Gericht erklärt fremde Nutzung eines privaten, offenen WLAN für strafbar

doc456

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HEISE NEWS vom 16.05.2008 11:09

Gericht erklärt Nutzung eines privaten, offenen WLAN zur Straftat

Während die bisherige juristische Literatur davon ausgeht, dass die Nutzung eines offenen WLAN zwar zivilrechtliche Schadensersatzansprüche auslösen kann, aber nicht strafbar ist, kommt nun eine Entscheidung des Amtsgerichts (AG) Wuppertal zu einem ganz anderen Ergebnis. Nach Ansicht des Richters stellt diese Art der Nutzung eines offenen Zugangs ein strafbares Abhören von Nachrichten sowie einen Verstoß gegen die Strafvorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) dar (Az. 22 Ds 70 Js 6906/06). Das Urteil erging bereits im Jahr 2007, wurde aber erst jetzt veröffentlicht und dürfte die erste Entscheidung zu dieser Problematik sein.

Quelle www.heise.de, weiter hier...
 
Also wenn es dabei wirklich um den reinen Betrieb und nicht um dabei vorgenommene Mitschnitte oder dergleichen ging, dann ist das sicherlich wieder mal so eine etwas eigenwillige Interpretation á la Königlich Bayerisches Amtsgericht. So ein Blödsinn. Das ist ja so, als wäre eine mangelnde Verschließbarkeit des Briefkastens Verletzung des Postgeheimnisses und damit ebenfalls strafbewehrt.
 
Nein, nicht die mangelnde Verschließbarkeit des Briefkastens. Sondern die Mitbenutzung Deines (nicht verschließbaren) Briefkastens durch einen Dritten. Natürlich, ohne dass Du dem Dritten die Mitbenutzung erlaubt hast.

Grüße Dirk
 
Hi,

ich denke, es wurde der Falsche bestraft. Die Urteilsbegründung hängt sich mehrfach an der IP-Adresse auf, die als personenbezogenes Datum interpretiert wird, das nicht für andere bestimmt sei. Netter Versuch, dem Fremdsurfen Einhalt zu gebieten, indem man unterstellt, ein Fremdsurfer würde sich personenbezogenen Daten, und sei es nur die IP-Adresse, zugänglich machen.

Ok, es ist ja kein Kavaliersdelikt, aber m.E. der falsche Weg. Man sollte seine Zeit und Energie besser in die Absicherung seines Netztes stecken als in einem Prozess zu vergeuden.


Es sollte vielmehr erst zur Pflicht gemacht werden, das eigene Netz selbst abzusichern, um nicht die Nachbarn reihum (abgesehen von den Strahlen) mit ungesicherten Netzen zu nötigen.


Der Opa, der ein Blödion-Schlepptop kauft, dass voreingestellt die nächst beste WLAN-Verbindung nutzt, steht quasi mit einem Fuß im Gefängnis, wenn die Nachbarn ihre Netze nicht absichern?


Sollte ich jetzt vorsorglich vier Nachbarn anzeigen die ihr Netz offen haben wegen fahrlässig versuchter Anstiftung zu einer Straftat? *kopfschüttel*
 
Zuletzt bearbeitet:
Vergiss bitte nicht, dass der "Täter" hier bewusst gehandelt hat, um sich den eigenen Internetanschluss zu ersparen, und nicht nur aus Unwissenheit quasi "aus Versehen" den falschen Internetanschluss nutzte.
Somit ist durch den Vorsatz (und das Inkaufnehmen, anderen Kosten durch Volumen- bzw. Zeit-Tarif zu erzeugen) die Verurteilung schon verständlicher, als wenn irgendein unwissender Opa aus versehen im falschen Netz surft!
In meinen Augen mal ein Urteil, dass nicht nur nach dem Gesetzesbuchstaben, sondern nach imo gesunden Rechtsempfinden heraus getroffen wurde. Und für die Paragraphenreiter wurden dann IP-Adressen usw. als Abhören und Auswerten privater Nachrichten deklariert.
 
Wie auch immer - es ist ein AMTSgerichtsurteil, die unterste, erste Instanz. Unter Juristen gelten Urteile ab OLG-Niveau als einigermassen rechtssicher - das ist die DRITTE Instanz. Und selbst da noch nicht die Urteile von JEDEM OLG.

Hier wurde schon auf mögliche Ähnlichkeiten mit dem "Königlich bayerischen Amtsgericht" hingewiesen.

Ich glaube nicht, dass sich die hier gefundene Interpretation zur "herrschenden Meinung" unter Juristen entwickelt.

