Kündigung wg. Umzug / Wohnungszusammenführung

Darksun777

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Hallo zusammen,

wir haben folgende Situation:

- Wir hatten 2 Wohnung mit jeweils einem 1&1 Vollanschluss 16.000
- Wohnung 1 wurde aufgelöst, weil wir zusammengezogen sind. Den 1&1 Vertrag haben wir zum Auszugsdatum gekündigt, weil in Wohnung 2 bereits ein 1&1 Anschluss vorhanden ist. Die Restlaufzeit wäre noch 6 Monate gewesen.
- 1&1 nahm nach einigem hin und her die Kündigung "aus Kulanz" an, allerdings nur wenn wir uns für 70 Euro "freikaufen"

Das haben wir auch gemacht (hatte keine Lust auf weiteren nervigen Briefwechsel/Telefonate).

Jetzt, fast 2 Monate später kommt ein Brief von 1&1 wo sie die Hardware zurückfordern (eine Fritzbox 3.. irgendwas mit WLAN).
Wir sollen also die Hardware zurücksenden oder 160 Euro bezahlen.

Davon wurde bei der Kündigung und den ganzen Gesprächen mit der Hotline/Vertragscenter nie etwas erwähnt, es war immer nur die Rede von dem 70-Euro Freikauf.

Daraufhin hab ich der Rücksendung schriftlich widersprochen. Jetzt kam ein Brief wo drin steht, dass 1&1 die subventionierte Hardware bei vorzeitiger Kündigung zurückfordern kann,sonst ist der volle Preis zu erstatten.

Das kanns doch nicht sein oder?

Ich meine, während der Vertragslaufzeit (immerhin mehr als 1 Jahr) wurde ja schon für die Hardware mitbezahlt. Wie können die da jetzt den vollen Preis einfordern?

Was meint ihr dazu bzw. was sind eure Erfahrungen?

Danke & Grüße
 
Wie groß war denn die Differenz zwischen 6 gesparten "Restmonatsraten" und deinen 70 Euro Auflösegebühr? Ich vermute 140 Euro... Andererseits, wozu brauchst du eine 2. FB? Oder ist die schon weg?
 
Die ist ganz sicher schon weg, sonst würde er ja nicht so ein Theater darum machen.

@ Darksun777
Einfach mal den Vertrag lesen. Siehe AGB:

1&1 weist den Kunden darauf hin, dass subventionierte Hardware nur auf der Grundlage einer langfristigen Vertragsbeziehung (in der Regel gekennzeichnet durch eine Mindestvertragslaufzeit) mit dem Kunden angeboten wird. Sollte daher der Vertrag innerhalb der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit gleichviel aus welchen Gründen beendet werden, ist 1&1 berechtigt, subventionierte Hardware zurückzufordern.
 
Na ganz so einfach sollte man das nicht sehen... Mit der Annahme der Kündigung gegen Gebühr ist praktisch ein Aufhebungsvertrag zustande gekommen, in diesem hätten die kompletten Modalitäten benannt werden müssen...
Unlogisch erscheint auch, dass die Summe der Beträge über der Restsumme der MVLZ-Grundgebühr liegen soll. Das macht für den Kunden keinen Sinn und könnte als "überraschende Klausel" unwirksam sein...
 
Das its schon arg dreist,

.. aber nach meiner Erfahrung mit dem Laden hätte ich nichts anderes erwartet.

Warum halte ich das für dreist:

Anschlussgebühr bei der T-Kom (bezahlt bei 24 Monatsverträgen der Provider) : 50 Euro.

Eine AVM 7270 (Stand vor ein paar Monaten als ich eine für meine Eltern bestellt habe) : 185 Euro.

Da ist es schon arg dreist nach 1.5 Jahren 230 Euro "auf Kulanz" zu fordern.

Trotzdem : Ärgern nützt nichts. Wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast ist es wahrscheinlich das Beste zu bezahlen.. und bei Ablauf des zweiten Vertrages zu einem vernünftigen Provider zu wechseln. Am besten zu einem ohne Mindestlaufzeit.

