Mehrwertsteuererhöhung 3DSL

josy

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Ich bin mir nicht sicher, ob der Beitrag hier richtig aufgehoben wird.
Ich hab mal eine blöde Frage..
Ich habe letzte Woche als Bestandskunde einen 3 DSL Vertrag abgeschlossen.
Zahle ich aufgrund der Mehrwertsteuererhöhung 2007 mehr als die 29,95 ?
Ich habe gelesen, das der 3DSL Tarif 2007 nicht erhöht werden soll.
Das würde dann doch bedeuten, das 1&1 die Gebühr senken müsste, um die höher Mehrwertsteuer wieder aufzufangen.
Oder verstehe ich das falsch ?
 
josy schrieb:
Zahle ich aufgrund der Mehrwertsteuererhöhung 2007 mehr als die 29,95 ?

29,99 Euro !
Ich bin der Meinung es bleibt dabei?!
Aber selbst wenn nicht, sind es ganze 90ct/Monat. Sollte man verschmerzen können oder DSL gleich kündigen und mit nem Analog_Modem Online gehen... ;)
 
zum 1. Januar 2007 erhöht sich die Mehrwertsteuer von 16 % auf 19 %. Diese Erhöhung geben viele Unternehmen an Ihre Kunden weiter und die Preise für viele Produkte steigen. Dieses gilt aber nicht für Ihren 1&1 DSL-Tarif!

Ihr Vorteil:

1&1 übernimmt für Sie den Differenzbetrag der erhöhten Mehrwertsteuer. So zahlen Sie auch im neuen Jahr für Ihren DSL-Tarif keinen Cent mehr und für Sie ändert sich gar nichts!

Weiterhin viel Spaß mit 1&1 DSL wünscht Ihnen


Ihre 1&1 Internet AG
 
sd8rdb schrieb:
Dieses gilt aber nicht für Ihren 1&1 DSL-Tarif!
Juhu!!!
In 2 Jahren 20.- Euro gespart. Sind ja fast 2 Kisten Krombi! ;)
 
Ich habe vorgestern sogar ein Mail von 1&1 bekommen dass 1&1 die erhöhte Mehrwertsteuer trägt und es bei den 29,99 Euro bleibt.
 
Und so wird es auch nächstes Jahr bei vielem weiter gehen.Mir ist auch ein Rätsel,wie sich die Leute wegen der Mehrwertsteuererhöhung jetzt noch schnell auf den ganzen Elektronikschrott wie LCD-TV,Notebooks usw.stürzen.Der Kram wird eh ständig billiger und so sind Angebote,bessere Ausstattung und Technik auch nach der Mehrwertsteuererhöhung garantiert.
 
Zuletzt bearbeitet:
deerhunter schrieb:
29,99 Euro !
... sind es ganze 90ct/Monat. ...

Äh, ich mag ja pingelig sein,
aber: 29,99 brutto = 25,85 netto bei 16% USt.,
ab 2007 29,99 brutto = 25,20 netto bei 19% USt.

Das nenn ich doch mal Preissenkung!

Deine "3% von 30,-¤ = -,90¤" warn bischen "überschlagen" ...:noidea:

Ihr spart also ganze -,65 ¤, das issn Flasch Bier im Monat!;)
 
Du hast ihn nicht ganz verstanden. Er geht ging von einer Erhöhung aus bei seinem Beispiel. Seine Rechnung war nicht richtig.

Auch die Rechnung von Dir hat einen Haken, wenn sich der Preis erhöhen würde. Man müsste in dem Falle das eine Erhöhung weitergegeben würde vom Nettopreis ausgehen, in dem Falle 25,85¤ und da die 19% draufschlagen. Damit kommt man auf 30,76¤. Erhöhung also 77 Cent.

Du hast aber berechnet was es 1&1 kosten wird, nicht was der Kunde spart.

Kosten wird das 1&1 65 Cent, ersparen tut es den Kunden 77 Cent.
 
1und1 macht das ürbrigens nicht weil sie nett sind. Laut Umsatzsteuergesetzt darf bei Verträgen die ab 4 Monate vor der Umsatzsteuererhöhung geschlossen werden der Preis gar nicht angehoben werden. Alles ab dem 1.9. darf 1und1 also gar nicht erhöhen.
 
Nichts neues!
Um genau zu sein ist das §29 des Umsatzsteuergesetzes das dies regelt.
 
Natürlich nix neues. Bei 1und1 in der E-Mail klingt es aber als wenn sie es aus Liebe zum Kunden machen. Genauso wie bei T-Mobile oder anderen Anbietern.
 
Jeder Anbieter tut so als würde er das aus Kundenfreundlichkeit machen. Beste PR die man sich selbst machen kann. Das Gesetz kennt fast keiner.
 