Zum Thema "gesundes Rechtsempfinden nicht nur nach den Gesetzesbuchstaben" fällt mir irgendwie sofort der "gerechte Volkszorn" ein. Wir haben Gesetze als Leitschnur für die Juristen. Wenn die auf den Sachverhalt nicht passen, ist der Gesetzgeber gefordert, die Gesetzeslage zu ändern (zur Not auch nach Anstoss durch die obersten deutschen Gerichte), und nicht der Amtsrichter, der das "gesunde Rechtsempfinden" interpretiert.
 
Dem kann ich nur zustimmen. Letzlich kommt es nicht auf das sogenannte gesunde Volksempfinden an, sondern auf die Rechtslage und bei der Bewertung eines Urteils im Besonderen auf die Begründung des Gerichts. Hier gilt, jeder Scheißdreck lässt sich irgendwie begründen. Das heißt aber noch lange nicht, dass so ein Blödsinn dann der Überprüfung durch die Obergerichte standhält.
@Ghostwalker: Die Mitbenutzung eines nicht verschliessbaren Briefkastens durch Dritte ist per se nicht strafbar. Strafbar ist nur die Öffnung fremder Post, weil durch das Postgeheimnis geschützt. Wenn man das analog auf das offene WLAN überträgt wird jedem klar was hier verzapft worden ist.
 
...Die Mitbenutzung eines nicht verschliessbaren Briefkastens durch Dritte ist per se nicht strafbar...
Im Klartext - ich darf also die Post meines Nachbarn aus seinem nicht verschließbaren Briefkasten (klar und deutlich mit seinem Namen gekennzeichnet) nehmen und diese bei mir in der Wohnung lagern - ohne sie einzusehen - und ich mache mich damit nicht strafbar?
...Natürlich, ohne dass Du dem Dritten die Mitbenutzung erlaubt hast...
 
Zumindest die Urteilsbegründung lässt auf mangelnden richterlichen Sachverstand schließen:

Aus dem heise-Artikel: "Nach Ansicht des Richters hat der Angeklagte durch diese Handlung gegen das Abhörverbot nach § 89 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) verstoßen und sich somit gemäß § 148 TKG strafbar gemacht.", weil, haltet euch gut fest, der mitsurfer per DHCP eine IP vom AP bekommen hat. Weia.

Auch sollte man nicht aus den Augen verlieren, daß es eine ganze Reihe von Betreibern offener WLANs gibt, die aus Großzügigkeit und weil es (mit einer flat) nix extra kostet, Ihren Anschluss teilen.

Schließlich sind verbitterte Prozesshanseln, die trotz inexistenten Schadens mit solchem Unsinn Gerichte belästigen, erfreulicherweise nach wie vor eine Randerscheinung. Schade, daß angesichts des Strafmaßes wohl kein Rechtsmittel gegen dieses idiotische Urteil eingelegt werden wird.
 
Und wie soll man da dann erkennen ob das WLAN absichtlich frei gegeben worden ist oder nicht?
Und wenn es nicht absichtlich frei gegeben worden ist und derjenige hat eine Flatrate oder genug Freivolumen und ich mache nichts illegales, dann entsteht doch kein Schaden.
 
Hi,

wenn ich mich jetzt in ein unverschlüsseltes WLAN einlogge (ist also eine Straftat), wie soll ich dann identifiziert werden? Massenüberprüfung der MAC-Adressen?
 
Hi,


eine IP vergleiche ich mit einer (dynamischen) Hausnummer.

In dem Urteil wird vielleicht das Mitbenutzen von Nachbars Hausnummer verurteilt, nicht des Briefkastens.
Ich geh mal davonaus, dass eine eigene eMailadresse bzw Briefkasten benutzt wurde, der quasi unter Nachbars Hausnummer dazugehängt wurde.
Ja, das Beispiel hinkt, aber das liegt schliesslich in der Natur eines Beispiels ;)


Es wurde keine fremde Post gelesen bzw es wurde nicht ins Netzt des Nachbarn eingedrungen.
Bei der Urteilsbegründung wird sozusagen unterstellt, die Hausnummer, an welcher der Kasten hängt sei eine Private Information die man sich widerrechtlich zueigen gemacht habe.


Hm, obwohl eine IP benutzt wurde, die vom Privider einer anderen Person zugeordnet wurde, sehe ich hier weder einen Identitätsdiebstahl noch eine unrechtmässige Aneignung "privater Informationen".
Da man eigentlich auf jeder Seite die man ansurft, sowieso die IP hinterlässt und diese zusammen mit Datum/Uhrzeit/Pipapo zigfach im Netz gespeichert wird, kann man eh nicht nachvollziehen, wer sonst alles diese "private Information" (IP) benutzt für tracking und Erstellen von Benutzertprofilen und sonstiges. Und dahinter steckt eher eine unrechtmässige Aneignung persönlicher Daten als beim lediglichen Fremdsurfen.
Die Aneignung dieser "persönlichen Information" (IP bzw Hausnummer) einer fremder Person kann man m.E. nicht strafbar machen.