Falls du eine Rechtsschutzversicherung hast: keinen weiteren Briefwechsel, sofort zum Anwalt.


Eine gute Dokumentation des Falles mit Meldung an Verbraucherschutz und Presse (Wiso / Frontal .. die scheinen sich gerade auf 1&1 einzuschießen) wäre im öffentlichen Interesse.


Bei Ebay eine 3* billig zu ersteigern, einen 1&1 Aufkleber draufzupacken und hinzuschicken wäre möglicherweise Betrug.. also solche Aktionen "inoffiziell" mit einem Anwalt besprechen bevor du sie erwägst....
 
Was ist daran dreist? Die AGB war von Anfang an da mit der Klausel. Wer denn die Fritzbox, vorzugsweise in der Bucht, verkauft und sie damit nicht zurückgegeben werden kann, hat halt ein Problem. Ich kriege echt das Würgen bei Leuten, denen kulanterweise die Vertragsaufhebung angeboten wird und denn immer noch nur gemeckert wird. Kommt ja die letzte Zeit öfter mal vor und das eigentlich nur von Usern die die Box verscherbelt haben. 1&1 sollte das Freikaufen einfach einstellen und die Verträge weiterlaufen lassen bis zum Ende. Aber denn wird genauso gemeckert.
 
@ on-line: Warum behauptest du, dass die Box nicht mehr vorhanden wäre? Davon ist keine Rede...
Übrigens soll die Box ja erst 2 Monate später zurückgefordert worden sein... Bestand da noch irgendein Vertragsverhältnis, das diese Forderung rechtfertigt?

Zum einfachen Auslaufen des Vertrages stellt sich mir die Frage, wie Wohnungsvermieter damit umgehen... Damit wird die Wohnung nicht lastenfrei zurückgegeben... Von Schwierigkeiten, die Leitung irgendwie für einen anderen Anbieter freizukriegen wurde ja schon öfter berichtet...
 
Bitte kommt wieder zurück zum Thema. Wir sind nicht bei irgendwelchen Imobilienspielereien und den dort evtl. vorhandenen DSL-Anschlüssen... ;)
Tatsache ist: Es wurde ein Vertrag mit 1&1 abgeschlossen, denen die oben genannten AGBs zugrunde liegen. Warum sollten diese auf einmal nicht mehr gelten, nur weil der Vertrag vorzeitig beendet wird?
Nebenbei gelten auch nach Vertragsende die letzten Vertrags- und Zahlungsverpflichtungen bis zur Erledigung bzw zur Verjährung. Diese ist aber nach 2 Monaten definitiv nicht erreicht.
Fazit: Die Forderung ist zwar happig, aber imo völlig legitim.
@Newbie0815:
Deine Rechnung ist falsch, denn Du hast den entgangenen Gewinn von 1&1 nicht einkalkuliert, die Verpflichtung des ISP gegenüber dem Telefondraht- und DSLAM-Besitzer auch nicht, die ebenfalls auf ihre vertraglich vereinbarten Zahlungen bestehen, die der ISP an sie zahlen darf...
 
Stimmt, diese Kosten fehlen bei mir, auch die Bearbeitungsgebühren für die Anschlussabmeldung.

Es fehlt aber auch dass die DSL Preise noch sinken: bei mir haben sich die Kosten durch den Wechsel von 1&1 zu einem Congstar Tarif mit monatlicher Kündigung deutlich verringert... weil die 1&1 Gebühr eben zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses OK war, ich mir aber später mit einem Tarifwechsel in einen zeitgemäßen Tarif gleich wieder zwei Jahre Vertragsverlängerung eingehandelt hätte (ging also nicht, ich wollte ja aus dem Vertrag raus...).

1&1 (evtl. andere auch, das weiß ich nicht.. ) hat das wohl von der Mafia gelernt: wer weg will muss bluten ;)

Und 160 Euro für einen 1.5 Jahre alten AVM Router der 3-er Serie (ich bestreite nicht dass sie dafür eine Abschlagszahlung verlangen können) ist einfach unverschämt:


http://www.guenstiger.de/gt/main.asp?produkt=420241

http://www.guenstiger.de/gt/main.asp?produkt=365816

http://www.guenstiger.de/gt/main.asp?produkt=764654


Bleibt nur mein Rat die HW selbst zu kaufen und einen Riesen Bogen um die 24 Monatsverträge zu machen.

