Können alle Festnetznummer portiert werden?

ewpage

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Hallo zusamen!

ich habe jetzt auf die Schnelle nicht wirklich was passendes im forum gefunden.
deswegen eine kurze Frage:

Kann im Prinzip jede Festnetznummer zu einem VOIP Anbieter umportiert werden?

Ich habe ISDN mit 2 Nummern, einmal eine alte 4-stellige und einmal eine 6-stellige.

Die Auskunft von der T-Com hat gesagt, dass die "alten" 4-stelligen gar nicht umportiert werden können.
ist diese Aussage richtig???

Vielen Dank für Eure Hilfe im voraus!

mfG

ewpage
 
ewpage schrieb:
Kann im Prinzip jede Festnetznummer zu einem VOIP Anbieter umportiert werden?
Ja, portierungen können mit jeder Festnetznummer gemacht werden.
Ich habe ISDN mit 2 Nummern, einmal eine alte 4-stellige und einmal eine 6-stellige.
Stimmt nicht ;) Du musst mindestens 3 Nummer haben, gucke noch mal genau nach...
Die Auskunft von der T-Com hat gesagt, dass die "alten" 4-stelligen gar nicht umportiert werden können.
ist diese Aussage richtig???
Könnte sein, ich würde das beim VOIP Anbieter nachfragen wo du hinportieren möchtest. Frage einfach mal bei Dus.net nach. Aber was soll an einer 4 stelligen Nummer anders sein als an einer 6 stelligen. Klar Rufnummerknappheit, aber ob die das deswegen verweigern können :noidea:
 
Danke für die schnelle Antwort!

stimmt, ich hab 3 Nummern, aber nur 2 werden wirklich genutztz! ;-)
dann werde ich mal bei dus.net anfragen.


Hat schon mal jemand eine 4-stellige Festnetznummer umportiert?


mfG

ewpage
 
Die 4-stelligen Nummern können nicht gekündigt werden - nur deswegen gibt es sie noch.

Jede noch existierende 4-stellige Nummer blockiert einen ganzen Nummernblock 6-stelliger Nummern. Die 4-stelligen Nummer müssen deshalb "ausklingen", d.h. jede Aktion außer Kündigung wird unterbunden.

Für eine Freischaltung gemäß 1&1 oder GMX sind die Chancen größer.

schöne Grüße
Dieter

PS: Wenn ich nicht ICH wäre, sondern ein VOIP-Anbieter, dann würde ich antworten "müsste eigentlich gehen". DU schließt den Vertrag ab und hättest ein Problem an der Backe ;)

Wenn du den Auskünften der t-com misstraust, rufe einfach nochmal an - bekommst sicherlich jemand anderes zu sprechen. Wenn die Auskunft wieder so ausfällt, scheint was dran zu sein.
 
Oder ruf mal bei einem anderen Festnetzanbieter an, die sollten das ja auch wissen. Ich kenne aber Leute die haben ihre 4 stellige Rufnummer mit nach Arcor genommen, das sollte dann ja auch nicht gehen :gruebel: zu VOIP weis ich nicht.

Zu den nicht kündigen von 4-stelligen-Nummern, die Post hat uns damals die schöne 4-stellige-Nummer weggenommen (schön einfach da 2 doppelziffern) und eine hässliche 5-stellige gegeben :motz: Naja ist zwar auch eine etwas größere Stadt, aber die Leute in der Stadt die 2xxx hatten haben ihre Nummern noch... mitlerweile sind wir hier schon 7 stellig. Mit Vorwahl macht das eine 12-stellige Nummer :kotz:
 
wodi schrieb:
Jede noch existierende 4-stellige Nummer blockiert einen ganzen Nummernblock 6-stelliger Nummern. Die 4-stelligen Nummer müssen deshalb "ausklingen", d.h. jede Aktion außer Kündigung wird unterbunden.

Deshalb: Vorsicht!!!

Selbst ein Umzug innerhalb eines Ortes (gleiche Vorwahl) mit einer 4 oder 5 stelligen Rufnummer INNERHALB des t-com Netzes geht nicht ohne weiteres!!!

Es wird gedultet und muss auch gemacht werden, aber es muss manuell im Auftragssystem freigegeben werden.

Auch Portierungen sind moeglich, denn sonst wuerden T-Mobile/VF/O2 darauf hinweisen, dass ihre AtHause Produkte nicht mit kleinen Rufnummern funktionieren, da man ja seine alte Rufnummer dorthin mitnehmen kann.

