Freischaltung des Kündigungsformulars nur via Telefonanruf

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Mikel

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Moin, Moin.

Nachdem 1&1 sich mit seinen Änderungen/Reduzierungen der Leistungen nach Vertragsabschluss (entsprechende Anpassungen werden einfach innerhalb der Vertragslaufzeit in den AGBs nachgereicht) auch bir mir langsam unbeliebt gemacht hat, ist jetzt mit der Zwangs-Umleitung auf das eigene Portal der sprichwörtlich letzte Tropfen in das Fass gefallen.
Die Umleitung läßt sich zwar im CC deaktivieren, die Frage ist nur, wie lange noch?!
Da bei mir demnächst die Kündigungsfrist abläuft, habe ich mich jetzt zur Kündigung durchgerungen. Ich habe keine Lust mehr, bei diesem Laden länger als nötig zu bleiben, wer weiß denn, was die sich im nächsten Vertragsjahr noch alles einfallen lassen.

Also auf vertrag.1und1.de und kündigen, aber jetzt kommt es:
An das Formular, dass man zur Kündigung faxen/per Post schicken soll, kommt man nur noch, wenn man eine kostenpflichtige Nummer anruft und dort einen Freischaltcode angibt, der auf der Internetseite angezeigt wird. Angeblich ist dieses Vorgehen zu meiner eigenen Sicherheit, wers glaubt!!?
Ich kann dieses Formular ohne diesen Anruf nicht ausdrucken, ich vermute sogar, der ganze Kündigungsvorgang wird erst durch die Freischaltung eingeleitet.

Ich glaube nicht, dass diesen Vorgehen seitens 1und1 rechtens ist, die wollen einem nur möglichst viele Steine in den Weg legen!

Ich denke, ich werde es wohl trotzdem tun, lieber ein Ende mit Schrecken, als ....

Gruß Mikel
 
Hi Mikel,

dann sch**ß doch auf das Formular von 1&1. Schreib denen ein Einschreiben mit Rückschein, in das Du Deine Kundennummer, die Vertragsnummer und "Kündigung zum nächstmöglichen Termin" oder "sofortige Kündigung" reinschreibst. Diese Form der Kündigung ist vollkommen rechtstwirksam und Du kannst den Zugang bei 1&1 durch den Rückschein belegen. Kostet zwar auch, aber immerhin kriegt nicht 1&1 die Kohle.
 
Hi Mikel,
ich war auch lange bei 1und1 (von 1996-2005) und habe auch die faxen dicke.
Ich habe einfach per Fax gekündigt.
Wenn du den Sendebericht aufhebst isd das ganze (zur not auch vor Gericht)
so gut wie ein Einschreiben mit Rückschein.
Bitte in deinem Kündigungsschreiben um eine Schriftliche Bestätigung deiner Kündigung.
Ich habe nach zwie Tagen die Bestätigung per Email erhalten.
Service:
Code:
1&1 Internet AG					Musterburg, den 16. August 2005
Vertragskundenservice
Elgendorfer Strasße 57
D-56410 Montabaur
FAX 0180 523 16 37



Max Mustermann
Mustergasse 12

12345 Musterburg





KÜNDIGUNG
Internet Zugang Kunden Nr. 1234567
DSL Anschluss Kunden Nr. 1234567
Vertragsnummer 876547

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich o.g. Internet Zugang und den 1und1 DSL- Anschluss
fristgerecht zum September 2005.
Mit der Bitte um Bestätigung verbleibe ich

mit freundlichem Gruß

Max Mustermann
Gruß
Praktiker
 
Kündigung per Fax ist OK, Du solltest das Ganze aber auch per Brief nachreichen. Über die Rechtswirksamkeit eines Faxes gibt es geteilte Meinungen...

Gruß,
Wichard
 
:oops: :oops: :oops:
Ich war wohl etwas übereifrig. Die angegebene Rufnummer, bei der man sich die Kündigung "freischalten" lassen muss, ist gar nicht kostenpflichtig!!
Das ist eine 0800er-Nummer, die definitiv nichts kostet.
:oops: :oops: :oops:

Ich habe den Thread-Titel entsprechend geändert.

Nochmals sorry.

Mikel
 
@Mods: Wie wäre es mit einer Komplettlöschung dieses Threads, der sich ja nun als definitiv überflüssig erwiesen hat?
 
Hi, ich war vor kurzem auf einem Rechtslehrgang für Einkäufer. Also irgendwelche Sendebestätigung haben laut neustem Recht keine Verbindlichkeit. Die Begründung ist ganz einfach: Du kannst auch ein leeres Blatt Papier faxen. Bei einem Einschreiben ist das was ganz anderes. Der Empfang muss bestätigt werden, damit hat der Empfänger die Nachweispflicht was er bekommen hat.
Auser der Empfänger bestätigt dir den Erhalt deines Faxes!
 
Kann ich nicht auch ein leeres Blatt Papier (oder was ganz anderes) per Einschreiben / Rückschein schicken? ;)
 
Die einzige in DL 100% wirksame Sendung ist die Überstellung durch einen Gerichtsvollzieher, da der den Inhalt liesst und bestätigt und eigenhändig überbringt und sich bestätigen lässt. Kostet 20 Euro (bummelig). :lol:
 
Mhh, bei 1und1 wärs mir das fast Wert. Zwanzig Euro, dafür dass der Gerichtsvollzieher bei denen anklopft - cool!
Aber ich dachte das wäre teurer.
 
Keine Ahnung ob´s da n´einheitlichen Tarif in DL gibt. Am besten auf´m Amtsgericht erfragen. Funktioniert aber gut bei "Briefresistenten" Kunden. :lol:
 
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