Minderung wegen zu langsamen Internet

big_zlatan

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Hallo,

ich habe diese Breitbandmessung über die offizielle App durchgeführt und die Ergebnisse an 1und1 geschickt. Da wurde mir ein "Angebot" über eine Minderung von 4,50 EUR gemacht, was ich etwas wenig finde. Ich zahle bisher für den "1&1 DSL 16 Regio" 34,98 EUR im Monat. Laut Messprotokoll ist die DL-Geschwindigkeit so um die 4,32 MBit/s und Upload 1,17 MBit/s. 16.000er DSL sollte 16MBit/s liefern, als theoretischen Wert. Meine 4,3 sind deutlich weniger.

Kann ich das einfach so eine Milchmädchenrechnung machen und die 4,32 mit den 16 ins Verhältnis setzen? Dann käme ich auf einen Betrag von 9,50 EUR/Monat.
 
Lässt du den Upload einfach unter den Tisch fallen? Der kostet die Hälfte vom Monatspreis.
 
1&1 berücksichtigt bei der Minderung alle Bestandteile deines Tarifs.

Wenn 1&1 z.B. der Meinung ist, dass von den 35€ deiner Grundgebühr 5€ für die Telefonflat sind, dann berechnet 1&1 die Minderung von 30€ aus. E-Mail Paket inkl.? Nochmal 5€ ... usw (Beträge sind wahllos und dienen nur der Illustration).

Das kannst du in einer Meldung von Golem.de nachlesen.

Gesetzlich gibt es da wohl keine Regelung zu. Wenn du damit nicht einverstanden bist, ab zu den Verbraucherschützern oder zum Anwalt und klagen.
 
Ich finde den Tarif auch recht teuer, für DSL Basic/Special zahlen Bekannte 18€ im Monat, selbst mit 5€ Aufschlag wegen Regio wäre es deutlich günstiger.

Ein Anbieterwechsel macht wohl keinen Sinn, da Leitung gleiche ist.

Sonst 1&1 über Social Media oder deren Forum kontaktieren dass man dir da noch mehr entgegen kommt.

Man könnte auch Anschluss kündigen und im Rahmen der VVL Thema ansprechen und evt. geben die da auch direkt anderen Preis auf.
 
… Dann käme ich auf einen Betrag von 9,50 EUR/Monat.

Da würde man dir wohl seitens 1und1 eher eine außerordentliche Kündigung zugestehen (oder reguläre Kündigung seitens 1und1, jenachdem wie es derzeit mit der (M)VLZ aussieht) denn damit wären trotzt der niedrigen Bandbreite evtl. noch nicht einmal die laufenden Kosten seitens 1und1 gedeckt (Einkauf des entsprechenden Vorleistungsproduktes).

Dann kann man sich ggf. auch nach einem attraktiveren Angebot umsehen, wie bspw. die erwähnten 18-23 €/mtl. aus dem vorherigen Beitrag…
 
Bei meiner letzten DSL-50-Verlängerung wurden mir neben den nominellen Geschwindigkeiten (DL50/UL10) auch
Mindestgeschwindigkeiten im Vertrag von (DL41/UL6) genannt, somit müsste der o.g. Dreisatz wohl auch von diesen
Mindestwerten aus gerechnet werden - was aber natürlich immer noch mehr als € 4,50 wäre.

Harry
 
Wichtig ist das was im dazugehörigen Produktinformationsblatt genannt wird. Allein die Mindestgeschw. ist hierbei nicht ausschlaggebend, es soll tw. sogar die max. angegebene Geschw. erreicht werden können.
 
im dazugehörigen Produktinformationsblatt genannt wird
Ja, genau das hatte ich oben gemeint.
Hier beispielhaft für meinen DSL50-Vertrag:

Danach hätte ich eigentlich erst bei <16,7 bzw. <1,6 wirklich einen Entschädigungsanspruch.:confused:


Harry

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Das ist das was ich meinte. Danach hättest du schon einen Minderungsanspruch wenn du nicht wenigstens ein paar mal die max. Geschw. (Edit: 90% davon) erreichst (50Mb/s im DS, Edit: Bei 90% also 45Mb/s nicht erreicht werden können) und das ist ja bei xDSL schon gegeben wenn der Sync dies prinzipiell nicht erlauben würde.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann käme ich auf einen Betrag von 9,50 EUR/Monat
Neben den schon erwähnten Vertragsbestandteilen kostet schon die Leitungsmiete um die 12€ pro Monat. Nicht umsonst gibts die Geschwindigkeitsstaffeln
50M => 35€ 100M => 40€ 250M => 45€
Wenn ich nun einen 250MBit-Anschluss bestelle, aber nur 50MBit bekomme, bekäme ich nach deiner Rechnung den Anschluss für 9€.
 
Nein. Bestellen allein reicht da leider nicht.
Der Provider muß dazu auch einen Vertrag mit dir abschließen.
Erst danach ist der Anspruch auf Beitragsminderung gerechtfertigt, unabhängig davon was der Provider selbst an Miete für die Leitung zu entrichten hat.
 
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