Deswegen finde ich, dass die Urteilsbegründung auf Sand gebaut ist.


btw wer ein Laptop hat und Auto und damit irgendwo hindieselt um sich ein ungesichertes Netz zu suchen, der sollte auch das bisschen Geld aufbringen können um seinen Telefonanschluss fürs Internet aufstocken zu können.
Ich halte nichts von Fremdsurfen.
just my 2 cent ;)



edit:
(...)wie soll ich dann identifiziert werden? Massenüberprüfung der MAC-Adressen?
wenn der betroffene in seinem Netzwerk einen fremden Nutzer sieht, zum Fenster rausguckt, Du direkt vor dem Haus parkst, Dein Schleptop auf dem Schoß hast und er die Polente ruft ;)
 
Die unbefugte (nicht vom Eigentümer genehmigte) Nutzung eines offene WLAN ist ein Eingriff in das Eigentum eines anderen.
Der gleiche Fall würde sein wenn das Grundstück meines Nachbarn nicht durch einen Zaun begrenzt ist und ich würde dort Äpfel ernten, egal ob ich sie vom Baum pflücke oder das Fallobst aufhebe.

In beiden Fällen ist es ein Eigentumsdelikt.
Dass es Möglichkeiten gibt sich zu schützen ist ein ganz anderes Problem.

mfG
h1watcher
 
wer ein Laptop hat und Auto und damit irgendwo hindieselt um sich ein ungesichertes Netz zu suchen, der sollte auch das bisschen Geld aufbringen können um seinen Telefonanschluss fürs Internet aufstocken zu können.
Ist klar, soll man sich also für den nächsten Urlaub gleich mal einen Telefonanschluss dazu anmelden. Wird halt der Urlaub mal um ein paar hundert Euro teurer nur um Internet zu haben.
 
@eigs,
suchst Du Dir Deinen Urlaubsort etwa nach den Kriterien aus, wo es unverschlüsselte WLAN's gibt?
 
Ist klar, soll man sich also für den nächsten Urlaub gleich mal einen Telefonanschluss dazu anmelden.
Auch im Urlaub gibt es genügend legale Möglichkeiten das Internet kostengünstig zu nutzen.

Warum ist Dein Rechtsbewusstsein in Bezug auf das Internet anders als bei den alltäglichen Dingen des Lebens. Vielleicht nur weil das eigene Risiko erwischt zu werden geringer ist?

mfG
h1watcher
 
Hi,

wenn der betroffene in seinem Netzwerk einen fremden Nutzer sieht, zum Fenster rausguckt, Du direkt vor dem Haus parkst, Dein Schleptop auf dem Schoß hast und er die Polente ruft

Anderes Szenario: Ich logge mich von meiner Wohnung aus in das unverschlüsselte WLAN meines Nachbarn ein (empfange 2 Stück aus meiner Wohnung aus). Wie will er dann wissen, dass genau ich das bin?

Und übrigens: Wenn jemand keine Ahnung hat, wie man ein WLAN verschlüsselt, wird er erst recht keine Ahnung haben, wie man feststellt, ob unbekannte Rechner mitsurfen. :wink:
 
..Da man eigentlich auf jeder Seite die man ansurft, sowieso die IP hinterlässt und diese zusammen mit Datum/Uhrzeit/Pipapo zigfach im Netz gespeichert wird, ...

Hallo DWW, es wird ja wohl die IP des fremden Internetzuganges hinterlassen. Wenn der Fremdnutzer jetzt mit diesem Internetzugang irgendwelche, z.B. Urheberecht-Straftaten begeht, schaut die Sache schon anders aus.
 
@eigs,
suchst Du Dir Deinen Urlaubsort etwa nach den Kriterien aus, wo es unverschlüsselte WLAN's gibt?
Nein, aber wenn ein Cafe extra ein offenes WLAN für Gäste hat, warum soll ich das nicht gratis mitbenützen dürfen?

Vielleicht nur weil das eigene Risiko erwischt zu werden geringer ist?
Bei was erwischt zu werden? Ich habe keinen Laptop sondern nur ein Handy mit WLAN und damit kann ich nur ein wenig Internetsurfen oder über VoIP telefonieren. Und wenn ich über VoIP jemanden erpresse, dann bin ich dran da es mein VoIP Account ist und wenn ich eine Droh E-Mail verschicke auch wieder ich, da der E-Mail Account auch auf mich registriert ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
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