[Frage] mit yagi ins nachbarhaus senden legal? (nachbarhaus ist auch unser haus)

Flo82

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Wir haben zwei Häuser die uns gehören. Das wlan ist im 2. stock.
Dazwischen steht nur eine Garage und etwas versetzt noch ein anderes Haus in dem gute Nachbarn von uns wohnen.

Nun möchte ich für das zweite Haus nicht nochmal einen DSL Anschluss zahlen wollen und habe mir überlegt mit ner yagi rüberzufunken.
Ich möchte ja gezielt in eine Richtung senden.

Ein Freund von mir meint das dies verboten ist, da man das so nicht "weiterverbreiten" darf, und man einen zweiten Anschluß kaufen "muss".

Ganz verstehen tu ich die Sache nicht. Weiss einer von Euch ob das okay ist oder nicht?

Ich möchte nochmal betonen das beide Häuser uns gehören und wir im anderen Haus keine Mieter / Fremde sind. ;)
 
das hängt von den Geschäftsbedingungen Deines Providers ab. Bei 1und1 steht dazu z.B.

Der Kunde ist nicht berechtigt, den Internet-Zugang ganz oder teilweise weiterzuvermieten. Eine vollständige oder teilweise Gebrauchsüberlassung an Dritte ist nur gestattet, falls diese dritten Personen der häuslichen Gemeinschaft (bei privater Nutzung) oder dem Geschäftsbetrieb (bei gewerblicher Nutzung) zugehören. Der Kunde darf den 1&1 DSL-Anschluss nicht ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von 1&1 weitervermieten oder Dritten zum alleinigen Gebrauch überlassen.
 
So wie ich das lese darf ich das also. Ich stelle es mir ja "selbst" zur Verfügung :)
Danke für die Auskunft also werde ich das mal so umsetzten. Muss natürlich aufpassen das die Sendeleistung die 100mw nicht überschreitet.
Aber mit 2 Yagis die sich gegenseitig sehen können sollte des kein problem sein :D
 
Ich habe nur die Bedingungen von 1und1 wiedergegeben. Andere Provider können dies anders regeln. Aber selbst bei 1und1: entscheidend ist nicht, dass Dir die Häuser gehören, entscheidend ist, dass die Nutzer des DSL-Anschlusses bei privater Nutzung und entsprechendem nicht-geschäftlichen Tarif einer häuslichen Gemeinschaft zuzuordnen sind. Das scheint mir bei 2 Häusern doch etwas fraglich.
 
So gut wie jeder Anbieter schließt die entgeltliche ganze oder teilweise Überlassung aus, der Rest ist Kür, eine häusliche oder gewerbliche Beziehung kann man immer konstruieren! Nur solltet Ihr Euch darüber im Klaren sein, dass Ihr für jegliche Abmahnung die No. 1 seid.
 
Wenn nur eine Garage zwischen den Häusern ist und kein Baum die Übertragung stört, dürften Yagi-Antennen deutlich überdimensioniert sein. Stell besser erst mal beide FritzBoxen möglichst am Fenster auf und gucke ob das reicht.
Die Yagis dürften die gesetzlichen Grenzwerte bei guter Verarbeitung überschreiten, es muss sich aber erst mal jemand bei der Bundesnetzagentur beschweren.

Ich überbrücke 40m mit Biquad-Antennen, auch die sind nur nötig weil eine Baumkrone leicht und 40 Nachbarn stark stören.
 
So die beiden Boxen haben jetzt 60% Signalqualität. Da geht sicher noch was, muss die Boxen aber dazu noch umstellen und rumprobieren ;)

An der senden Box ist ne 9er und an der empfangenden ne 5er dbi Antenne drann..
Und ich bin bei 1und1 :D
Die Boxen stehen derzeit noch nicht direkt gegenüber und müssen durch ein paar Wände funken. Das werde ich aber demnächst ändern. :p
 
Dein Fall ist sehr grenzwertig. Z.B. wird unter häuslicher Gemeinschaft bei einer Rechtsschutzversicherung verstanden wenn eine Person, die laut Einwohnermeldeamt in einer vom Versicherungsnehmer bewohnten Wohnung, oder Haus lebt.
 
An der senden Box ist ne 9er und an der empfangenden ne 5er dbi Antenne drann..
Beide Boxen senden und empfangen ;)

Solange es funktioniert würde ich nicht viel fragen. Du wirst hier
a) viele Tipps kriegen vom Dudufinger bis zu technischen Details
b) keine rechtsverbindliche Auskunft bekommen

Neben den AGBs des Anbieters sind noch mindestens fernmelderechtliche sowie beim Überschreiten von Grundstücksgrenzen nachbarschaftsrechtliche Fragen und in entspechenden Wohngebieten vielleicht noch baurechtliche Fragen zu stellen bzw. zu beantworten.

jo
 
Wer viele Fragen stellt, bekommt auch viele Antworten... :silly:

Und wo kein Kläger ist, da ist meist auch kein Richter... :doktor:

Frank
 
Ich würde es auch ohne Fragen machen. Dann hat man eben ein etwas größes WLAN Netz.
 
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Wow so viele Antworten, danke Leute ;-)
 

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