Ist übrigens bei Spiegel- und Focus Abos genau so.. da kommt man auch nicht raus, selbst wenn wichtige Gründe vorliegen.

=> Keine Zeitverträge mehr ohne Kündigungsrecht bei wichtigen Gründen.

=> 1&1 wird unliebsame Kunden ("Power Downloader" und "Vieltelefonierer") ja auch vor Ablauf des Vertrages los.. wie ist denn das angesichts ihres Verhaltens wenn ein Kunde einen triftigen Grund hat zu werten ? Denen bieten sie auch keine "Entschädigung" an sondern behaupten einfach der zur privaten Nutzung überlassene Anschluss sei gewerblich genutzt worden.. bums.. Kündigung ...



=> Die Unsitte AGBs nicht vor der Unterschrift zu lesen kann man den Deutschen anscheinend erst austreiben wenn der Vertrag mit Blut unterschrieben wird und Klauseln über die Seele enthält.. wie in Goethes "Faust" ... fürchte ich .. bis dahin florieren Firmen mit derartigen "Gummiparagraphen" in ihren AGB weiter ....
 
Zuletzt bearbeitet:
Und 160 Euro für einen 1.5 Jahre alten AVM Router der 3-er Serie (ich bestreite nicht dass sie dafür eine Abschlagszahlung verlangen können) ist einfach unverschämt:


http://www.guenstiger.de/gt/main.asp?produkt=420241

http://www.guenstiger.de/gt/main.asp?produkt=365816

http://www.guenstiger.de/gt/main.asp?produkt=764654

Dein Fehler ist das Du aktuelle Preise nimmst und nicht die von vor 1 1/5 Jahren. Die Box wurde zu dem Zeitpunkt angeschafft und zu den Preise damals und nicht von heute. Der zweite Fehler ist, das Du Preise von einer Preissuchmaschine nimmst. Hardwarepreise von Providern unterliegen nicht dem Preiskampf, sondern richten sich nach der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers. Bei der besagten Fritzbox handelt es sich um die 3030 bzw. 3130.
 
Bitte kommt wieder zurück zum Thema. Wir sind nicht bei irgendwelchen Imobilienspielereien und den dort evtl. vorhandenen DSL-Anschlüssen... ;)
Es macht aber schon einen Unterschied, ob ich den Vertrag vorzeitig beenden muss, oder ob ich ihn einfach zuende laufen lassen könnte, ohne ihn zu nutzen... Das interessiert 1&1 nicht, klar, aber für meine Rechnung schon ein wichtiger Punkt...
Tatsache ist: Es wurde ein Vertrag mit 1&1 abgeschlossen, denen die oben genannten AGBs zugrunde liegen. Warum sollten diese auf einmal nicht mehr gelten, nur weil der Vertrag vorzeitig beendet wird?
Davon ist an keiner Stelle die Rede...
Nebenbei gelten auch nach Vertragsende die letzten Vertrags- und Zahlungsverpflichtungen bis zur Erledigung bzw zur Verjährung. Diese ist aber nach 2 Monaten definitiv nicht erreicht.
Bitte richtig lesen... Es geht nicht um Verjährung, sondern um den Zeitpunkt der Forderungsstellung, das ist ein Riesenunterschied... Die AGB sagen ja nicht, dass die FB zurückgegeben werden muss, sondern berechtigen 1&1 nur zu einer solchen Rückforderung. Aber diese Forderung müsste imho dann schon während des Vertragsverhältnisses erhoben werden, oder im Zusammenhang mit der Auflösungsvereinbarung.
Fazit: Die Forderung ist zwar happig, aber imo völlig legitim.
Damit könntest du ja recht haben, es kommt aber auf einige Details an, die fehlen bisher...also warten wir auf Darksun777...
 
