Nach DSL Störung berechnet 1&1 Bereitstellungsgebühr

renardym

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Hallo zusammen,

nachdem ich wirklich jahrelang keinerlei Probleme hatte, bin ich nun in folgende Situation geraten:

Durch eine fehlerhafte Bearbeiung eines Tarifwechsels meines T-ISDN Anschlusses (T-ISDN XXL nach T-ISDN Call Plus) ist mein 1&1 Reseller Anschluß abgeschaltet worden. Die T-Kom gab den Fehler zu, konnte aber den DSL Anschluß nicht wieder aufschalten, da dies angeblich nur 1&1 beauftragen könnte.

Also habe ich eine Störung bei 1&1 gemeldet, welche einen Schaltungsauftrag zur Telekom gegeben haben. Nach rund 7 Tagen lief mein DSL Anschluß wieder und ich war zufrieden. Das ganze hat rund 15 Telefonate und eine Menge Zeit gekostet. Leider finde ich nun auf meiner aktuellen 1&1 Rechnung einen Posten "Bereiststellungsgebühr" über 49 ¤, über die ich nicht begeistert bin.

Jetzt ist die Situation natürlich verzwickt: Durch einen Fehler der Telekom ist mein DSL Anschluß gestört. Den Fehler gibt die Telekom auch zu. Die Telekom schickt mich zu 1&1, welche nun 49 ¤ Bereitstellungsgebühr kassieren, obwohl ich nur eine Störung meines existierenden!!! DSL Anschlusses gemeldet habe.

Kennt jemand einen ähnlichen Fall? Was kann ich nun tun?

Ürigens noch einmal: Verursacher der Störung ist die Telekom!

Grüße

Martin
 
Hast du dies einfach mal bei 1und1 bescheid gesagt. Hast du das auch damals bei der Störungsmeldung an 1und1 gemeldet?
 
Ich würde nicht lange rätseln und den Fall mal der Verbraucherschutzzentrale vortragen. Die können dir bestimmt am ehesten einen Rat geben.
 
Auf jeden Fall erstmal Einspruch bei 1&1 gegen die Rechnung einlegen und zwar schriftlich per Einschreiben und Rückschein. Alles andere lässt sich im Streitfall nur schwer nachweisen.

In dem Fall ist auch nur 1&1 Dein Ansprechpartner, die sollen sich das evtl. von der Telekom wiederholen.

jo
 
Den Vertrag über einen DSL-Anschluss hast Du mit 1&1 und 1&1 muss dafür sorgen, dass er läuft - warum er das nicht tat, kann Dir eigentlich egal sein. Eigentlich, weil Du natürlich Deinen Telefonanschluss kündigen bzw. wechseln kannst, was wohl hier angenommen wird.

Ich würde der Rechnung erstmal widersprechen, und nachfragen auf welcher Grundlage Du eine Störungsbehebung zahlen sollst. Parallel würde ich einen Beschwerdebrief an die T-Com schreiben - ich habe damit durchaus schon positive Erfahrungen gemacht.

Aber in dem ganzen Resale-Dschungel ist der Kunde bei Problemen halt immer der Dumme.
 
Die 49¤ sind vollkommen berechtigt. Der Fehler ist an dem Festnetz-Anschluss passiert und deshalb wurde DSL abgeschaltet von der T-Com. Der muss wieder aufgeschaltet werden und das kostet halt 49¤, da er komplett neu eingerichtet werden muss. Dies muss 1&1 nicht mit der T-Com klar machen, sondern der Kunde mit der T-Com. Mit dem T-Com Anschluss hat 1&1 nichts zu tun und für T-Com Fehler haften sie auch nicht.
 
[Edit Novize: Full[quote vom Beitrag direkt darüber gelöscht. Bitte noch einmal in den Forumsregeln den Gebrauch der Zitatfunktion nachlesen.]
Ich stimme dir zu, dass er wieder aufgeschaltet werden muss. Dass das 49,- Euro kostet ist der Preis, den 1&1 verlangt. Ob das wirklich 49,- Euro kostet, steht ganz woanders.

