Gastzugang mit 1und1...legal...strafbar?

sampy

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Hallo,

meine Eltern wollen Gaesten und einem Untermieter einen Gastzugang ueber Ihre Fritzbox 7270 zur Verfuegung stellen. Bisher war ich dafuer.

Nach diesem Artikel http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,804629,00.html bin ich jetzt unschluessig. Darf ich das mit 1und1 ueberhaupt? Und was passiert wenn was illegales passiert? Meine Eltern sind Rentner und machen nix verbotenes im Netz...wenn dann passiert es ueber den Gastzugang. Ich denke mal nicht dass das ein Gericht intressiert bei Problemen.

Was meint ihr?
sb
 
Hallo,
Ich bin kein Jurist und habe auch keine entsprechenden Links zur Hand. Aber icxh gehe davon aus, dass der Inhaber des Anschlusses, wenn er Besuchern den Zugang zum Internet gewährt, auf jeden Fall eine Mitschuld oder, falls man das so sagen kann, eine Mithaftung trägt.

PS: Die Untermieter sollten sich imho sowieso einen eigenen Zugang bei einem Anbieter zulegen.
 
sampy schrieb:
Darf ich das mit 1und1 ueberhaupt?
Das steht in den AGB unter B. Besondere Bedingungen - I. Internet-Dienstleistungen (Internet-Zugang und -Anschluss) - 5. Nutzung - 5.1 (Gebrauchsüberlassung an Dritte).

G., -#####o:
 
Guude,
[....]Und was passiert wenn was illegales passiert? [.....]
...dann haften ganz generell erst einmal die Anschlussinhaber.!
Der "Gastzugang" trennt nur die box-internen IP-Netze voneinander, um einen gegenseitigen Rechnerzugriff auszuschliessen und spannt ggf. ein zweites WLAN mit eigenem Zugangs-Key auf. :doktor:
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,
Ergänzend:
Ich erlaube nur denen, die mein Vertraauen haben, den Zugang zu meinem Netz/WLan, Gast-Lan/-WLan.
 
Da braucht man keinen Anwalt fragen, es ist ganz einfach:
1. Es verstößt gegen die AGBs mit dem Provider und kann dementsprechend recht unangenehme Nachzahlungen zur Folge haben
2. Der Kunde ist immer der Störer und darf seinen Kopf hinhalten. Irgendwelche Nachbarn, Untermieter, Kollegen usw darf er dann im Nachgang selbst vor den Kadi zerren, aber erst einmal hat der Kunde alles alleine zu verantworten!
Von daher: Diesen Gedanken sollten Deine Eltern hier in Deutschland schnellstens beerdigen!
 
Danke. Das habe ich befuerchtet.

Schon verrueckt. Ich denke mal dann haben Cafes und Restaurants mit WLAN spezielle Vertraege...und Ferienwohnungen stellen es einfach illegalerweise zur Verfuegung.

Das lustige ist ja ich und auch meine Eltern haben Ihre Fritzbox von 1und1. Bei beiden kann man den Gastzugang schalten. Da 1und1 das unterbinden koennte (wenn auch mit Aufwand), da die Fritzbox von ihnen modifiziert werden koennte...koennte man ja argumentieren, dass es legal ist einen Gastzugang mit einer 1und1 Leitung zu erstellen.
 
Hi Cafés etc nutzen meist Anbieter wie LAN1, mycloud oder sogar FON. Hier stellt der AP einen Tunnel zum Anbieter her und der Anbieter stellt den eigentlichen Internetzugang zur Verfügung. Somit liegt auch der Gefahrenübergang beim Drittanbieter.
 
Bei Fon ist das nicht richtig, denn es wird nur die IP des DSL-Kunden genutzt, der damit erst einmal haftbar ist.
Bei T-Kom-Hotspots hingegen loggst Du Dich bei denen ein und nutzt die von dem Hotspotbetreiber (Also Telekom o.ä.) zugewiesene IP, nicht aber die des DSL-Anschlusses.
Ist in einem Hotel aber nur ein "normales" WLAN für die Kunden, dann nimmt der Hotelbesitzer (oft unwissentlich) das Risiko auf sich.
 
Warum sollte 1&1 die Funktion sperren?
Dann dürfte die FB ja auch nur 1 Gerät zulassen, alles andere könnte ja jemand 3. sein, also unfug.

Die Gastfunktion ist auch nicht Anbieter bezogen, also Anbieter egal. Und verboten ist nur dass, was im Gesetz steht, kenne keins was besagt, dass die Nutzung des Gastzuganges oder dessen Bereitstellung strafbar ist.

