Freenet gekündigt, angeblich kein FAX erhalten?

MrProper

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Hi Leute,
Ich hab fristgerecht am 06.06.2006 mein I Phone Vertrag per Fax gekündigt.
Hab auch noch Log eintrag bei FritzFAX.

So wie es aussieht hab ich angeblich das Kündigungsfax an die DSL-Abteilung nicht aber an die I phone Abteilung zugesandt.

Der Hotline- Bearbeiter sagte mir ein FAX liege nicht vor, und der Vertrag verlängert sich nun weitere 12 Monate.

Auf meien Anfrage das ich das Fax fristgerecht am 06.06 zu Freenet geschickt habe und auch ein Protokol habe , meinte er aus Erfahrung hätte ich da keine Chance rauszukommen.
Ich hätte lieber ein Einschreiben nehmen sollen :confused:
Er hatte zu mir gesagt, FAXEN ist zu unsicher bei Freenet.
Mein Verdacht ist, da steck system dahinter bei dem Verein.

Naja nun die Frage was soll ich tun.

Achja das erste FAX hatte ich am 06.06 unter dieser
Nummer geschickt 040-5130 699 8948

Naja heute Abend werde ich nochmals FAXen mit dieser angeblichen richtigen Nummer 0180-5010197(den zur zeit kommt kein FAX mehr durch) mit zusätzlichem FAXNachweis.

XXXXXX Verein oder?
Vielleicht kann mir eienr von euch ein paar Tipps noch geben.

[Edit Novize: Fäkalausdruck gelöscht. Bitte immer den nötigen Anstand wahren, sonst wird's evt. noch teurer, als "nur" 12 Monate Verlängerung;)]
 
Tja, das war halt ein Fehler.
Vor Gericht bis Du beweispflichtig, die Aussichten sind in einem Verfahren für Dich eher lausig.
Wenn Du verlierst stehen die Kosten des Verfahrens in keinem Verhältnis zu den Kosten noch 12 Monate zu bezahlen.

Deswegen immer rechtzeitig kündigen (Fax oder Brief) und um schriftliche Bestätigung bitten.
Kommt keine Bestätigung dann Einschreiben/Rückschein an Vorstand oder Geschäftsführer mit Kündigung und einer Beschwerde über dieses Geschäftsgebaren und der Bitte die Kosten für Einschreiben zu übernehmen. Da kommt dann manchmal auch was.

Jetzt kannst Du es nur noch auf Kulanz hoffen.
 
Nicht gleich Fäkalausdrücke verwenden. Kopiere Deine Nachweise, und lege sie einem Einschreiben bei. Verweise darauf, das Du fristgerecht gekündigt hast, und eine Bestätigung haben willst, und das Du Dir bei nicht akzeptieren rechtliche Schritte vorbehälst.
Die Holtline ist auch nur von studentischen Hilfskräften besetzt, von denen kannst Du keine andere Auskunft erwarten.
 
Hallo,
richtig so. Rechtlich haltbar mit Unterschrift (auch eingescannte), das augedruckte Protocol des Fritzfax und wichtig das Fax (****.sff -Datei)

Ich hatte in einem andern Fall Erfolg damit. Wichtig ist nicht die Faxnummer der Abteilung, sondern das es eine Faxnummer des Vertragspartners ist.

Asonsten schliesse ich mich Peter an.

Gruß emen
 
Tja, das hast Du leider bei vielen Vereinen, da ist Freenet keine negative Ausnahme :(
Also lass es Dir eine Lehre sein und kündige entweder so rechtzeitig mit Bestätigung, daß Du mitbekommst, ob die Kündigung durch ist, oder wenn es zeitlich eng wird, dann immer mit Einschreiben/Rückschein.

P.S. Bitte beachte meine Änderung in Deinem Beitrag und halte Dich daran. Danke!
 
Freenet zu kündigen ist nahezu genauso unmöglich wie eine Drehtür zuzuschlagen. Mein Anwalt versucht schon seit ca. 2 Jahren, die Kündigung eines Freenet-Freemail-Account durchzusetzen - bisher erfolglos.
 
Da gab es doch auch mal einen Beitrag in der ARD zu und auch in CT und co stand das öferts schon in Vorsicht Kunde.

Ich habe Iphone auch versucht zu kündigen und zwar rechtszeitig und es funktioniert nicht. Das ganze wurde per Einschreiben mit Rückschein versendet und es kommt keine Antwort.

