Kündigung von Seiten 1&1

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Harris

Neuer User
Mitglied seit
25 Mrz 2006
Beiträge
198
Punkte für Reaktionen
0
Punkte
0
Guten Morgen!

Ich habe glaube ich ein Problem .. und zwar habe ich 1&1 vor knapp einem Monat die Einzugsermächtigung entzogen (gab öfters Probs mit meinem Konto etc.). Daraufhin wurde ich von 1&1 angeschrieben, dass Sie da Sie nicht mehr von einer regelmäßigen Zahlung ausgehen könnten mir dann den Vertrag kündigen müssten.
Darauhin habe ich (bin bereits seit 2000 1&1 Kunde!) Sie halt darauf hingewiesen, dass es noch nie Probleme gab, und das ich mich logischerweise auch Verpflichten würde alles entsprechend der Fristen zu bezahlen.
Heute kam die Kündigung für alle Pakete die ich bei 1&1 habe.

Code:
Sehr geehrter Herr XXXX,
 
nach Überprüfung Ihrer Kundendatei können wir verzeichnen, dass Sie uns bislang keine neue Einzugsermächtigung erteilt haben.

Ein Widerruf der erteilten Einzugsermächtigung hat leider zur Folge, dass die 1&1 Internet-Dienstleistungen eingestellt bzw. gekündigt werden. In diesem Zusammenhang bitten wir Sie zu beachten, dass das Lastschrifteneinzugsverfahren als ein zwingender Vertragsbestandteil aus unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen hervorgeht. 

Wir werden Ihre Verträge nach unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen auflösen.

Wir danken für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

XXXXXXXX
Rechnungsstelle
1&1 Internet AG

Darauhfin habe ich mit jetzt mal näher mit deren AGB beschäftigt (habe leider nur die von diesem Monat gefunden :(. Meine letzte Vertragsverlängerung war im Januar 07 (, hat die vllt jemand?).

Aktuelle AGB:
Code:
Im Falle der von 1&1 ausgesprochenen Kündigung aus wichtigem Grund ist 1&1 berechtigt, einen Betrag in Höhe von 75 % der Summe aller monatlichen Grundentgelte, die der Kunde bei zeitgleicher fristgerechter Kündigung während der Vertragslaufzeit noch hätte entrichten müssen, zu verlangen, falls der Kunde nicht nachweist, dass 1&1 überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der tatsächliche Schaden wesentlich niedriger ist als dieser Betrag.


bedeutet das, dass ich 75% der restlichen Beträge an 1&1 zahlen müsste?
Dürfen die das überhaupt?
Bitte um Hilfe -.-

Vielen Dank schonmal im Vorraus

Harris
 
Ob die letztgenannte Formulierung mit geltendem Recht vereinbar ist, kann dir wahrscheinlich nur ein Anwalt sagen.
Kannst natürlich im Streitfall erwähnen, dass sich 1&1 beim Abbuchen ebenfalls nicht an ihre eigenen AGB gehalten hat.
Zumindest wärst du einer von wenigen Kunden, wo 1&1 die - nicht nur in den AGB zugesicherten, sondern auch vom BGH in einer Mobilfunksache geforderten - 5 Werktage tatsächlich eingehalten hat, die zwischen Rechnungsstellung und Abbuchung liegen müssen, damit ein Kunde ausreichend Zeit hat, seine Rechnung auf Richtigkeit zu überprüfen. Meist wird bereits 2 Tage nach Rechnungsversand abgebucht.
 
etwas ot: wegen dem abbuchen direkt nach rechnungsstellung hatte ich mich mal beschwert und hab kurz darauf auch eine mail mit entschuldigung bekommen und jetzt wird immer erst 10 tage nach rechnungsstellung abgebucht...
wäre das eigentlich nen ausserordentlicher kündigungsgrund gewesen weil die gegen die agb verstoßen? ;)
 
Harris schrieb:
(gab öfters Probs mit meinem Konto etc.).
[...]
Darauhin habe ich Sie halt darauf hingewiesen, dass es noch nie Probleme gab,
:noidea:

powerschlumpf schrieb:
wäre das eigentlich nen ausserordentlicher kündigungsgrund gewesen weil die gegen die agb verstoßen?
Nein, sie haben den Missstand ja nach Deiner Beschwerde abgestellt. Du hättest ihnen evtl. die ausserordentliche Kündigung androhen können, wenn sie das Problem nicht innerhalb einer angemessenen Frist lösen.


