[Frage] Kündigungshoheit als Eigentümer nicht Inhaber eines Kabelanschlusses?

Micha0815

IPPF-Promi
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Vorweg mag meine Frage NICHT als Rechtsberatung Verstanden werden sondern ausschliesslich als Hinweis auf mögliche I-Net-Fundstellen, die ich partout nicht finde? und gerne Recherchieren möchte!

Situation: Ein Einfamilien-Haus geerbt ~2001. Im Nachlass kein Hinweis, wann wie wo ein Kabelanschluss verlegt wurde und von wem? (mutmasslich seinerzeit von der Telekom in den 80zigern ... Kostenlos oder via Einmalzahlung unbekannt!).

Laufende "Mietzahlung" an den Kabelanschlussbetreiber seit jeher nicht existent und von daher nicht im Mietvertrag -dort Nebenkosten- verankert? (Die Änderungen an den Eigentumsverhältnissen Telekom->Aufgegebenen Lokal-Anbietern-> bis heutzutage Unitymedia gleichfalls unbekannt)

Kann der Eigentümer -bei wem auch immer- einen Rückbau/Kappung des Kabelanschlusses anstossen?

OT+nicht Gegenstand meiner Frage und nur zur Erläuterung!

Die Mieter haben wohl einen Kombi-Anschluss triple *.* mit biszu 400Mbit/s inkl. Pay-TV usw. (laut Standortabfrage).

Die Vermieterin wird geplagt mit Mietminderungen wegen jedem "F*rz".
OT/OFF

Nach Kappung des Kabelanschlusses stände dem Mieter DSL u.U. VDSL via APL zur Verfügung nebst DVB-T -respektive DVB-T2? (als "Grundversorgung").

Quizfrage wem steht die Hoheit über den Kabelanschluss zu? Eigentümer oder Inhaber (hier MieterIn mit einem laufenden Kabelvertrag).

Ich finde dazu partout keine Fundstellen im I-Net, die diese Konstellation behandeln? geschweigedenn, an wen man/frau sich als EigentümerIn wenden könnte?

Worste Case? Mann/Frau schleiche sich boshaft auf sein Eigentum/Grundstück, nehme einen Spaten mit ~1bis1,5m Buddeltiefe und durchtrenne das Kabel zum Kabel-Anschluss mit einem beherzten PLONG? ... Als EigentümerIn hat man/frau wohl Hoheit innerhalb der Grundstücksgrenzen bis auf Ausnahmen wie Abwasserkanalanschluss-Zwang oder Regenwasser? bzw. Grundzufuhr von Frischwasser u.U. auch Stromversorgung.

LG+TX for Input

OT+Edit: Wer das hiesige Ansinnen für nicht oportun hält, möge mal die Rechtsschutzpolizen eines Mieters (~30-40€/annum) mit dem Vielfachen eines/r Vermieters/In vergleichen auf einschlägigen Portalen!
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Existenz eines Kabelanschlusses für den für Dich/Euch als Eigentümer keine Kosten anfallen, passt Dir/Euch warum nicht, bitte?

Worste Case? Mann/Frau schleiche sich boshaft auf sein Eigentum/Grundstück, nehme einen Spaten mit ~1bis1,5m Buddeltiefe und durchtrenne das Kabel zum Kabel-Anschluss mit einem beherzten PLONG? ...
Mit Verlaub, dies liest sich so als bestünde eher medizinischer Beratungsbedarf.
Alternativ: Mal auf den Punkt bringen, was überhaupt als Problem empfunden wird.
 
Kann der Eigentümer -bei wem auch immer- einen Rückbau/Kappung des Kabelanschlusses anstossen?
Als Hauseigentümer hat man dazu keine Möglichkeit. Mit Sicherheit liegt ein Gestattungsvertrag vor.

Charakteristisch für den Gestattungsvertrag ist die Pflicht des Eigentümers, die Anlage zu dulden sowie frei von Schäden und Behinderungen zu halten.
 
Die Frage ist auch, ob auch eine Multimedia-Gestattung vorliegt oder die Gestattung zukünftige Dienste erlaubt...
 
