Kontoabzocke unter Namen von 1&1

Axel37

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derzeit wurde bei einer Kundin ein Kleinstbetrag von unter 2,- vom Konto abgebucht.
Auftraggeber angeblich 1&1 Internet AG.
Da keine Rechnung dazu im ControlCenter vorhanden war, prüfte die Kundin bei ihrer Bank die Lastschriftdaten: BLZ ergab eine Bank in Hannover und nicht die StandardBank von 1&1.
Auch die Rechnungs-Belegnummern waren fiktiv.
Also Augen auf und ab und zu mal Ktos überprüfen. Der Vorfall wurde bereits schriftl. an 1&1 weitergegeben.
 
Hi Axel,

Solche Versuche sind schon öfters in Deutschland umgergegangen. Leider fallen diese kleinen Beträge nicht so schnell auf und in der Masse kommt dabei ordentlich etwas zusammen. Ein Kollege aus den Niederlanden meinte, daß es solche Taten dort auch schon gegeben hat.

Greetings,
Fränky
 
Dazu muß ja jemand ein Konto auf den Namen von 1&1 eingerichtet haben. Und die Bank sollte Unterlagen haben, um diesen Namen belegen zu können. Das sollte nicht nur strafbar sein, sondern auch relativ leicht zu verfolgen.
 
ja ich weiß wohl, ich denke sowas wird immer kurzfristig in grossaktionen durchgeführt bis die ktoinhaber verschwunden sind. wenn man es rechtzeitig bemerkt kann man wenigstens sein geld noch zurückholen.
 
Sie hat aber nicht das "Verify-U" von Maxdome durchgeführt?
Das authentifziert nämlich mit 2 x Kleinstbeträgen und einer dazugehörigen Authentifzierungsnummer.

.
 
Meistens wird sowas in Centbeträgen gemacht.
 
maxdome macht das mit 1cent hin und herbuchen. ausserdem wird da das verfahren dem kunden ja rechtzeitig mitgeteilt und erläutert.
in diesem fall waren es genau 1,79 euro. wenn das auch nur bei 100000 kto-inhabern funzt, ist das eigenheim finanziert ;-)
 
Im Prinzip gibt es nur eines: Rücklastschrift. Ich sehe da noch größere Probleme auf uns zukommen, da die Lastschrift inzwischen europaweit gilt und das dann von anderen EU-Ländern aus abgebucht wird.
 
Solange das mit den Rücklastschriften funktioniert, ist es im Interesse der Banken, sich darum zu kümmern, daß da alles richtig läuft.

Und wenn der Abbuchende keine Einzugsermächtigung hat, kann man auch nach 6 Wochen noch zurückbuchen lassen.
 
Und wenn der Abbuchende keine Einzugsermächtigung hat, kann man auch nach 6 Wochen noch zurückbuchen lassen.

wenn der Abbuchende keine Ermächtigung dazu hat kann _theoretisch_ unbegrenzt rückbuchen. (evtl. werden anfallende kosten und Zinsverluste aber dem Rückbichenden angelastet).
diese 6Wochen-Regel gilt nur für den vertrag der zwischen den Banken besteht. der vertrag der zwischen bank und kunde besteht übernimmt zwar die Zeitangabe - allerdings nur für Abbuchungen mit Ermächtigung.

detail-Info - die nicht einseitig aus sicht der Banken dargestellt sind - stehen bei Zahlungsverkehrsfragen
 

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