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Die Telekommunikations-Kundenschutzverordnung regelt in §18, dass "ab dem 1. Januar 2001 [...] der Kunde gegenüber dem Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit vorgeben [kann], bis zu welcher monatlichen Entgelthöhe er die Dienstleistung in Anspruch nehmen will. Der Anbieter muß sicherstellen, daß diese Entgelthöhe nicht ohne Zustimmung des Kunden überschritten wird.". Nach meinem Laienverständniss wären doch auch VoiP-Provider (zumindest die mit Gateway ins Festnetz) davon betroffen? Gibt es denn schon Anbieter, die sich daran halten? Und wie sieht es eigentlich bei den gängigen Protokollen (insbes. SIP) aus mit der Übermittlung aktueller Tarifinformationen oder Gebührenimpulse?