Frage zu Betrieb einer Fritz!Box 7590 hinter Glasfasermodem 2 von der Telekom

aldee

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Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage bzw. folgendes Verständnisproblem:

Derzeit betreibe ich eine Fritz!Box 7590 ganz normal am DSL-Anschluss. Ich beabsichtige jetzt, auf Glasfaser umzusteigen und diese Fritz!Box hinter ein Glasfasermodem 2 von der Telekom zu hängen.

Verstehe ich es richtig, dass man das Glasfasermodem 2 prinzipiell auch ohne Router verwenden und direkt einen PC oder Switch o. ä. einstöpseln kann, also das Modem selbst eine PPPoE-Verbindung herstellt? Dann verstehe ich nicht, wieso man die Glasfaser-Zugangsdaten in der Fritz!Box eintragen soll oder wechselt das Glasfermodem dann die Betriebsart? Oder ist das Modem doch tatsächlich nur ein "Modem", sprich, es stellt keine eigene PPPoE-Verbindung her?

Hintergrund meiner Frage ist, dass ich weiterhin die Zwangstrennung in der Fritz!Box aktiviert haben möchte und ich mich frage, ob das dann mit dem Glasfasermodem davor noch funktioniert.

Danke+Gruß

aldee
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Modem ist ein Modem und die F!Box stellt die PPPoE Verbindung her.

AVM beschreibt in den Einrichtungsleitfäden die Telekom als einzigen Provider direkt (wenn es keine Fibre Box ist)
 
Danke! Dann gehe ich davon aus, dass das mit der automatischen Trennung der Verbindung weiterhin funktioniert (der AVM-Support hatte was Anderes behauptet :().
 
Die (in der FRITZ!Box eingestellte) Zwangstrennung wird sicherlich funktionieren.
Dass du dadurch eine neue öffentliche IP-Adresse erhältst ist aber eher unwahrscheinlich.
 
Warum würde das nicht funktionieren?
 
Die Zwangstrennung ist ja schön und gut, die Telekom wird Dir aber i.d.R. keine neue IP zuweisen.
Die Zeit der Zwangstrennung mit anschließender neuer IP (um Serverdienste zu erschweren) ist bei der Telekom schon sehr lange Geschichte
 
Bei DSL erhalte ich durch Neuaufbau der PPPoE-Verbindung eine neue IP-Adresse. Ist das bei Glasfaser anders (beides Telekom)?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich erhalte an meinem Telekom Glasfaseranschluss bei jeder Trennung eine neue IP Adresse inkl. neuem IPv6 Prefix. Dabei ist es egal, ob es die Zwangstrennung nach 180 Tagen war, oder die Trennung wegen etwas anderem erfolgte.
 
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