Gruß,
Wichard
 
Lange Geschichte ^^, hat aber eig nichts mir 1&1 zu tun.
Gab ne Zeitlang Missbrauch mit dem Konto -> Jetzt sperre ich vorrübergehnd komplett alle Lastschriftabbuchungen.
 
Wenn ich 1&1 wäre, würde ich auch nur Lastschrift zulassen - alles andere ist beträchtlicher Mehraufwand.

Rate mal, wie es das Finanzamt macht :)

schöne Grüße
 
wodi schrieb:
Wenn ich 1&1 wäre, würde ich auch nur Lastschrift zulassen - alles andere ist beträchtlicher Mehraufwand...
Naja, recht hast du schon. Aber dennoch bedeutet diese Praxis für den Kunden auch Mehrkosten. Die Banken haben bereits gecheckt, das mit dem Lastschriftverfahren eine Menge Geld zu verdienen ist. Ich zahle bei meiner Bank das vierfache für eine Lastschrift. Jedoch habe ich dort die Wahl zu entscheiden, ob ich selbst überweise oder nicht. Bei 1&1 darf man das nicht und wird ergo dazu gezwungen höhere Kosten hinzunehmen :motz: .
powerschlumpf schrieb:
etwas ot: wegen dem abbuchen direkt nach rechnungsstellung hatte ich mich mal beschwert und hab kurz darauf auch eine mail mit entschuldigung bekommen und jetzt wird immer erst 10 tage nach rechnungsstellung abgebucht...
Aber schauen wir mal, ob das bei mir auch funktioniert. Diese kurzen Abbuchungsfristen waren mir schon immer ein Dorn im Auge. Selbst über's Wochenende geht's genauso schnell. Samstag die Rechnung und Montag abgebucht. Entweder schicken die die Rechnung zu spät raus oder da steckt System drin? Letzteres glaube ich eher... ;)
 
Bommel_0507 schrieb:
Naja, recht hast du schon. Aber dennoch bedeutet diese Praxis für den Kunden auch Mehrkosten. Die Banken haben bereits gecheckt, das mit dem Lastschriftverfahren eine Menge Geld zu verdienen ist. Ich zahle bei meiner Bank das vierfache für eine Lastschrift. Jedoch habe ich dort die Wahl zu entscheiden, ob ich selbst überweise oder nicht. Bei 1&1 darf man das nicht und wird ergo dazu gezwungen höhere Kosten hinzunehmen :motz: .
Bei Vertragsabschluss war ersichtlich das es nur per Lastschrift geht, also kein Grund sich deswegen auszulassen. Hier zählt auch nicht der Kundenwunsch, sondern der Aufwand, der durch Rechnung entstehen würde. Die Mehrkosten würde der Kunde auch nicht zahlen wollen. Davon abgesehen bist Du wohl bei der falschen Bank. Ich zahle nichts, weder für Abbuchungen, noch für Überweisungen.
 
