Kabel Deutschland Anschluß mitbenutzen

rspring

Mitglied
Mitglied seit
17 Nov 2006
Beiträge
204
Punkte für Reaktionen
2
Punkte
18
Hallo, mein Nachbar möchte meinen KD-Internetanschluß mitbenutzen. In den AGB von KD finde ich nirgends, daß das verboten sei. Habe ich da was überlesen? (Über die Haftungsbedenken möchte ich hier nicht sprechen.)
 
Hi,

einerseits... nicht jeder hat die Möglichkeit, irgendwelche Kosten (oder das gemeinsam genutzte Regenwasser) mit einem Nachbarn 100% einvernehmlich zu teilen, mit dem man sich uneingeschränkt gut versteht.
Aber das war ja nicht Deine Frage.


Du meinst diese AGB? http://www.kabeldeutschland.de/sources/media/AGB_Internet_Phone.pdf

Gleich auf Seite 1 hab ich Dir 4 Rosinen rausgepickt:
4.1 ff schrieb:
4.1. Der Kunde ist verpflichtet,
(...)
4.1.5. den Zugang ins Internet sowie die weiteren Leistungen über Kabelanschluss vor unberechtigtem
Zugriff Dritter, z. B. durch die Verwendung eines Passwortes auf dem PC, zu schützen,
4.1.6. Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang zu jugendgefährdenden Angeboten zu verwehren,
4.1.7. den Zugang zum Internet nicht zum Betreiben eines Servers zu benutzen,

und

4.2 ff schrieb:
Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Folgendes zu unterlassen:
(...)
4.2.11. die von Kabel Deutschland zur Verfügung gestellten Geräte unberechtigten Dritten außerhalb
der eigenen Wohnung oder der sonst vereinbarten Räumlichkeiten zugänglich zu machen.

Das sollte eigentlich Deine Frage beantworten?
 
genau:

zu 4.1.5. unberechtigtem Zugriff Dritter -> sind ja von mir eingeladen, also berechtigt
Rest unter 4 .1 irrelevant

und

Zitat:Zitat von 4.2 ff
Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Folgendes zu unterlassen:
(...)
4.2.11. die von Kabel Deutschland zur Verfügung gestellten Geräte unberechtigten Dritten außerhalb
der eigenen Wohnung oder der sonst vereinbarten Räumlichkeiten zugänglich zu machen.
Geräte bleiben fraglos in meiner Wohnung.

In dem gesamten Bereich steht nirgends, daß ich nicht andere in mein Netzwerk lassen darf (und damit mein Internet nutzen lassen darf). Ich verstehe den Satz 4.1.5. durch "unberechtigt" sogar so, daß im Umkehrschluß berechtigte, also mir bekannte und mit Zugang versorgte, mitsurfen dürfen.
 
Hi,

(...)daß im Umkehrschluß berechtigte, also mir bekannte und mit Zugang versorgte, mitsurfen dürfen.
warum sollten Bekannte bzw Deine Nachbarschaft, die Du "mit Zugang versorgst", automatisch berechtigt sein?

sind ja von mir eingeladen, also berechtigt
Rest unter 4 .1 irrelevant
irrelevant? witzig :)
Du kannst doch nicht die ganze Welt vernetzen und dazu einladen, über Deinen Account zu surfen.



4.1.5.: iNet und weitere Leistungen vor unberechtigtem Zugriff zu schützen heisst u.a. auch, dass Dein WLAN nicht offen sein darf und Dein Anschluss nicht über irgendwelche Kabel zu Nachbarn verbunden sein darf.
4.1.6.: das kannst Du dann nicht, weil Dir der Überblick fehlen wird, wer alles Zugang über den Anschluss Deines Nachbarn hat und ob er Seinen PC auch passwortgeschützt hat.
4.1.7.: selbstredend


4.2.11.: Unterlassungspflicht. Der Router darf zB für Nachbarn nicht zugänglich sein, also weder per WLAN noch per LAN noch darf er nicht die Möglichkeit haben, sich selbst (händisch) Zugriff zu verschaffen (zB Wenn Du den Router oder PC ungeschützt im gemeinsam genutzten Gartenhaus aufstellst).
Hierbei lese ich allerdings nichts davon, ob es um an Deinen Anschluss angeschlossene Geräte geht oder ob es um eine eventuelle leihweise Überlassung der Geräte geht, falls Du die Hardware ausleihst (Geräteabnutzung durch den Nachbarn an den Dir von KD leihweise zur Verfügung gestellten Geräten).
Aber wenn Du unberechtigten Dritten Zugriff auf diese Geräte ermöglichst, verstösst Du gegen diese Unterlassungspflicht.

