"Aufgrund von rechtlichen Vorgaben der Europäischen Union sind Betreiber allerdings dazu verpflichtet ... kostenfrei öffentliche ... IP-Adressen zuzuweisen."
Die Quelle schreibt weiter: "Dabei hat es sich um eine IPv4-Adresse zu handeln." Aber sie sagt nicht, welche Vorgabe das sein soll.
Hat jemand eine Idee, welche Richtlinie der österreichische Regulierer da falsch interpretiert haben könnte? Gibt die EU auch vor, dass jede Zoohandlung einen Dodo anbieten muss?
Edit:
Ich habe es schon selbst gefunden. RTR (der österreichische Regulierer) ist der Meinung, dass aus folgendem Absatz das Recht auf "eine kostenlose öffentliche dynamische IP-Adresse" (RTR Netzneutralitätsbericht 2017) erwächst:
"Endnutzer haben das Recht, über ihren Internetzugangsdienst, unabhängig vom Standort des Endnutzers oder des Anbieters und unabhängig von Standort, Ursprung oder Bestimmungsort der Informationen, Inhalte, Anwendungen oder Dienste, Informationen und Inhalte abzurufen und zu verbreiten, Anwendungen und Dienste zu nutzen und bereit zustellen und Endgeräte ihrer Wahl zu nutzen." (VERORDNUNG (EU) 2015/2120 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. November 2015)
Das ist natürlich Quatsch. Eine IPv6 Zuweisung erfüllt diese Vorgabe. RFC 6540 macht IPv6-Unterstützung schon seit 8 Jahren zur "best practice". Wenn ein über dieses Protokoll bereitgestellter Dienst von einem Internetteilnehmer nicht genutzt werden kann, dann ist das die Schuld des Teilnehmers ohne IPv6 Support.
[Edit Novize: Gelöschten Beitrag wieder hergestellt - Threadvandalismus wird nicht geduldet]