Wie schon gesagt wurde hat der Anschlußinhaber immer die A-Karte, stichwort ist Störerhaftung. Ob nun wer etwas anstellt über LAN oder WLAN ist unerheblich.

Ob ihr Risiko eingeht müsst Ihr selbst wissen. Über Kindersicherung könnte man noch Ports oder Adressen einschränken, was Risiko etwas mildern kann.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Strafbar ist es möglicherweise nicht - aber Störerhaftung.
Was einen Verstoß gegen die AGB des Anbieters angeht, so ist das eine ganz andere Sache. Eine "Nachzahlung" dürfte schwer zu bemessen sein, allerdings könnte eine Anschlusssperre kommen.

Sinnvoll wäre es, über einen Router die erreichbare IP-Range zu beschränken.
So könnte man ausschließlich den Zugriff auf die IPs von Mailern (GMX, web.de usw.) Cyberghost zulassen. Damit kann der Gast seine Mails checken und auch übeall hin surfen. Wenn er was illegales macht, ist die IP bei Cyberghost rein praktisch nicht zurück zu verfolgen.

Sollen nur Web-Zugriffe erlaubt werden, wäre es sinnvoll, nur http://cyberghostvpn.com/ bzw. https://bootes-traffic.cyberghostvpn.com als Proxy zu erlauben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich finde ja da muesste sich die Gesetzeslage aendern. Wenn ich einem Freund oder Bekannten mein Auto ausleihe oder dieses gestohlen wird und damit etwas illegales gemacht oder nur ueber eine rote Ampel gefahren wird muss ich nicht haften wenn ich beweisen kann dass ich das nicht war. Versucht mal ein Gesetz zu schaffen, dass diese Verantwortlichkeit umdreht. Da wuerden die Leute auf die Strasse gehen...aber so weit kaeme es gar nicht weil keiner so dumm ist so ein Gesetz zu machen.
Vor allem da man ja auch durch Virenbefall oder aehnliches auch ohne Gastzugang seinen Rechner inklusive DSL "geklaut" bekommen kann. Herrje, selbst der Staat installiert Trojaner die bekanntermassen von jedem ausgenutzt werden kann. Es ist einfach zum verzweifeln wie schlecht die Gesetze sind wenn es ums Internet geht. Beim Auto koennen Sie nicht mal ein Tempolimit durchsetzen. Jeder Jungspuntpolitiker der das mal vorschlaegt ist dann WEG. Den sieht man danach nie wieder. Tja, die Lobby steht. Kein Wunder das immer mehr Piraten waehlen. Okay...ich beende jetzt meinen Rant :D

sb
 
Wenn du dein Auto einem bekannten leihst und dieser keinen Führerschein hat und du dies vorher nicht erfragt hast haftest du genau so wie der Fahrer. Also analog zum vorliegenden Fall.
Andersherum sicherst du dich vorab mit einer Nutzungsvereinbarung ab (Führerschein) dann ist auch der nachweisliche Nutzer und nicht du "dran".
 
Ich finde ja da muesste sich die Gesetzeslage aendern. Wenn ich einem Freund oder Bekannten mein Auto ausleihe oder dieses gestohlen wird und damit etwas illegales gemacht oder nur ueber eine rote Ampel gefahren wird muss ich nicht haften wenn ich beweisen kann dass ich das nicht war.
Doch, erst einmal haftest Du auch bei z.B. Verkehrsdelikten. Erst, wenn zweifelsfrei geklärt ist, dass nicht Du sondern Dein Kumpel die Oma geplättet hat, bist du aus der strafrechtlichen Nummer raus.
Beim Internetanschluss ist das ebenso: Bei strafrechtlichen Dingen musst Du hieb- und stichfest beweisen, dass nicht Du sondern Dein Kumpel z.B. die KiPos transferiert hat, dann geht es strafrechtlich gegen Deinen Kumpel weiter. Aber erst einmal bist Du aber am Pranger.
Was anderes ist es bei Copyrightverstößen. Die sind erst einmal zivilrechtlich und da interessiert sich kein Anwalt dafür, wer denn außer Dir noch die Möglichkeit hätte, das darfst Du dann zivilrechtlich mit Deinem Kumpel klären.
 
Dazu vielleicht auch ein noch halbwegs aktueller Fall (23.11.2011): klick.

mfg
 
Steht die gleiche Omma nicht schon im Eröffnungspost? ;)
 
Jupp datt is die Omma :D
 
Besser als die Oma, die sampys Kumpel (virtuell) geplättet hat... :hehe:
 
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