Die Schlüsselfrage, ob Dein Nachbar nun unberechtigter Dritter ist, sollte einfach zu beantworten sein. KD berechtigt Dich als zahlenden Kunden, die Leistungen von KD zu nutzen. Nicht Deinen Nachbarn.

...nur ganz grob interpretiert...:rolleyes:

In dem gesamten Bereich steht nirgends, daß ich nicht andere in mein Netzwerk lassen darf
steht das nicht mehrfach da?



Falls Du aber dennoch der Überzeugung bist, Deine Nachbarschaft mit dem Zauberwort "Einladung" auf Deinem Account mitsurfen lassen zu dürfen, meinetwegen.
Lass Dir das aber erst schriftlich von KD bestätigen :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Um auf die rrsprüngliche Frage zurück zu kommen. Der alles entscheidende Passus in den AGB lautet
4.1.11. die mit Kabel Deutschland vereinbarten Dienstleistungen Dritten nicht in eigenem Namen und
auf eigene Rechnung zur Verfügung zu stellen
Meiner Meinung nach darfst du demnach deine Internetverbindung Dritten nicht eigenmächtig zur Verfügung stellen. :|
Falls dein Nachbar dennoch "zufällig" das Passwort deiner WPA2/AES verschlüsselten WLAN-Verbindung herausbekommt, z.B. weil sein Wellensittich genau so heißt, so wird nicht gleich ein Sondereinsatzkommando bei euch auf der Matte stehen. :)
 
Zuletzt bearbeitet:
"Nicht im eigenen Namen" heißt, daß Du nicht als Verkäufer auftrittst anderen gegenüber, wie das "und" zu "nicht auf eigene Rechnung" ja auch weiter ausführt.

"Nicht im eigenen Namen" würde ich so interpretieren, daß Du nicht sagst, du währst der ISP, oder so ähnlich.

Aber wie Du an den drei verschiedenen Meinungen hier siehst, hat keiner Ahnung von der Materie, und Sätze bedeuten im Juristendeutsch häufig etwas ganz anderes, als der Laie da rauslesen würde.

Wenn Du wirklich sicher gehen willst, dann lasse Dich von einem Anwalt oder ähnlichem beraten.
 
[...] warum sollten Bekannte bzw Deine Nachbarschaft, die Du "mit Zugang versorgst", automatisch berechtigt sein?

Unterstellen wir einmal, der Nachbar sei unberechtigt. Sind dann auch (im gleichen Haushalt wohnende) Familienangehörige des Kabelkunden unberechtigt? Wenn nein, woraus ergibt sich ein Nutzungsrecht der Angehörigen?

4.1.7.: selbstredend

Auch der Mitbenutzer darf über den Internetzugang keinen Server betreiben. Aber was hat das ansonsten mit der Frage zu tun?

4.2.11.: Unterlassungspflicht. Der Router darf zB für Nachbarn nicht zugänglich sein, also weder per WLAN noch per LAN [...]

4.2.11 bezieht sich auf Geräte, die Kabel Deutschland dem Kunden zur Verfügung stellt, hier also typischerweise auf das Kabelmodem, aber nicht auf den Router.

4.1.11. die mit Kabel Deutschland vereinbarten Dienstleistungen Dritten nicht in eigenem Namen und auf eigene Rechnung zur Verfügung zu stellen
Meiner Meinung nach darfst du demnach deine Internetverbindung Dritten nicht eigenmächtig zur Verfügung stellen.

