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Das Mitschneiden von Telefonaten ist vor allem verboten. Auch in einem technischen Forum sollten keine Tipps für strafrechtlich zu beanstandendes Verhalten gegeben werden. "Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt ..." (§201 Strafgesetzbuch)