rosx1 schrieb:
Bei Vertragsabschluss war ersichtlich das es nur per Lastschrift geht, also kein Grund sich deswegen auszulassen...
Nicht ganz richtig... Damals war bei mir nur ersichtlich, das es per Lastschrift gemacht würde. Und in den AGB's stand auch daß im Einzelfall auch per Überweisung möglich ist. Seit Umstellung auf 4DSL bei mir ist das nicht mehr der Fall, auch die Klausel ist in den AGB's verschwunden.
rosx1 schrieb:
...Davon abgesehen bist Du wohl bei der falschen Bank...
Ja, deiner Meinung nach... :mrgreen: und so schlau war ich auch schon, mich nach einem günstigeren Konto umzusehen :rolleyes: . Doch nicht jeder kann sich ein kostenloses Girokonto leisten. Bei mir scheitert es als alleinerziehender Vater im günstigsten Fall an simplen 35 ¤ weniger Geldeingang im Monat. Die könnte ich gelegentlich noch hinzuverdienen, aber nicht regelmäßig jeden Monat. Dazu müßte der liebe Vater Staat mal für ein paar Betreuungsplätze mehr sorgen, damit ich endlich eine richtige Vollzeitarbeit antreten kann und auch darf :motz: .
 
Moin,

@Bommel
Tchibo bietet zur Zeit ein Postbank-Konto an für lau (kein Mindestgeldeingang) vielleicht eine Alternative.

@all
Und zum Abbuchen bzw. zur Überweisung. Wobei entsteht mehr Aufwand? Wenn alle richtig bezahlen nirgendwo. Und wenn halt das Konto nicht gedeckt ist, dann kann ich weder mit einer Abbuchung bzw. mit einer Überweisung die Forderung begleichen. Beim Empfänger würde beides auffallen, wobei eine nicht eingelöste Lastschrift auch Gebühren kostet und eine nicht ausgeführte Überweisung dem Empfänger nichts kostet.
Nachteil einer Überweisung ist es aber, dass ich das Geld nicht zurückrufen kann, sobald es beim Empfänger gutgeschrieben worden ist. Da bin ich auf Kulanz angewiesen. Beim LEV kann ich ohne Probleme 6 Wochen das Geld zurückbuchen ansonsten mit eine wenig Aufwand auch länger.

AirP.
 
@ AirPanda

Danke für den Hinweis, aber auch hier ist es das gleiche Problem, es ist nur im ersten Jahr kostenlos. Danach würde es in meinem Fall auch kosten, sogar monatlich mehr als bei meiner jetzigen Bank. Und von Bank zu Bank springen möchte ich auch nicht.
Tschibo schrieb:
¤ 0,00 Kontoführungsgebühr im ersten Jahr
ab dem zweiten Jahr bei einem monatlichen Geldeingang von mindestens ¤ 1.250 kostenlos...
 
Da kann ich Dir nur die Ing-DiBa empfehlen.
Kostenlose Kontoführung – ohne Mindestgeldeingang
VISA Direkt-Card und Maestro-Karte inklusive
50 Cent Sofortbonus für jeden Einkauf ab 20 Euro mit der VISA Direkt-Card
Gebührenfrei Bargeld an allen VISA Geldautomaten abheben
Besonders günstiger Dispositionskredit
Kontoführung per Internetbanking, Telefon oder Brief
Kostenlose Post-Box für Kontoauszüge und Mitteilungen
Ich bin dort schon seit Jahren Kunde.
Auch per Telefon immer kompetent.
 
Auch dir danke ich für den Hinweis... so schön dieses Angebot klingt (besonders kostenlos Bargeld abheben bundesweit), aber auch hier gibt es derzeit einen Haken für mich.
Ing-DiBa schrieb:
...und ein regelmäßiges Einkommen aus unbefristeter,... Tätigkeit erhalten.
Das trifft bei mir nicht zu... :( . Tja, ich habe mir mein Leben auch etwas besser vorgestellt. Aber als alleinerziehender Vater muß ich in diesem Staat alles nehmen was ich kriegen kann um zurecht zu kommen. Da kann und darf ich leider nicht anders. Doch bevor es hier OffTopic wird, ist es besser wenn wir zum eigentlichen Thema zurückkehren... ;)
 
Tja, dann halt noch die norisbank mit 0 EUr Konto ohne irgendwas oder die 1822direkt mit einen kostenlosen Girokonto ohne nichts..........