Danke für den Input

@fibco
Nett geschrieben ;) Schon mal was von Auge um Auge Zahn um Zahn gehört in einem Verworfenen Verhältnis Eigentümer<->Mieter? Korrekt! Medizinischer Bedarf angesagt, nur gerne aktuell besser bei/m "MieterIn"

@KunterBunter

Mit hoher Wahrscheinlichkeit wurde in den 70gern bis 80gern die Verlegung des "TV-Kabels" ausserhalb der Grundstücksgrenze bis zur Verteilungsdose im Keller seinerzeit von der "zuständigen Telekom" verlegt! Ein dazugehöriger Gestattungsvertrag ist im Nachlass nicht erkennbar? Einmalzahlungen bzgl. Anschlusskosten wegen Aufbewahrungspflicht 10 Jahre (hier Kontoauszüge) schon vor Erbantritt unbekannt!

Prinzipiell sollten Gestattungsverträge auch nach xx oder ~12 Jahren kündbar sein?

Will sagen -wohl gemerkt als EigentümerIn!- kann ich doch verlangen, dass z.B. der Stromversorger mich ausserhalb des eigenen Grundstückes "abklemmt" und ich ggfs. eine Zuführung auf dem eigenen Grundstück entferne, da mir gerade in dem Bereich ein neuer Swimmingpool vorschwebt und ich mich via Solar oder Blockheizkraftwerk selbst versorge? Imho unterliegen Strom+Gas+Kabel-Anschluss nebst Kupfergebundenem Telefonanschluss keiner gesetzlichen Anschluss-Pflicht wie zum Bsp. Wasserzufuhr/Abwasser/Regenentwässerung über eine Gemeinde-Ordnung.

@all VermieterInnnen
In einem konzilianten Verhältnis VermieterIn<-MieterIn wäre die Intension absurd! Nur wenn die Möglichkeit besteht, über die Kappung des Kabelanschlusses die medialen Möglichkeiten (very fast Internet, Pay-Tv) etwas eingreifend schmerzlich zu Beschränken ... Why not :D

Im Innenverhältnis MieterIn<->VermieterIn besteht imho im Mietrecht kein Anspruch, falls mobil GPRS-Empfang (16KBit/s) fürs Internet oder DSLXXXXX und DVBT2 fürs Fernsehen möglich (als "Grundversorgung"), auf die technisch maximale Versorgung Bestehen zu Können? Aktuelle gerichtlichen Entscheidungen unbekannt?

In dem Falle wäre dem/der VermieterIn es völlig wumpe, wie die Vertragslaufzeiten MieterIn<->Kabelanbieter aussehen!

Deshalb erstmal die Grundfrage, wo kann man/frau als EigentümerIn Einsicht bzw. Kopie des ggfs. bestehenden Gestattungsvertrages Anfordern? UnityMedia als aktueller Kabeldienstanbieter? Welche Nachweise bedarf es dazu? Grundbuchauszug wohl klar nur wie aktuell?

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Hhmm, ich sehe kein Recht des Vermieters, einen bei Mietvertragsabschluss vorhandenen Kabelzugang zu kappen. Aus meiner Sicht wäre das eine unzulässige einseitige Änderung an der Mietsache... Die Geschichte dürfte dir dann recht viel Gerichtskosten einbringen und zusätzlich das Verhältnis zum Mieter weiter vergiften...
 
Wenn der Kabelzugang im Mietvertrag nicht erwähnt wird und dafür auch in den Mietnebenkosten nichts enthalten ist, dürfte das auch nicht Teil der Mietsache sein.
Nein, alles was in der Wohnung vorhanden ist, ist Teil der Mietsache, es sei denn es wird ausdrücklich ausgeschlossen. Wenn der Vormieter irgendetwas einbaut (z. B. zusätzliche Steckdosen) werden die Teil der Wohnung und der Vermieter muss bei Defekten die Reparatur bezahlen.
In den Nebenkosten muss der Kabelanschluss gar nicht auftauchen, evtl. zahlt der Mieter ja komplett an den Anbieter...

Ich kann also nur von Experimenten abraten...
 
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