BTW: Es gab mal ISDN Anschluesse Telekom mit nur einer Rufnummer. Das war dann ein Minimalanschluss.

voipd.
 
Es muß aber gehen:

http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__46.html schrieb:
§ 46 TKG

Rufnummernübertragbarkeit, europäischer Telefonnummernraum

(1) Betreiber öffentlich zugänglicher Telefonnetze haben in ihren Netzen sicherzustellen, dass Teilnehmer ihre Rufnummer unabhängig von dem Unternehmen, das den Telefondienst erbringt, wie folgt beibehalten können:

1. im Falle geographisch gebundener Rufnummern an einem bestimmten Standort und

2. im Fall nicht geographisch gebundener Rufnummern an jedem Standort.

Die Regelung in Satz 1 gilt nur innerhalb der Nummernräume oder Nummerteilräume, die für einen Telefondienst festgelegt wurden. Insbesondere ist die Übertragung von Rufnummern für Telefondienste an festen Standorten, zu solchen ohne festen Standort und umgekehrt unzulässig.

(2) Anbieter von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit müssen sicherstellen, dass ihre Endnutzer ihnen zugeteilte Rufnummern bei einem Wechsel des Anbieters von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit entsprechend Absatz 1 beibehalten können.

(3) Dem Teilnehmer können nur die Kosten in Rechnung gestellt werden, die einmalig beim Wechsel entstehen. Das Gleiche gilt für die Kosten, die ein Netzbetreiber einem Anbieter von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit in Rechnung stellt. Etwaige Entgelte unterliegen einer nachträglichen Regulierung nach Maßgabe des § 38 Abs. 2 bis 4.

(4) Betreiber öffentlicher Telefonnetze haben in ihren Netzen sicherzustellen, dass alle Anrufe in den europäischen Telefonnummernraum ausgeführt werden.

Ob man nun mit einer vierstelligen Rufnummer eine potentielle Rufnummerngasse für 100, 1000 oder 10000 Teilnehmer blockiert ist irrelevant. Der Gesetzeswortlaut ist unmißverständlich und im Zweifelsfall kämst Du mit einer Klage durch. Technisch ist das im Zeitalter digitaler Vermittlungsstellen ebenso wenig problematisch.
 
Die Rufnummerblock-Knappheit führt hierzu.

Darin und auch im Nummernplan für Ortsnetzrufnummern ist nicht die Rede von einer Zwangsmigration drei- oder vierstelliger Nummern. Sie werden nur nicht mehr vergeben.

Damit sollte es möglich sein, diese zu portieren.

Dennoch gibt es einen Anspruch darauf, diese Rufnummern zu behalten, d.h. der Carrier kann z.B. aufgrund technischer Veränderungen die Erweiterung um Ziffern vornehmen. Dies passierte verschiedentlich in den 70er/80er Jahren bei der Digitalisierung von Vermittlungsstellen.

Also: zu portieren versuchen... sollte gehen.

--gandalf.
 
gandalf94305 schrieb:
Dennoch gibt es einen Anspruch darauf, diese Rufnummern zu behalten, d.h. der Carrier kann z.B. aufgrund technischer Veränderungen die Erweiterung um Ziffern vornehmen. Dies passierte verschiedentlich in den 70er/80er Jahren bei der Digitalisierung von Vermittlungsstellen.
Richtig, aber bei uns wohl nur an 2 von 3 Vermittlungsstellen :( 3xxx Nummern wurden abgeschaltet und durch 3xxxxx ersetzt. Dabei wurde aber nicht 3xxx eine 3xxx[0-9] sondern eine ganz andere Nummer.

Die Anschlüße die 2xxx hatten haben das bis heute noch, darunter Privatpersonen, aber auch alte Geschäfte.

Aber die 4 stelligen Nummern sind nicht so schlimm wie die 3 bzw 2 stelligen Nummern. Zählt die 0 bei einer Durchwahl mit? Bei uns gibt es noch Anschlüße die haben xx-0 das sind wirklich Anschlüße die viele Nummern blockieren.Wer das ist? Stadt, und die beiden Krankenhäuser.
 
Ich wüßte nicht, daß es ein Deutschland noch zweistellige Rufnummern, die keine Tk-Anlagenanschlüsse sind, gibt... Drei oder vier Stellen schon.

--gandalf.
 
Hallo,

also ich hab heute meine Antwort von dus.net bekommen:

"Egal,wie die lang oder kurz die Nummern sind,die Portierung geht immer!"

mfG

ewpage
 

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