund von Datenschutzbestimmungen nicht gespeichert.
Dazu gab es hier bereits Diskusionen, weil Arcor bei Telefonflat keine Festnetzverbindungen im EVN ausweist.

Genau das ist falsch und den Beweis hat mir Arcor selbst geliefert.
Wegen einem falsch ausgeführten Vertragswechsel wurde meine Sprachflat rückwirkend aufgehoben und siehe da - alle Gespräche für rückwirkend 14 Tage waren zu sehen. Der EVN ist vorhanden - Arcor rückt nur nicht damit raus!
Es werden ALLE Gespräche aufgezeichnet! Die Provider sind nur zu faul den EVN zu erstellen (außer sie wollen Geld) und lügen wie gedruckt.
O2 listet trotz Flat alle Gespräche sauber auf. Arcor nach Rückstellung auf Flat wieder nicht und es gibt keine vernünftige Begründung für verweigerten EVN.

Und nach meinem Kenntnisstand ist VoIP kein Ausnahmegrund für TKG.
 
Genau das ist falsch und den Beweis hat mir Arcor selbst geliefert.
Wegen einem falsch ausgeführten Vertragswechsel wurde meine Sprachflat rückwirkend aufgehoben und siehe da - alle Gespräche für rückwirkend 14 Tage waren zu sehen. Der EVN ist vorhanden - Arcor rückt nur nicht damit raus!
Was beweist das denn? Es geht doch um die Frage, ob und wann der Anbieter die Verbindungen im EVN mitteilen muss.

O2 listet trotz Flat alle Gespräche sauber auf.
Das bewist ja auch nichts, höchstens, dass O2 eine andere Rechtsauffassung als Arcor hat.

Und nach meinem Kenntnisstand ist VoIP kein Ausnahmegrund für TKG.
Das ist richtig.

TKG § 99 Einzelverbindungsnachweis schrieb:
(1) 1Dem Teilnehmer sind die nach § 97 Abs. 3 Satz 3 und 4 und Abs. 4 bis zur Versendung der Rechnung gespeicherten Daten derjenigen Verbindungen, für die er entgeltpflichtig ist, nur dann mitzuteilen, wenn er vor dem maßgeblichen Abrechnungszeitraum in Textform einen Einzelverbindungsnachweis verlangt hat; auf Wunsch dürfen ihm auch die Daten pauschal abgegoltener Verbindungen mitgeteilt werden.

Demnach müssen die pauschal abgerechneten Verbindungen nicht aufgelistet werden (Flatrate) und dürfen auch nur auf Wunsch mitgeteilt werden. (Was dafür spricht, dass sie trotzdem gespeichert werden dürfen, insofern scheint das Verhalten von Arcor s.o. korrekt zu sein, s.h. auch §§ 96 ff TKG)

Inwieweit aber Verbindungen, die von vorneherein unentgeltlich sind (VoIP zu VoIP, 0800 ...) überhaupt gespeichert werden dürfen ist fraglich, denn diese sind ja nicht pauschal abgerechnet. IMO dürften diese Verbindungsdaten nach TKG gar nicht gespeichert werden, sofern es nicht aus technischen Gründen notwendig ist (s.h. § 100 TKG).
 
Unentgeltiche Verbindungen (Flatrate, VoIP zu VoIP) werden aufgrund von Datenschutzbestimmungen nicht gespeichert.

Nochmals - diese Aussage ist falsch! Erstens sind solche Verbindungen nicht unbedingt personenbezogen (also BDSG eingeschränkt anwendbar), zweitens wird grundsätzlich alles gespeichert und Abrechnungsdaten braucht man auch bei 0800, da dann der Angerufene für diese Verbindung zahlen muß.

Es fragt sich nur wie lange bestimmte Daten gespeichert werden. Nochmals - es wird alles gespeichert und registriert. Es werden allerdings bestimmte, unnötige Daten nach 3-7 Tagen gelöscht. Andere Daten werden 6-12 Monate gespeichert.
Mit meinen Beispielen wollte ich nur die Unwahrheit von Aussagen wie von Arcor aufzeigen, die eine Frage nach dem EVN mit "wird nicht gespeichert" nicht wahrheitsgemäß beantworten.
 
