Lob: Mwst. bei Online-Rechnung nicht Gesetzeskonform

aakira

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Hallo,

viele Dienstleister im Internet (nicht nur VOIP) versenden ihre Rechnungen bequem und schnell per E-Mail oder stellen diese online zur Verfügung; bei Bellshare bekommt man seine Telefonrechnung per E-Mail und kann diese zusätzlich auf der Homepage aufrufen. Jedoch müssen solche elektronischen Rehnungen lege lata nach § 3 Abs.1 USTG mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben sein, damit Selbständige und Unternehmer den enthaltenen Vorsteueranteil von ihrer Umsatzsteuerschuld abziehen können. Dies ist bei vielen (und bei Bellshare) nicht der Fall, da solch eine qualif. elek. Signatur immer auf eine bestimmte Person ausgestellt wird. Eine qual. elek. für Firmen gibt es nicht. Das erzeugt natürlich bei einem großen Unternehmen mit einer grösseren Rechungs- und/oder Buchhaltungsabteilung in der mehrere Mitarbeiter beschäftigt sind, ziemliche Kosten; eine Signaturkarte mit einem qual. Zertifikat kostet ca. 100 - 150,- ¤ für (normalerweise) 3 Jahre.
Deshalb gehen viele (Internet-) Dienstleister dazu über, ihre elektronischen Rechnungen nur noch ohne Mwst. auszustellen, z.B. 1und1 oder Airberlin. Darüber freut sich natürlich das Finanzamt besonders :)
In einer Mail an Bellshare habe ich diese mit der Problematik konfrontiert und innerhalb eines Tages kam die Antwort, dass gegen eine Zahlung von monatlich 2,50 ¤ ein Rechnungsversand per Post möglich ist. Dies ist im übrigen gängige Praxis, so auch bei 1und1.

Weiter so Bellshare :) !
 
Genaugenommen sind alle Anbieter verpflichtet Firmenkunden eine =verwertbare= Rechnung =ohne= Mehrkosten zuzustellen. Eine korrekte Rechnungsstellung darf nicht extra berechnet werden.

Gruß,
Tin
 
In welchem Gesetz?

Hallo,

ist ja interessant. Wo steht das denn? Aber ich denke, dass die 2,50 ¤ einfach als Bearbeitungsgebühr und Porto bezeichnet wird.
 
Als Leistungserbringer sind Unternehmer gemäß BGB § 242 im Allgemeinen und nach § 14 UstG im Besonderen gegenüber anderen Unternehmern verpflichtet eine steuerrechtlich anerkannte, ordnungsgemäße Rechnung mit Urkundenstatus zu stellen ohne dies extra in Rechnung zu stellen. Die "Portokosten" hat dabei natürlich auch der rechnungsstellende Unternehmer zu tragen.

Ich habe dies auch schon bei diversen Firmen ausfechten müssen, so z.B. Simyo (bevor sie die digitale Signatur eingeführt haben), Gmx und Fax.de . Bei allen hat der Hinweis auf die obigen Gesetze gereicht und es wurden mir Rechnungen postalisch ohne extra Berechnung zugestellt.

Gruß,
Tin
 

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