FYI: Urteil AGBs "... mit bis zu xxx MBit""

Erstens ist es nicht neu, zweitens ein Einzelurteil. Wer der Meinung ist das er auch aus seinen Vertrag will muss dagegen selber klagen. Das der Richter es denn genauso sieht ist eher unwahrscheinlich, aber das wird man erst am Ende sehen. In meinen Augen hat der Richter von der Materie null Ahnung gehabt, was bei Amtsgerichten leider nicht selten ist.
 
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@MODS or @ADMINS
Okay,
dann löscht diesen Thread.
 
In meinen Augen hat der Richter von der Materie null Ahnung gehabt, was bei Amtsgerichten leider nicht selten ist.
Dann suchen wir uns halt einen Verkehrsrichter für unseren Einzelfall, der wird wohl auch 0 Ahnung davon haben.
Aber schließlich geht es ja um die berühmte "Datenautobahn" :mrgreen:
 
In meinen Augen hat der Richter von der Materie null Ahnung gehabt, was bei Amtsgerichten leider nicht selten ist.
Nicht schlecht. Kaum fällt ein Richter ein Urteil zu Gunsten eines Klägers, kommt On-line daher und behauptet der Mann hätte keine Ahnung.

Die Begründung für das Urteil ist für mich mehr als schlüssig. Da die Anbieter sich auf einer unausgegorenen Rechtslage ausruhen und unabrückbar auf sattes Geld für laue Leistung stehen, wird es Zeit, dass das so auch endlich durch das BVerfG gefällt oder gar per Gesetz verabschiedet wird. Dann ist mit dieser "Wir schalten dann halt das und kassieren für wenig Leistung"-Abzocke endlich schluss.

So schwer ist es nicht die Leitung schon VOR der Knebelung an einen Vertrag messen zu lassen und die Leistung und Preise auch während eines laufenden Vertrages anzupassen. Die Stabilität und Leistung bei DSL ist nunmal anfällig, da muss man sowas einkalkulieren. Mancheiner würde sowas Kundenservice nennen.
 

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