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Heise Online 29.01.2010 14:02
PS: Die letzten beiden Absätze sind schon bemerkenswert...
Quelle und weiter hier...Eine 29-Jährige ist vom Amtsgericht Zeven wegen unbefugten Abhörens, Nachstellens und wegen falscher Verdächtigungen per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt worden. Die Täterin hatte aus Eifersucht ihren Ex-Freund und dessen neue Freundin im Social Network studiVZ ausgespäht und belästigt. Dazu hatte sie unter anderem ein offenes WLAN eines Nachbarn genutzt. Der Strafbefehl ist inzwischen rechtskräftig, sagte ein Justizsprecher gegenüber heise online.
PS: Die letzten beiden Absätze sind schon bemerkenswert...