Für 1822 könnte ich dich auch werben :)
 
Bei den meisten Banken ist ein Mindesteingang pro Monat irgendwo in den Tiefen der AGBs verankert, der in der Werbung natürlich nicht angegeben wird. Wie will eine Direktbank aber den Nachweis bekommen, daß man unbefristet eingestellt ist, frage ich mich?
Vielleicht kanns ja mal ein Moderator abtrennen und verschieben, damit wir für Bommel_0507 noch ein paar Vorschläge bringen können.
Ich habe jetzt gerade mal bei meiner Bank (DKB) geblättert und bis jetzt nichts über einen monatlichen Mindestbetrag gefunden.
 
sven@mainz schrieb:
...Wie will eine Direktbank aber den Nachweis bekommen, daß man unbefristet eingestellt ist, frage ich mich?...
Ganz einfach, es muß eine Kopie des Arbeitsvertrages vom Antragsteller nachgeliefert werden. Hatte ich schon mehrfach so...

@ all
Danke für euer reges Interesse und die Hilfestellung :) . Wenn das weiter so geht, klappt es vielleicht doch noch mit 'nem günstigeren Konto für uns beide... Dennoch möchte ich darum bitten hier zum ursprünglichen Thema zurück zukehren. Sollte jemand weitere Info's haben, dann bitte per PN ;) .
 
@Harris:
Das pauschale Sperren aller Abbuchungen per Lastschrift ist keine so gute Idee, da zahlt man schön drauf, dann 1. Mahnung - 2. Mahnung ... Inkasso, also nur Ärger und Mehrkosten. Deine einseitige "Zahlungsverweigerung" führte selbstverständlich zum Sperren der Leistung und wird dann lt. AGB auch zu weiteren Kosten ohne DSL etc. führen, denn 1&1 ist ja in Vorleistung gegangen etc. etc. Versuche unbedingt, Dich mit denen gütlich zu einigen, indem Du die Zahlungen schnellstens wieder aufnimmst und um die Rücknahme der Kündigung seitens 1&1 bittest.
 
@ andilo

Deswegen habe ich auch allen die Abbuchen dürfen Bescheid gegeben.


@ Bommel0507

Dir kann ich nur ans Herz legen mal die folgenden Beiden Threads (sry für Werbung ^^) anzusehen. Stichwort unter anderem DKB ;-). Die Mastercard ist auch einen Blick wert ^^

http://telefon-treff.de/showthread.php?s=&threadid=229903
http://telefon-treff.de/showthread.php?s=&threadid=192694

Bei Rückfragen oder wenn du etwas wahr nehmen willst sag bescheid. Meist lässt sich sogar noch richtig geld damit machen ;-).

Ansonsten kann ich nur allen für ihre Hilfe danken! Hab jetzt ein paar verbindliche Antworten von 1&1 bekommen! Ich werde zum Ende meiner MVLZ gekündigt, was jedoch sobald ich meine Einzugsermächtigung wieder erteilt habe wieder geändert werden kann. -> Gar kein Problem ^^

Trotzdem nocheinmal ein herzliches Dankeschön ^^
 
Auf Wunsch von Harris geschlossen.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Holen Sie sich 3CX - völlig kostenlos!
Verbinden Sie Ihr Team und Ihre Kunden Telefonie Livechat Videokonferenzen

Gehostet oder selbst-verwaltet. Für bis zu 10 Nutzer dauerhaft kostenlos. Keine Kreditkartendetails erforderlich. Ohne Risiko testen.

3CX
Für diese E-Mail-Adresse besteht bereits ein 3CX-Konto. Sie werden zum Kundenportal weitergeleitet, wo Sie sich anmelden oder Ihr Passwort zurücksetzen können, falls Sie dieses vergessen haben.