Alle Preise sind Endverbraucher-Preise incl. MwSt. (s. BGB / HGB)

Und wenn im Vertrag z.b. 29,99 vereinbart ist, bleibt dass auch so.
Eine andere Sache sind Verträge mit gewerblichen Kunden.
Da könnten Sie eventuell was machen, nur denke ich es wird schwer sein diese herraus zu finden.
Also denke ich wird es auch da so bleiben.
Und wenn nicht, ist's auch nicht so schlimm, MwSt. wird ja eh von Unternehmer gegengerechnet.

Bis zum nächsten Vertrag / oder Upgrade. :mad:

LG
freiwi

PS: Ihr solltet euch besser Gedanken über eure Strom und Gasrechnung machen... 31.12 ist Stichtag.....
 
Zuletzt bearbeitet:
OT: (Prozentrechnung)

marinebaer schrieb:
Äh, ich mag ja pingelig sein,
aber: 29,99 brutto = 25,85 netto bei 16% USt.,
ab 2007 29,99 brutto = 25,20 netto bei 19% USt.

Oh nein!!! Man hat gemerkt es dass ich weder Bänker noch Schüler bin.... ;)

Naja, ne Flasche Bier im Monat ist doch auch schon was... :)
 
freiwi schrieb:
Alle Preise sind Endverbraucher-Preise incl. MwSt. (s. BGB / HGB)

Und wenn im Vertrag z.b. 29,99 vereinbart ist, bleibt dass auch so.

Das stimmt aber nur wenn der Vertrag innerhalb 4 Monaten vor der Erhöhung geschlossen wurde. Wenn er älter ist darf die Erhöhung an den Kunden weitergegeben werden, auch bei Privatkunden. Einige Mobilfunkanbieter machen das auch so.
 
Um Gottes Willen, ich möchte hier nicht als "Korintenkacker" dastehen.
Beim der letzten "Stammtischrunde" wurde halt wild diskutiert, deshalb hat es mich interessiert.
Vielen Dank nochmal für die Hilfe
 
@grassi2000

Woher nimmst du diese Erkenntnis?

Alle Verträge wo der Endverbraucherpreise (nicht gewerblich!) im Vertrag genannt sind dürften sich nicht ändern, ansonsten zumindest Sonderkündigungsrecht.
Außer wenn es in den AGB anders geregelt ist. Ob eine solche Regelung jedoch im Zweifelsfall, Juristisch Bestand hätte sei mal dahingestellt.

Mobilfunkbetreiber werden jedoch auf jeden Fall die Gesprächskosten ab 1.1 auf Basis 19% MwSt. berechnen.
Ob das Auswirkungen auf den Kunden hat, hängt wohl vom Einzelfall bzw. Vertrag ab.
Aber ich denke, das sind eh Pinas,
mehr Gedanken mache ich mir über die Strom- und Gasendabrechnungen im nächsten Jahr.
Aber das Gehört nicht in dieses Forum genau so wie die Mobilfunksache.

LG
Freiwi
 
freiwi schrieb:
Alle Verträge wo der Endverbraucherpreise (nicht gewerblich!) im Vertrag genannt sind dürften sich nicht ändern, ansonsten zumindest Sonderkündigungsrecht.
Da liegst Du mehr als falsch!

§29 des Umsatzsteuergesetzes

Beruht die Leistung auf einem Vertrag, der nicht später als vier Kalendermonate vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes abgeschlossen worden ist, so kann, falls nach diesem Gesetz ein anderer Steuersatz anzuwenden ist, der Umsatz steuerpflichtig, steuerfrei oder nicht steuerbar wird, der eine Vertragsteil von dem anderen einen angemessenen Ausgleich der umsatzsteuerlichen Mehr- oder Minderbelastung verlangen. Satz 1 gilt nicht, soweit die Parteien etwas anderes vereinbart haben. Ist die Höhe der Mehr- oder Minderbelastung streitig, so ist § 287 Abs. 1 der Zivilprozeßordnung entsprechend anzuwenden.

Warum denkt man immer, das er sich aus allem rausmogeln kann?
 
@rosx1

Ups richtig den habe ich übersehen.
Werde das noch mal prüfen.
Aber was diesen Anbieter betrifft, braucht sich ja eh niemand mehr Sorgen zu machen. Da sie ja schon geschrieben haben, dass es beim alten Preis bleibt.
Ich vermute mal, weil die Umgestaltung der Werbung ja auch mit beachtlichen Kosten verbunden wäre.
rosx1 schrieb:
Warum denkt man immer, das er sich aus allem rausmogeln kann?
Solche Aussagen sind überflüssig.
Niemand mogelt!
Mogeln ist illegal.
Es handelt sich nur um eine Prüfung der gesetzlichen Möglichkeiten.

LG
freiwi
 

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