Frage wegen Widerrufsrecht

mipo

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Hallo zusammen,

bei Telekom (und anderen Anbieter) gibt es ja das Widerrufsrecht "innerhalb von 14 Tagen". Ab wann läuft diese Zeit?

Gesetzt den Fall ich bekomme am 10. Januar eine Auftragsbestätigung (= Datum der Auftragsbestätigung) mit einem
Installationstermin zum 30. Januar. Zählen die 14 Tage ab 10. Januar oder ab 30. Januar, wenn der Anschluss in Betrieb
gegangen ist?

Logisch gedacht müsste es der 30. Januar sein. Denn wenn ich mit der Leistung nicht zufrieden sein sollte, hätte ich ja
keine Möglichkeit den Auftrag zu Widerrufen. Und überprüfen kann ich es ja erst, wenn der Anschluss steht. Oder?

Gruß
Michael
 
Ab Erhalt der AB (damit erhält man auch die Widerrufsbelehrung). Nicht ab Schaltung des Anschlusses. Siehe AGB.
Vorausgesetzt man hat Online oder telefonisch bestellt. Wenn z.B. im Telekom-Shop direkt dann gibt es keine Wiederruffrist.
 
Steht auch in der Belehrung drinnen, wenn man diese mal ließt.

„Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo mipo,

du bist von den anderen Usern bereits bestens informiert worden. Mir bleibt an dieser Stelle nur noch, einen Dank auszusprechen. :)

Viele Grüße
Jutta T. von Telekom hilft
 
Danke euch allen! Ja, das war die Frage (Unsicherheit) kommt der Vertrag "ab dem Tag des Vertragsabschlusses" mit der Auftragsbestätigung oder mit der Inbetriebnahme
des Anschlusses zustande. Es ist ganz klar sehr schön, dass ich einen Vertrag binnen 14 Tagen stornieren kann. Aber wenn ich mit der Leistung (beim Telefon wirds kaum
passieren) nicht zufrieden bin, wäre es angenehmer wenn der Kunde ab Inbetriebnahme stornieren könnte.

Aber es ist so okay. Kann damit leben, da die MVZ sowieso nur 6 Tage ist.

Viele Grüße
Michael
 
Zufriedenheitsgarantie gibt es bei 1&1.

Wenn Vertrag nicht erfüllt wird vom Anbieter, kommst auch unabhängig von Laufzeit raus.
 
HabNeFritzbox hat es ja bereits kurz zusammengefasst, das Widerrufsrecht stellt keinen Ersatz für eine sog. "Zufriedenheitsgarantie" dar (welche optional/freiwillig vom Anbieter angebotenen werden kann aber eben nicht muss, wie auch die Garantie von Geräteherstellern).
Die Leistung die man bekommt bzw. die man erwarten kann ist der AB und der dazugehörigen Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Wird die Leistung nicht erbracht kann (mit entsprechender Fristsetzung zur Problembehebung) auch unabhängig von einer evtl. vorhandenen Vertragslaufzeit gekündigt werden (falls nach Ablauf der Fristsetzung keine Problembehebung erfolgte).
 
Je nach Problem lenken Anbieter auch so ein, und bieten es tels schon von sich aus an, oder legen eine keine Steine in den Weg.

Und Telekom Hilft, hilft auch, manchmal gibt sogar kleinen Goodie Code oder so bei Problemen.

Aber gehen wir erstmal vom Bestfall aus. :)

Und nicht vergessen jeden Mittwoche Mega Deal App rein schauen wenn aktiver Telekom Kunde bist.
 
Bei Käufen über das Internet, bei denen der Kunde auf der sofortigen Erfüllung besteht, und deren Verkaufsgut technisch eine Rückgabe ausschließt, gibt es auch keine Widerrufsfrist.

Bei Software z.B.
Wird die Software per Post zugesendet, und schickt der Kunde die Software in einem Zustand zurück, in dem Klar wird, dass er sie nicht genutzt haben konnte, gilt sie aber.
 
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