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"Heikle" Sache.
Zur Kündigung müßte man es Dir erst einmal beweisen. Das geht aber nur, wenn Inhalte (der Stream und die Ermittlung der Art der genutzten Datenübertragung ist Inhaltskontrolle/-überwachung, das reine Daten"zählen" - um ab der Drosselgrenze zu blocken - nicht) kontrolliert/überwacht werden. Ist hierzulande nur mit richterlicher Anordnung zulässig.
Wie der Name schon sagt: deep packet inspection. Also ohne richterliche Anordnung in Deutschland zumindest verboten.
Oder umgedreht: kann zwar heimlich angewendet werden (weil der Gegenbeweis schwer zu erbringen ist), aber als Grund kann man es nicht anführen (z.B. um den Kunden zu bestrafen etc.).
"Die Nutzung von Diensten wie Voice over IP, Instant Messaging und Peer-to-Peer ist ausgeschlossen.
Die beliebten Datendienste wie WhatsApp oder iMessage können Sie jedoch problemlos nutzen."
IP basierte Telefonanschlüsse funktionieren doch auch über Voice over IP.
Ok, dann wird nicht SIP blockiert, sondern UDP (in bestimmten Bereichen?) oder man macht tatsächlich DPI auf SIP um die Portnummern rauszufinden, natürlich leicht möglich, bei der Unfähigkeit der Anbieter TLS zu forcieren.
"Die Nutzung von Diensten wie Voice over IP, Instant Messaging und Peer-to-Peer ist ausgeschlossen.
Die beliebten Datendienste wie WhatsApp oder iMessage können Sie jedoch problemlos nutzen."
Dazu lommt ja noch, dass man mit Whatsapp inzwischen auch telefonieren kann. Wenn die dies eindeutig einschließen, also erlauben, widersprechen sie sich selbst im nächsten Satz.