Fritzbox-Forensik, ein Kriminal-Fall

Ich glaube, dass man hier um den Besuch bei einem Anwalt (von Novize erwähnte welche) nicht herum kommen kann.

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Zu diesem Thema heute im AVM-Newsletter: >>>klick<<<
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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@3949354:
Auch eine Pushmail lässt sich fälschen oder editieren.
 
So ziemlich alles läßt sich fälschen oder editieren, einschließlich der Anschuldigung.

Ich zum Beispiel habe festgestellt, daß meine gesammelten Werke auf der IP-Adresse 127.0.0.1 zum Download angeboten werden ... Das ist die Adresse von Deinem PC.
 
Das grundlegende Problem wäre immer noch, dass die Providerauskunft i.A. stimmt, also die genannte IP-Adresse zu dem Zeitpunkt auch "im Besitz" des Abgemahnten war.

Nur die eigentliche Ermittlung der IP-Adresse ist oft fehlerbehaftet und die Darstellung des Ermittlungsdatensatzes hat oft gewisse logische Fehler.

Da werden Beginn und Ende Angebot, IP-Adresse, File-Hash und Werk aufgeführt und gleichzeitig die Daten von der Providerauskunft. Das sind also nachträglich in der Abmahn-Kanzlei zusammengesetzte Daten, die dann mit einer ganz ganz wichtigen Fußzeile "Erm.-DS.-Bla BlaBlabla" in Courier-New gedruckt werden, um einen technischen und damit "unfälschbaren" Charakter zu unterstreichen, den der Wisch nicht hat. Wenn dann noch die Schreibweise des Anschlussinhabers von den eingetragenen Kundendaten abweicht, ist die Authentizität endgültig im Orkus und damit anfechtbar!
 
Interessant!
Ich hoffe wir werden auf dem Laufenden gehalten!! :)

Gruß
 
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