@Abuze
hast Du oben den zitierten Teil des TKG gelesen? Dort steht doch schwarz auf weis, was im EVN angezeigt werden muss. Nämlich "Verbindungen, für die er [der Kunde] entgeltpflichtig ist". Damit sollte das Thema doch eigentlich erledigt sein.
Was der Anbieter dann noch speichern darf ergibt sich aus den restlichen Vorschriften des TKG §§ 96 ff.
 
...auf dieser waren die reinen Voip Telefonate nicht mit aufgeführt.

Um nochmal zur eigentlichen Frage zurückzukommen: Reine VoIP-Gespräche laufen nicht über eine öffentliche Vermittlung, sondern direkt von Router zu Router. Die Telefonnummer wird dabei quasi als "dyndns" benutzt, um die IP-Adresse des Zielrouters herauszufinden. Somit kann der Provider zwar rausfinden, wann welche Verbindung hergestellt wurde, aber nicht, wie lang die Verbindung gedauert hat.

Im übrigen ist Praxis z.B. von 1und1: Es werden alle Gespräche, auch Flatrate und 0800-Gespräche im EVN gelistet, sowohl bei Festnetz als auch bei Mobilfunk.
 
Um nochmal zur eigentlichen Frage zurückzukommen: Reine VoIP-Gespräche laufen nicht über eine öffentliche Vermittlung, sondern direkt von Router zu Router.

Korrekt - wenn so auch gewählt wurde.
Wenn man ein VoIP-Gespäch von Arcor zu Carpo führt und dabei die normale FN-Nr. wählt, dann ist das wie ein normales Gespräch und wird aufgezeichnet.

Die Vorschriften der Telekommunikationskundenschutzverordnung dienen dem
Verbraucherschutz und daher wird auf Abrechnungsnachweis Wert gelegt. Die Provider speichern aber intern ALLE Daten, auch wenn nicht abrechnungsrelevant. Einen Verbindungsaufbau Router-Router interessiert die allerdings nicht.
 
Hi,


(1) 1Dem Teilnehmer sind die nach § 97 Abs. 3 Satz 3 und 4 und Abs. 4 bis zur Versendung der Rechnung gespeicherten Daten derjenigen Verbindungen, für die er entgeltpflichtig ist, nur dann mitzuteilen, wenn er vor dem maßgeblichen Abrechnungszeitraum in Textform einen Einzelverbindungsnachweis verlangt hat; auf Wunsch dürfen ihm auch die Daten pauschal abgegoltener Verbindungen mitgeteilt werden.


leider gilt das so nicht mehr, habe heute in der aktuellen ct gelesen das eure Bundesjustizministerin Zypries das geändert hat, es müssen jetzt alle Daten auch die die nichts kosten, weitergegeben werden.

Grüße
Timm
 
es müssen jetzt alle Daten auch die die nichts kosten, weitergegeben werden.
Wem? Dem Verbraucher oder den Daten-Jägern-und-Sammlern?

Davon unabhängig können die Provider natürlich keine Daten von Verbindungen erheben bzw. weitergeben, die ohne ihr Zutun aufgebaut wurden (ENUM, direkter Anruf per DynDNS bzw IP etc.).


Gruß,
Wichard
 
Davon unabhängig können die Provider natürlich keine Daten von Verbindungen erheben bzw. weitergeben, die ohne ihr Zutun aufgebaut wurden (ENUM, direkter Anruf per DynDNS bzw IP etc.
Richtig, ich warte auf den Tag, wo das jemand bemerkt und dann heftig darum gerungen wird, wie man das verbieten oder unmöglich machen kann.
 
Daran habe ich auch schon gedacht.

Um im Internet halbwegs komfortabel zu kommunizieren reicht doch eigentlich ein funktionierendes DNS. Damit kann Verbindungen aufbauen um zu telefonieren, chatten oder Dateien zu uebertragen. Alles ohne zentralen Serverdienst.

=> Die Konsequenz muss sein, dass man die DNS Abfragen dann mitprotokoliert. Spaetestens dann sollte auch der letzten Kerze ein Licht aufgehen.
Alternativ: Das Internet als WhiteList fuehren. Kommunikation nur noch zwischen Rechnern erlaubt die man vorher beantragt hat.

Man kann da noch einiges machen.

voipd.
 
Hi,

reden wir lieber nicht zuviel darüber, sonst......


Grüße
Timm
 
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