Frage Risikoeinschätzung bei Veröffentlichung von Gutscheinaktionen

Resool

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Hallo,

benötige Hife und Rat, natürlich weiß ich, eine Rechtberatung darf nicht erfolgen.

Auf meiner Webseite veröffentliche ich in Form einer Tabelle die Gutschein-Aktionen
bei DSL- oder Kabel-Internet Abschluß.

[Edit foschi: Werbelink entfernt. Bitte bei Interesse an den OP wenden.]

Ein Geschäft ist ein öffentlicher Bereich, diese Gutschein Aktionen werden dort auch in Form eines Flyers oder Aufstellers beworben (veröffentlicht).

Die Anschrift der Geschäfte sind auch durch diverse Medien veröffentlicht worden.

Natürlich ist eine Vergleichsmöglichkeit von Geschäften die z.Zt. keine Aktion anbieten nicht gewünscht.

Der Hinweis diese Geschäfte sind nicht für diese Tabelle verantwortlich ist auch vorhanden.

Frage:

Kann ein Geschäft mich wegen dieser Tabelle erfolgreich abmahnmen?
Wie verhält es sich wenn die Geschäfte nicht namentlich genannt werden, sonder dieser umschrieben wird.

Von Seiten der Promotoren in den Geschäften gibt es keine Probleme, diese sind eher erfreut.

Hintergrund:

Gerne würde ich diese regionale Liste um 150 Kilometer erweitern.

Danke für die "Erfahrungsbericht"

Gruß Resool
 
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