Übrigens, kommt nicht auf die Idee die Einzugermächtigung zu sperren das wird erstens teuer und zweitens bekommst du dann erst Mahnungen und dann Post von einer Firma die versucht das Geld zu bekommen und das summiert sich zu einer ordentlichen Summe.
 
betateilchen schrieb:
..... die Kündigung eines Freenet-Freemail-Account durchzusetzen - bisher erfolglos.

Die brauchen Dich, damit sie auf der Aktionärsversammlung ihre hohen Nutzerzahlen präsentieren können.
 
beckmann schrieb:
Übrigens, kommt nicht auf die Idee die Einzugermächtigung zu sperren das wird erstens teuer und zweitens bekommst du dann erst Mahnungen und dann Post von einer Firma die versucht das Geld zu bekommen und das summiert sich zu einer ordentlichen Summe.

Die Einzugsermächtigung wirst Du wohl sperren müssen, sonst buchen die bis zum jüngsten Tag ab und Du kommst nie aus der Nummer raus.

Wenn Du die Kündigungsfrist eingehalten hast, dann hast mit dem Einschreiben/Rückschein nichts zu befürchten.

Wenn es um Verträge geht, kündige ich grundsätzlich per Einschreiben/Rückschein.

Die 3,85 EUR sind mir in dem Moment nicht zu schade, die wiegen den anschließenden Ärger
(den ja einige Vertragspartner provozieren) nicht auf.

Komisch, Verträge bekommt man unter Umständen per Mausklick, aber wehe man will wieder raus, dann, nix verstehen. :mad:

Gruß Georg
 
Jo thx,
Also ich hab schon oft per FAX gekündigt und es gab nie Probleme nur bei Freenet, aber bestimmt nur zufall;)

Werde per Einschreiben m.Rückschein mein altes-Orginal FAX und zusätzlich den Nachweis FAX an Freenet verschicken.
Also rein rechtlich gesehn hab ich fristgerecht gekündigt, nur Geld für einen Anwalt kann ich mir nicht leisten.

Also danke Leute für eure Hilfe, ich sag euch noch bescheid wie es ausgegangen ist.
 
Leider ist der Faxnachweis nichts weiter als etwas unkomfortables Klopapier:
Beweisen tut es nichts, erst Recht nicht, daß genau diese beigelegte Kündigung per Fax bei freenet empfangen und ausgedruckt wurde :(
 
Novize schrieb:
Leider ist der Faxnachweis nichts weiter als etwas unkomfortables Klopapier:
Beweisen tut es nichts, erst Recht nicht, daß genau diese beigelegte Kündigung per Fax bei freenet empfangen und ausgedruckt wurde :(

Hmm. Komisch, mir hat erst ein Rechtsanwalt (in einem anderen Fall) dazu gerate, per Fax zu kündigen. Auf einem Faxnachweis ist meist nämlich auch eine verkleinerte Kopie der ersten Faxseite vermerkt. Weiterhin steht mit drauf, dass das Fax ordnungsgemäß versandt worden ist.
Beim Einschreibebrief hast du zwar einen Zugangsnachweis, aber was wirklich in dem Brief war, lässt sich wohl nur durch Zeugen nachweisen. - Das ist sicherlich nicht ganz einfach.

Ob das Fax bei Freenet richtig ausgedruckt worden ist, ist meiner Meinung nach, nicht mein Problem. - Auch den Einschreibebrief könnten sie doch ungeöffnet wegschmeißen. Dennoch gilt er als zugegangen.

Ich würde per Fax als per Einschreiben kündigen (zumindest versuchen ;-) )

(Ist alles meine persönliche Meinung - keine Rechtsberatung ;-)
 
Das Problem hatte ich auch.
Meine Kündigung ging per Fax an die 018* + 040* Rufnummer mit der Bitte um Bestätigung der Kündigung.
Da nach 4 Wochen immer noch nichts da war, habe ich es nocheinmal gesendet.
Wie gewohnt von Freenet, ...... keine Antwort.
Beim dritten Versuch scannte ich den Einzelverbindungsnachweis und den Sendebericht ein und schickte ihn zusätzlich an Freenet per FAX. Auch drohte ich mit rechtlichen Schritten, wenn mir wieder nicht geantwortet werden sollte.

