Muss ich die Fritz!Box zurückschicken beim Umstieg auf Freenet komplett?

Cooltom

Neuer User
Mitglied seit
7 Okt 2008
Beiträge
2
Punkte für Reaktionen
0
Punkte
0
Hallo zusammen,

seit November 2005 bin ich Freenet-Kunde. Damals fing ich mit DSL2000 an, den Telefon-Anschluss hatte ich bei der Telekom. Für 29¤ erhielt ich die Fritz!Box Fon WLAN 7050.
Im Mai '07 stieg ich auf DSL flat um.
Im August '08 habe ich bei der Telekom gekündigt und bin zu Freenet gewechselt. Dort habe ich nun den "Freenet komplett" Anschluss. Ich erhielt einen neuen Samsung-Router gratis, da ohne WLAN (wie damals die Fritz!Box).

Kürzlich ging mir von Freenet ein Schreiben zu, in dem ich aufgefordert wurde, meine Fritz!Box, die ich für 29¤ gekauft habe, an Freenet innerhalb von 2 Wochen zurückzuschicken. Andernfalls würden sie mir für die Box 59,90 ¤ berechnen.
Ich halte das Schreiben für eine Frechheit. Beinahe hätte ich die Fritz!Box verkauft.

In meinen Verträgen habe ich weder gelesen, dass die Fritz!Box mir gehört (obwohl ich einen Anteil an der subventinierten Box bezahlt habe), noch, dass ich sie nur leihweise zur Verfügung erhalte und wieder zurückgeben muss.

Meine Frage:
Ist Freenet berechtigt, mir die Fritz!Box einfach so wieder wegzunehmen? Kennt sich von Euch jemand mit den Verträgen aus?

Danke

Gruß Tom
 
Selbst wenn es nur 1.-¤ gewesen wäre - die Box ist käuflich erworben und gehört Dir !!!!!!!

Die sind einfach nur bek.... und kapieren die eigenen Daten nicht. Die meinen bestimmt du hättest 2 Boxen erhalten wegen dem Samsung.

So ist halt Freenett :rolleyes:
 
So, habe gerade bei Freenet angerufen.
Der Herr meinte, es hätten nur Kunden angeschrieben werden sollen, die kurze Zeit nach dem Beantragen von Freenet DSL auf Freenet Komplett umgestiegen sind und innerhalb einer kurzen Zeit 2 Router geschickt bekommen hätten.
Es sei ein Systemfehler gewesen, dass die Vertragslaufzeit nicht überprüft wurde, sondern fälschlicherweise alle bzw. viele Kunden angeschrieben wurden.
Angeblich wären Berichtigungsschreiben an die zu unrecht angeschriebenen Kunden verschickt worden. Ich jedenfalls habe keines erhalten.
Das kann ich ihm nun glauben oder nicht. Jedenfalls sind diese WLAN-Fritz!Boxen in Ebay noch ca. 30 ¤ wert.
Falls Ihr also ein ähnliches Schreiben erhaltet, fragt am besten nochmals nach. Tel.Nr. siehe Thread weiter oben.

Cooltom
 

In meinen AGBs steht eindeutig dass erst nach Mindestvertraglaufzeit die subventionierte Hardware mir gehört, d.h. bei vorzeitiger Kündigung/Vertragsauflösung wäre solch ein Vorgehen von Freenet wohl akzeptabel.
Nicht akzeptabel ist jedoch das von dir beschriebene Szenario.
Vorallem da man bei jeglicher Vertragsveränderung bei Freenet wieder in der (ich nenn das mal) 2 Jahres-Falle steckt.
 
Grundsätzlich sehe ich das ähnlich.

Allerdings wird beim Wechsel neue Hardware versendet - und die Kunden, welche noch keine mindestens 18 Monate Laufzeit haben, werden angeschrieben - und haben dann die Möglichkeit, die bisherige Hardware zurück zu senden oder ca. rund 60,- Euro zu zahlen.

Damit wird der Kunde, welche z.B. lieber die bisherige Box (AVM) behalten möchte - genötigt, dieses Geld auszugeben.
Eine Wahlmöglichkeit (alte oder neue Hardware) hat er nicht. LEIDER.

Ich gehe aber davon aus, daß sich dieses Thema bald erledigt haben wird - da AVM ja weitgehendst gestrichen wurde - und der Wechsel Samsung > Samsung wohl mental weniger kompliziert ausfallen wird.
 
Schildert das Verhalten von Freenet in einem Rechtsforum und ihr bekommt eine klare Aussage: Wenn bei Vertragsabschluß der Router für einen Preis von 1.- (oder mehr) verkauft wurde, dann ist er ab Bezahlung Eigentum des Vertragspartners. Die vorzeitigen Vertragsauflösungen haben üblicherweise einen Grund, der nicht vom Kunden zu vertreten ist. Ändert also nichts am Routerkauf.

Das wurde gerichtlich gegen Arcor so festgestellt und seither forderten die nie wieder einen Router zurück. Ebensowenig wie Vodafone UMTS-Karten oder -Router zurückfordert.

Aber wenn man es sich von Freenet gefallen läßt ...
 
Hier geht es um WECHSEL von Freenet DSL zu Freenet Komplett - und den hat der Kunde selbst veranlaßt.
 
Und speziell zum Eingangsposting:

Mittlerweile wurden die Kunden, welche schon länger bei Freenet sind und über Kontakt-Formular angefragt oder sich beschwert hatten, angeschrieben, daß das Schreiben ungültig ist, da ein Fehler vorliegt. Die Rücksendung gilt, wie schon geschrieben, nur für Wechsel, welche weniger als 18 Monate bei Freenet sind.

Das Thema wurde auch ausgiebig im Freenet-Forum diskutiert.

Ist also für das Eingangsposting unwirksam.
 

Zurzeit aktive Besucher

Statistik des Forums

Themen
244,840
Beiträge
2,219,267
Mitglieder
371,543
Neuestes Mitglied
Brainbanger
Holen Sie sich 3CX - völlig kostenlos!
Verbinden Sie Ihr Team und Ihre Kunden Telefonie Livechat Videokonferenzen

Gehostet oder selbst-verwaltet. Für bis zu 10 Nutzer dauerhaft kostenlos. Keine Kreditkartendetails erforderlich. Ohne Risiko testen.

3CX
Für diese E-Mail-Adresse besteht bereits ein 3CX-Konto. Sie werden zum Kundenportal weitergeleitet, wo Sie sich anmelden oder Ihr Passwort zurücksetzen können, falls Sie dieses vergessen haben.