(Lidl) Rechnung nun vorschüssig

PitRum

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Hallo,

ich habe die Lidl-Telefonflate seit ca. einem halben Jahr. Bisher wurden die Flate immer im Nachhinein abgerechnet. Heute (14. Juli) erhielt ich jedoch eine Rechnung (Rechnungsdatum 22.Juni) über 2 Monate.

Normalerweise erhalte ich immer um den 23. die Rechnung für den vorausgegangenen Zeitraum. Also z.B. die letzte Rechnung am 23. Mai für den Zeitraum 23. Februar bis 24. Mai. Die Abbuchung erfolgt in der Regel einige Tage später.

Die Rechnung von heute betraf den Zeitraum 24. Mai bis 21. Juli, also 2 Monate.

Dürfen die das einfach so machen? Nicht mehr nachschüssig sondern vorschüssig in Rechnung zu stellen?

gruss
pit
 
Grundgebühren werden vorab bezahlt, dazu zähen auch Flats. Das ist überall üblich. Du bekommst im Juli eine Rechnung für Leistungen seit Mai. Da gibt es doch eigentlich keinen Grund zu klagen. Möglicherweise schließt sich Carpo jetzt dieser gängigen Praxis an.
 
Nach Gesetz wird "Zug um Zug" gehandelt: erst die Ware, dann das Geld; insofern verstehe ich seine Verwunderung.
Frank hat natürlich Recht, das dies mittlerweile oft vorkommt und sich Firmen ihren Geschäftsbetrieb vorfinanzieren lassen.

Hier konkurriert das Interesse des Lieferanten, sein Geld zu bekommen, mit dem Interesse des Kunden, die Leistung zu bekommen und zu nutzen, bevor er zahlt.

Hier sieht Dich dein Lieferant also als zu gering/ unsolvent an, um Dir einen Lieferantenkredit zu zu gewähren!

(Ist nicht persönlich gemeint, ist mal die "reine" BWL-Sicht ...:crazy:)

Gruß
 
Servus,

seltsam, bei der T-Com wird seit eh und je im Vorraus kassiert. Und hier ist man auf einmal brüskiert.

Miete wird ja auch nicht am Ende eines Monats gezahlt, sondern vorschüssig.
 
Übermäßig brüskiert erschien mir hier bisher niemand.

Die Frage, ob Lidl den Zahlungszeitraum einfach von sich aus ändern darf, oder ob dies der Zustimmung des Kunden bedarf, halte ich aber für angemessen.
 
Hallo PitRum,

im Begleitmail sind die Umstellungen auch bezüglich des Abrechnungszeitraumes erwähnt.

Weiters steht in den AGB´s im Bereich VoIP-Telefonie unter 4.1
....
ist mit dem Kunden eine Grundgebühr vereinbart, so hat CARPO das Recht, diese
monatlich im Voraus einzuziehen.
....

Diese Passage dürfte vermutlich auch in Deinen AGB´s stehen. Das CARPO dies bisher nicht praktiziert hat, bedeutet daß Sie es trotzdem umstellen können.

Mit einer etwas besseren Erläuterung im Begleitschreiben wären die Irritationen sicherlich allgemein geringer gewesen.

Gruß
 
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