Deine Antworten:
1. Ja, Du hast das richtig verstanden. Die T-Com hat in diesem Fall nichts mit Sipgate (oder allgemeiner: der VoIP-Telefonie) zu tun.
2. Ein VoIP-Telefonat schluckt ca. 80 kbit/sek. im Up- und im Downstream. Ein DSL-6000-Anschluss mit rd. 500 kbit/sek. Upstream würde also theoretisch für 6 VoIP-Telefonate gleichzeitig ausreichen - wenn man die Qualität der Sprachübermittlung runterschraubt, auch für mehr. Theoretisch, wie gesagt - denn EINE Fritz!Box kann nicht mehr als 3 VoIP-Gespräche gleichzeitig. Weitere VoIP-Telefonate müsste man dann über andere Endgeräte (Softphone, VoIP-Telefon wie beispielsweise ein Grandstream Budge 10X, weitere Fritz!Box im ATA-Modus oder ähnliche Geräte ...) führen.
3. Ein "besserer" Router bringt Vorteile gemäß seiner Leistungsbeschreibung und Feature-Liste. Ausserdem sollen die in der Fritz!Box verbauten DSL-Modems nicht gerade die besten sein. Viel mehr Speed wirst Du aber kaum bekommen.
4. Klar gibt es einen Haken - mehrere sogar.
- Der Anschluss-Inhaber ist für das verantwortlich, was mit dem Anschluss gemacht wird. Lädt beispielsweise einer der WG-Bewohner illegale Files aus dem oder ins Internet (z. B. urheberrechtlich geschützte Files, Kinderpornographie ...), steht die Polizei mit ihrem Durchsuchungsbefehl und der Strafanzeige gegen den ANSCHLUSSINHABER auf der Matte. Und der Anschluss-Inhaber ist dann erst einmal im Beweisnotstand und muss glaubhaft machen, dass er nicht der Übeltäter war.
Filesharing oder grosse Downloads auf anderem Wege sind aber ohnehin BÄH bei solchen Lösungen! Denn abgesehen von den rechtlichen Problemen stört intensives Filesharing oft den Telefon-Betrieb und die "normale" Internet-Nutzung durch das Aufbauen zuvieler Netzwerk-Verbindungen.
- Über diesen Gemeinschafts-Anschluss könnten Kosten verursacht werden, sei es durch die Telefonie (Sonderrufnummern, Auslands- oder Gespräche in die Mobilfunk-Netze) oder durch Bestellungen von Waren / Dienstleistungen, die möglicherweise nachher dem Verursacher nicht mehr zugeordnet werden können und deshalb von der Gemeinschaft oder dem Anschluss-Inhaber gezahlt werden müssen. Im Aussenverhältnis hafte die WG möglicherweise je nach getroffener und nachweisbarer Vereinbarung sogar gesamtschuldnerisch. Eine rechtlich einwandfreiere Lösung, sowohl was das Filesharing- als auch was das Kosten-Problem angeht, wäre möglicherweise die Gründung eines eingetragenen Vereins, der Anschluss-Inhaber wird - aber ich weiss nicht, ob ihr den Aufwand treiben wollt.
Technisch sehe ich allerdings bei deinem Vorhaben keine grossen Probleme - ich habe selbst ähnliche Lösungen in Betrieb. Allerdings geht es bei mir nicht um klassische WGs, sondern um die zentrale Versorgung von Mehrfamilienhäusern mit Telefon- und Internet-Anschluss. Deshalb hat bei mir jeder Teilnehmer seinen eigenen VoIP-Tarif. Eine gemeinsame Telefon-Flatrate gibt es nicht, wer eine haben will, muss sie selber buchen. Dafür kann auch jeder seinen eigenen Anbieter wählen und seine Telefon-Nummer beim Auszug mitnehmen.
Das ist zwar insgesamt etwas teurer als eine gemeinsame, geteilte Flatrate, dafür gibt es aber auch keine Abrechnungsstreitigkeiten. Klare Rechnung - gute Freunde!
Und: Ich als Anschluss-Inhaber wohne nicht mit im Haus! So fällt kein Verdacht auf mich, wenn mit dem Anschluss tatsächlich Unfug wie oben beschrieben angestellt wird.