Da steht aber nicht "eigenmächtig", sondern "in eigenem Namen und auf eigene Rechnung". Ein Internet-Cafe darf ich zum Beispiel nicht betreiben; meiner Ehefrau darf ich aber durchaus ("eigenmächtig"?) die Mitnutzung meines Kabel-Internetzugangs gestatten.
 
Heirate den Nachbar, lass ihn bei dir einziehen und die Sache geht in Ordnung. ;)

Unabhängig des Verbotes in den AGB ist das Problem ja noch ein anderes: Sollte der Nachbar (oder seine Besucher) über deinen Zugang irgendwelche illegalen Sachen treiben, dann bekommst du den Ärger mit Behörden etc.
 
Hm - daß mich der Geiz zu Polygamie treibt, hätte ich auch nicht gedacht ;) Schön aber, daß ich mit der Frage nicht allein bin: 4 Leute - 8 Meinungen.
 
Die Rechtssprechung hat dazu schon geurteilt, wie auch bei Telefonie. Du darfst auch nicht einfach einen ISDN Anschluß bei der T-Com bestellen, eine Nebenstellenanlage dranhängen und alle Wohnungen eines Hauses draufklemmen (für Hotels gilt eine abweichende Regelung).
Du giltst nämlich in solchen Fällen als TK-Provider, und als solcher brauchst Du eine Zulassung der RegTP. Gleiches gilt für Internetanschlüsse.

TV-Kabel für TV-Versorung ist geringfügig anders (NE-4 Betreiber).

Aber: Es gilt grundsätzlich das "Haushaltsversorgungsprinzip", d.h. ein Vertrag je Haushalt. Sammelverträge gibt es natürlich auch, aber nur für TV. Für Internet und Telefonie sind sie nicht zulässig (wegen eindeutiger Zuordnung IP-Adresse zum Vertragsnehmer zu einem bestimmten Zeitpunkt). Ist exakt auch der Grund, warum man kein offenes WLAN betreiben darf. Es muss vom Provider gewährleistet sein, dass er IP Adresse und Nutzer jederzeit der Staatsanwaltschaft zur Verfügung stellen kann. Diese 1:1 Beziehung würde durch das Zuverfügungstellen des Anschlusses für Dritte aufgehoben bzw. Du hängst dan drin als Verantwortlicher.

Auch gilt natürlich: jeder Anschluß ist für einen bestimmten Traffic dimensioniert. 2x Bittorent ist mehr als 1x Bittorent...

Im übrigen bist Du wahrscheinlich sehr wohl Wiederverkäufer. Ich nehme an, dass Dir der Nachbar einen Geldbetrag für die Mitnutzung bezahlt. Und schon bist Du de-facto Wiederverkäufer.

Gruss vöxchen
 
Zuletzt bearbeitet:
Du giltst nämlich in solchen Fällen als TK-Provider, und als solcher brauchst Du eine Zulassung der RegTP.

Nein, ein Telekommunikationsanbieter braucht keine Zulassung. Es gibt eine Meldepflicht, aber nur wenn man gewerblich öffentliche Netze betreibt oder Dienste für die Öffentlichkeit erbringt.

Es gilt grundsätzlich das "Haushaltsversorgungsprinzip", d.h. ein Vertrag je Haushalt.

Wo ist das festgelegt? (Google kennt dieses Wort bisher nicht.)

Für Internet und Telefonie sind [Sammelverträge] nicht zulässig (wegen eindeutiger Zuordnung IP-Adresse zum Vertragsnehmer zu einem bestimmten Zeitpunkt).

Um einen Sammelvertrag mit dem Internet-Anbieter ging es hier eigentlich gar nicht. Aber auch das würde kein mir bekanntes Gesetz verbieten. (Bei der Deutschen Telekom könnte ich problemlos gemeinsam mit meiner Frau einen Telefon- und Internetanschluss bekommen.)

Ist exakt auch der Grund, warum man kein offenes WLAN betreiben darf.

Zumindest ein privater WLAN-Betreiber unterliegt gar nicht den Speicherungspflichten, weil er keinen "in der Regel gegen Entgelt erbrachten Dienst" im Sinn des TKG erbringt.

