Kündigung Handy Vertrag unwirksam?

Darf ich das Thema nochmals hochholen.

heise.de 19.5.2014: Kunde muss Widerruf nicht nochmal bestätigen

Der Widerruf sei über das Stornierungsformular auch in der richtigen Form erfolgt und rechtzeitig beim Unternehmen eingegangen. Zusätzliche Schritte, wie die vom Anbieter geforderte Bestätigung, sehe der Gesetzgeber nach Ausübung des Widerrufsrechts nicht vor. Deshalb darf ein Unternehmen die Wirksamkeit des Widerrufs nicht von weiteren Schritten abhängig machen.


voipd.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Thema hier ist Kündigung, und nicht Widerruf.
Wenn man das schon durcheinander bringt, ist die Verwirrung natürlich hinterher groß. ;)
 
Das ist aber ganz etwas anderes. Da ging es um einen Widerruf eines Vertrages innerhalb der gesetzlichen Frist. Und da heißt es, es reiche die rechtzeitige Absendung.

Bei einer Kündigung ist es ganz einfach: rechtzeitig kündigen und um Bestätigung bitten. Klappt zu 99%... Kommt die nicht rechtzeitig vor Fristende, den aufwändigen Weg der Einschreibenkündigung gehen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Also, ich habe vor ein paar Tagen über das CC gekündigt und musste nichts nochmal bestätigen. Die Kündigung steht als wirksam zum Termin in den Vertragsdaten.
 
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