14 Tage später hatte ich eine Bestätigung über meinen Kündigungstermin.
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Auch wenn hier etliche schreiben, ein Fax wäre nicht das "wahre".
Es muss genau so akzeptiert werden wie ein Brief, oder Einschreiben. Ein Sendebreicht und/oder der Einzelverbindungsnachweis hat Bestand vor Gericht.
....auch wenn die Gegenstelle behaupten würde, im Faxgerät wäre kein Papier eingelegt gewesen. Dies ist nicht dem Absender sein Problem, sondern die des Empfängers. Gerade Firmen, die ihr Faxgerät für Kundenanfragen, Kündigungen, etc. bereitstellen, haben dafür Sorge zu tragen, dass das Gerät funktionsbereit sein muss.
Dieses Problem hatte ich schon vor 4 Jahren und ich habe vor Gericht gegen eine Firma gewonnen. Sendebericht und EVN reichen vollkommen.
 
Geht mit solchen Problemen zum Rechtsanwalt. Nicht hier Halbwissen verbreiten, sorry, aber vieles ist einfach.... Es gibt auch Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe. Also, alles halb so wild.
 
Von wegen Einschreiben mit Rückschein

Leider ist auch mit Einschreiben/Rückschein nicht der Beweis erbracht, dass die Kündigung zugegangen ist.
Das Gegenüber kann sich immer noch auf den Standpunkt stellen, man hätte ein leeres Kuvert bekommen.

Die einzig "sichere" Zustellung geht über den Gerichtsvollzieher - oder mit einem Boten/Zeugen, der den Brief selbst liest und bezeugen kann, dass er beim Empfänger eingeworfen ist.

Daneben hat man mit Faxversandkopie mit Andruck Dokument und eidesstattlicher Versicherung zum OK des Gegenüber-Faxgeräts nicht die schlechtesten Chancen...

Schade, aber das einzige, was im Massengeschäft mit "kleinen" Streitwerten noch zählt, ist, sich von solchen Firmen fernzuhalten.

friburg, RA
 
friburg schrieb:
Leider ist auch mit Einschreiben/Rückschein nicht der Beweis erbracht, dass die Kündigung zugegangen ist.
Das Gegenüber kann sich immer noch auf den Standpunkt stellen, man hätte ein leeres Kuvert bekommen.

Da kann ein Zeuge helfen: Hab gesehen wie er es ausgedruckt, unterschrieben und in den Umschlag gesteckt hat, dann sind wir gemeinsam zur Post gegangen, usw...
 
@thomas007

Korrekt, dann gilt das zum Zeugen/Boten gesagte.

Wollte nur drauf hinweisen, dass allein Einschreiben/RS nicht seligmachend ist - und wieviele derjenigen, die darauf verweisen, hätten, wenn es Spitz auf Knopf kommt, einen solchen umfassenden Zeugen? eben.
 
Zuletzt bearbeitet:
es heist doch : "Freenet , normal is das nicht "

ich hatte das mal mit Arcor....

bei mir gilt seit geraumer Zeit:

-keine Verträge mehr länger als 6 Monate.
-keine Verträge mit Firmen mit 0900 Hotline
-keine Verträge die mehr als 2 Zeilen kleingedrücktes schon in der Werbung haben.

und ich fahre damit bestens
 
Das Gegenüber kann sich immer noch auf den Standpunkt stellen, man hätte ein leeres Kuvert bekommen.
Das möchte ich sehen, wie der Gegner vor Gericht dies behauptet. Na ja, zumindest möchte ich das Gesicht des Richters sehen. Die Frage ist ja generell immer, wie glaubwürdig so eine Geschichte ist. Und so eine, durch den Vertreter eines internetproviders vorgbrachte wie: "Ja, den Umschlag haben wir bekommen, aber er war leer. Fragen Sie unsere Sekretärin..." ist nun auch keine sehr neue oder intelligente Ausrede.

Das Problem ist, dass sich dier wenigsten im klaren darüber sind, wie man sich wehren kann. ich seh es immer wieder; es wird gedacht, man könne doch nichts gegen solche Firmenpraktiken tun. Wenn dann noch das Inkasso-Büro droht, kippen viele um.
 
Hallo, habe am 09.10.2006 per Einschreiben gekündigt. Am 15.10.2006 habe ich dann eine Kündigungsbestätigung erhalten.

So sah meine Kündigung aus

KÜNDIGUNG MEINES DSL VERTRAGES

Anschluss / Tarif: DSL 6000 / freenetDSL flat 12 + 6 & iPhone flat

u.s.w

Wollte mal fragen ob Freenet mir doof kommen kann, das ich angeblich nur den Anschluss und nicht den Tarif gekündigt habe oder sowas. Aber habe ja beides angegeben in meinem Kündigungsschreiben. :noidea:

Frage lieber nach , bevor es heisst ich habe das Kleingedruckte nicht gelesen !

Mfg
 

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