Es muss vom Provider gewährleistet sein, dass er IP Adresse und Nutzer jederzeit der Staatsanwaltschaft zur Verfügung stellen kann. Diese 1:1 Beziehung würde durch das Zuverfügungstellen des Anschlusses für Dritte aufgehoben bzw. Du hängst dan drin als Verantwortlicher.

Ja, das kann im Ernstfall recht unangenehm werden. Eine strafrechtliche Verantwortung ist das allerdings nicht.
 
Nein, ein Telekommunikationsanbieter braucht keine Zulassung. Es gibt eine Meldepflicht, aber nur wenn man gewerblich öffentliche Netze betreibt oder Dienste für die Öffentlichkeit erbringt.

Und genau das ist es: die Öffentlichkeit fängt schon beim Nachbarn an. Und gewerblich ist bereits, wenn Du den Nachbarn an den Kosten beteiligst.

(Bei der Deutschen Telekom könnte ich problemlos gemeinsam mit meiner Frau einen Telefon- und Internetanschluss bekommen.)
.
Deine Frau gehört zu Deinem Haushalt, auch wenn sie in der Nachbarwohnung wohnt (solange ihr nicht i.S.d.G. "getrennt" lebt). Das ging mal durch die Presse, muss ich raussuchen. Wenn sie in der gleichen Wohnung wohnt, gehört sie natürlich auch zu Deinem Haushalt. Dein Nachbar - wenn nicht Familienangehöriger - gehört nicht zu Deinem Haushalt.

Zumindest ein privater WLAN-Betreiber unterliegt gar nicht den Speicherungspflichten, weil er keinen "in der Regel gegen Entgelt erbrachten Dienst" im Sinn des TKG erbringt.
Solange das WLAN im Internetcafe kostenlos ist, stimmt das. Sobald Du eine Gebührenteilung vornimmst, stimmt das nicht mehr.


Außerdem steht doch wie oben erwähnt ganz klar in den AGB von KD:
4.2.11. die von Kabel Deutschland zur Verfügung gestellten Geräte unberechtigten Dritten außerhalb
der eigenen Wohnung oder der sonst vereinbarten Räumlichkeiten zugänglich zu machen.

Wenn man also ein LAN Kabel durch die Wand zum Nachbarn legt, geht man aus der eigenen Wohnung raus und nutzt die LAN Buchse des Kabelmodems (eigentlich mehr den "Internetdienst") in der Nachbarwohnung. Also ist das nicht erlaubt. Gleiches gilt für's WLAN.

Aber natürlich: wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn die Nutzung im Rahmen bleibt, wird es wahrscheinlich nicht auffallen.

Aber mal ehrlich: beim Strom weiß jeder, dass man die Nachbarwohnung nicht mit versorgen darf und z.B. bei Stromsperre auch dem Nachbarn nicht per Verlängerungskabel "helfen" darf. Die GEZ berechnet pro Haushalt (und nicht pro Empfangsgerät), unterscheidet aber schon innerhalb eines Haushaltes, einer Familie nach erwerbstätig und nicht erwerbstätig. Warum will man partout beim Internet-Anschluß aus diesen bekannten Logiken ausscheren und glaubt allen ernstes, man könne einfach alles miteinander teilen? Es fehlt dann nur noch, dass man sich beim Provider beschwert, weil die Downloadraten bei Doppelnutzung doch tatsächlich runtergehen. Kopfschüttel.
 
Zuletzt bearbeitet:
Holen Sie sich 3CX - völlig kostenlos!
Verbinden Sie Ihr Team und Ihre Kunden Telefonie Livechat Videokonferenzen

Gehostet oder selbst-verwaltet. Für bis zu 10 Nutzer dauerhaft kostenlos. Keine Kreditkartendetails erforderlich. Ohne Risiko testen.

3CX
Für diese E-Mail-Adresse besteht bereits ein 3CX-Konto. Sie werden zum Kundenportal weitergeleitet, wo Sie sich anmelden oder Ihr Passwort zurücksetzen können, falls Sie dieses vergessen haben.