Sorry, diese "Nachforderung" ist innerhalb eines bestimmten Zeitraumes völlig legitim
(daher auch mein Einwand mit der Verjährung, denn erst danach ist diese Forderung hinfällig). Da die AGBs diese Rückforderung (bzw Inrechnungstellung) ausdrücklich vorsehen, kann diese auch nach Auflösung des Vertages noch eingefordert werden.
Es ist halt ein noch offener Posten des ordentlichen Vertrages, der erst durch die Verjährung hinfällig werden wird, denn erst nach den 2 Jahren ist die Fritzbox ordnungsgemäß in den Besitz des Verkäufers übergegangen. Da spielt es keine Rolle, aus welchem Grund der Vertrag vorzeitig beendet wird. Leider hat sich ja auch durchgesetzt, dass in solchen Fällen ein Umzug im Risikobereich des Kunden liegt, nicht im Risikobereich des ISP, denn er kann ja auch am neuen Wohnort weiterhin seine Leistung anbieten und gerät dadurch auch nicht in den Lieferverzug.
(Das gilt eigentlich auf für einen Umzug ins Ausland, nur da wird "gnädigerweise" auf eine Einhaltung dieses Vertrages verzichtet, da die Einklagung dieser Forderung nicht wirtschaftlich ist und der Erfolg fraglich erscheint.)
Um zum obigen Fall zurück zu kommen: Es wäre wohl der günstigste Fall gewesen, den Vertrag umzustellen in einen Vertrag ohne DSL, also einen Vertrag mit Telefoneinwahl.
Dies wurde zumindest früher so angeboten und lag damals bei imo ~10¤/Monat. Da hätte man
1. die DSL-Leitung für den Nachmieter frei bekommen und
b) wahrscheinlich die Fritz behalten können.

Ebenso habe ich schon mehrfach gelesen, dass es möglich war, die Restlaufzeit auf den anderen Vertrag zu überschreiben, wonach ebenso sämtliche Forderungen hinfällig würden, da diese nun in den 2. Vertrag übergegangen sind.

Das aber ist eh nur Spekulation, denn das Kind ist ja nun schon im Brunnen. :(
 
Sorry, diese "Nachforderung" ist innerhalb eines bestimmten Zeitraumes völlig legitim.
Aber nicht bei einer einvernehmlichen Vertragsauflösung, die hier durch die 70 Euro-Vereinbarung vorliegt...
Es wäre wohl der günstigste Fall gewesen, den Vertrag umzustellen in einen Vertrag ohne DSL, also einen Vertrag mit Telefoneinwahl.
Bei einem "1&1 Vollanschluss 16.000"? Vermutlich gibt es dort kein Telefon mehr...?
Das aber ist eh nur Spekulation, denn das Kind ist ja nun schon im Brunnen.
Richtig, und offenbar viel nur telefonisch vereinbart... (Fehler, steht ständig hier im Forum...)
 
Also erstmal danke für eure Antworten.

Und zu den obigen Fragen:

Die Box ist noch vorhanden, ich sehe nur irgendwo nicht ein, dass Teil zurückzusenden. Vorallem aus dem Grund, weil mir die 1&1 Mitarbeiter zu keiner Zeit etwas davon gesagt haben.
Am Telefon hiess es immer, Zitat(!): "Mit der Zahlung von 70Euro ist alles erledigt."

Ok, es war wohl ein Fehler das ganze nur telefonisch zu machen, somit hab ich wohl nichts auf der Hand (ausser die schriftliche Bestätigung von 1&1, dass der Anschluss zum Auszugstag gekündigt ist). Und eben den Zahlungsbeleg über die 70 Euro.

Die Restlaufzeit waren wie gesagt 6 Monate bei einer Gebühr von monatlich rund 50 Euro (da waren noch Handykarten und das tolle Norton Paket dabei).

Ich werd das ganze mal von nem Anwalt in meiner Firma prüfen lassen, rein aus Prinzip. Notfalls schicke ich das Teil eben zurück, wobei ich mir sicher bin, dass 1&1 das bestimmt auch nicht mehr verwenden wird.

Aber dafür den Neupreis(!) zu verlangen, obwohl ich das Teil während der Dauer des Vertrages ja zum grössten Teil abbezahlt habe .. das empfinde ich als echte Abzocke!
 
Sorry, diese "Nachforderung" ist innerhalb eines bestimmten Zeitraumes völlig legitim
(daher auch mein Einwand mit der Verjährung, denn erst danach ist diese Forderung hinfällig). Da die AGBs diese Rückforderung (bzw Inrechnungstellung) ausdrücklich vorsehen, kann diese auch nach Auflösung des Vertages noch eingefordert werden.

Nein! Die einvernehmliche Vertragsauflösung beendet eben den Vertrag zu den vereinbarten Konditionen: 1&1 entlässt den Kunden aus dem Vertrag, wenn er die Bedingung zur Zahlung der 70 Euro erfüllt. Damit ist der Fisch geputzt und der Vertrag aufgelöst.
Dann kann keine Vertragspartei mehr irgendwelche Ansprüche aus AGB herleiten, da durch die Vertragsauflösung der Ex-Kunde auch nicht mehr an diese AGB gebunden ist. Diese Rückforderung der Box hätte mit in die Bedingungen für die Vertragsauflösung miteinbezogen werden müssen.


denn erst nach den 2 Jahren ist die Fritzbox ordnungsgemäß in den Besitz des Verkäufers übergegangen.

??
Meintest du des Käufers?
In den Besitz des Käufers geht die Box bereits mit Lieferung durch 1&1. Das Eigentum erwirbt der Kunde mit Bezahlung des Kaufpreises. So bestätigt es 1&1 auch auf auf den Rechnungen für die Hardware:
EIGENTUMSÜBERTRAGUNG ERST MIT ZAHLUNG
Da die Box somit bereits Eigentum des Kunden geworden ist, sehe ich überhaupt keine Berechtigung für eine Rückforderung.

Ebenso habe ich schon mehrfach gelesen, dass es möglich war, die Restlaufzeit auf den anderen Vertrag zu überschreiben, wonach ebenso sämtliche Forderungen hinfällig würden, da diese nun in den 2. Vertrag übergegangen sind.
Darüber gibt es leider keine nachvollziehbaren Regeln, wie so etwas gehandhabt wird. Mal klappt es, wenn man es vorschlägt, meist hört man nur ein geht nicht.
 
@on-line: natürlich sind die von mir verlinkten Preise nur Anhaltspunkte.

Aber:

Der Kunde hat 1.5 Jahre seine Beiträge bezahlt, also sollten 3/4 der Fritz Box bereits abbezahlt sein. Damit sind die 160 Euro Wucher, selbst wenn 1&1 für das Neugerät so viel bezahlt haben sollte (was ich bezweifle). Die werden schon so schlau sein bei AVM einen Mengenrabatt herauszuhandeln. Und zwar mit Sicherheit einen Deutlichen. Außerdem fallen für 1&1 als Gewerbetreibenden der Zwischenhandel sowie die 19% Umsatzsteuer weg. 1&1 bezahlt für ein DSL Modem somit deutlich weniger als der Endkunde..

Die Preise für Gebraucht Boxen der 3-er Baureihe bewegen sich im Bereich von 40-50 Euro.. die habe ich aus dem Preisportal in diesem Falle extra nicht verlinkt, aber bei einer 1.5 Jahre alten Box wäre der Marktwert viel näher an 40 Euro als an 140 Euro.

Somit geht es mit der Nachforderung darum Kunden zu verärgern. Darin ist 1&1 wie ich aus eigener Erfahrung weiß spitze ! :-Ö
 
Notfalls schicke ich das Teil eben zurück, wobei ich mir sicher bin, dass 1&1 das bestimmt auch nicht mehr verwenden wird.

Hast nicht jemand im Bekanntenkreis der eine baugleiche defekte Box hat? Vielleicht mit Überspannungsschaden?
Du sollst ja nur die Box zurückschicken, in welchem Zustand stand ja nicht dabei. ;)
 
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