Die Konstellation, dass dies bei einem Tarifwechsel passiert, ist wohl mehr als unglücklich. Hat vielleicht jemand statt "Tarifwechsel" den Ausdruck "Kündigung von XXL" verwendet? Dann könnte das nämlich durchaus passieren.
Solche Fälle klärt man mit T-Com. Natürlich nicht mit der 0800-3301000. Stösst dies nicht auf fruchtbaren Boden, dann ruft man 1&1 an und setzt ihnen eine 14 tägige Frist, um die vereinbarte Leistung zu erbringen, da man sich sonst gezwungen sieht, fristlos zu kündigen.
Die kümmern sich dann um die Leitung und der Kunde bezahlt keine 49,- ¤.

Verbraucherzentrale etc. ist alles vergebene Mühe, die interessieren solche Einzelschicksale nicht.
 
Auch das ist falsch!
Wieso will keiner schnallen das 1&1 mit dem Festnetzanschluss nichts zu tun hat? Dem Reseller kann es egal sein was der Kunde bei T-Com ordert oder ändert. Killt T-Com die Leitung, dann ist es ein Problem zwischen dem Kunden und der T-Com. Fristsetzungen laufen da ins Leere, da die Unterhaltung der T-Com Leitung des Kundens Pflicht ist. 1&1 muss nichts auf eigene kosten neu aufschalten, weil der Kunde Trouble mit der T-Com hat.

Wird der Kude bei T-Com gesperrt wegen offener Rechnungen, fliegt auch die Leitung raus. Soll das auch ein 1&1 Problem sein? Ist genau das Gleiche in grün > Kundenproblem, nicht das von 1&1.

Wer hier von Verbraucherzentrale und Fristsetzung redet hat überhaupt keinen Schimmer von dem was er ablässt! Ein allgemeines Problem in Foren.
 
rosx1 schrieb:
Auch das ist falsch!
Wieso will keiner schnallen das 1&1 mit dem Festnetzanschluss nichts zu tun hat? Dem Reseller kann es egal sein was der Kunde bei T-Com ordert oder ändert. ....
Fristsetzungen laufen da ins Leere, da die Unterhaltung der T-Com Leitung des Kundens Pflicht ist. 1&1 muss nichts auf eigene kosten neu aufschalten, weil der Kunde Trouble mit der T-Com hat.

... Fristsetzung redet hat überhaupt keinen Schimmer von dem was er ablässt! Ein allgemeines Problem in Foren.

Warum die DSL-Leitung nicht funktioniert, muss den Kunden nicht interessieren, solange er nicht schuld daran ist (z.B. Zahlungsverzug bei Telefonanschluss/Kündigung Telefonanschluss). Ich konnte dem Ausgangsbeitrag nicht entnehmen, dass der Kunde seinen Telefonanschluss gekündigt habe. "Unterhaltung der T-Com Leitung" bezieht sich auf wie es in den AGB korrekt heisst "Unterhaltung des Telefonanschlusses" und hat mit der DSL-Leitung nichts zu tun.

Der Kunde hat einen Vertrag über einen DSL-Netzanschluss mit 1&1 abgeschlossen. Und wenn der nicht funktioniert, dann muss der Kunde sich an 1&1 wenden. Die haben dann zu schauen, dass der funktioniert, denn sie befinden sich bei Nichtleistung in Verzug.
Und dem Kunde steht es auch zu, eine Frist zu setzen, in der die Störung behoben sein soll. Siehe AGB.

Ein allgemeines Problem in Foren scheint eher zu sein, dass einer mit 754 Beiträgen glaubt, nur oberflächlich mitlesen zu müssen und anderen Dummheit unterstellen zu können, wenn er selbst Mist schreibt.
 
@rosx1:
So einfach ist das nicht. 1und1 hat keinen Persilschein, was T-Com Fehler angeht. Der Kunde hat einen Vertrag mit 1und1 über der einen DSL-Anschluss auf seinem Telefonanschluss. Probleme mit diesem DSL-Anschluss hat 1und1 mit der T-Com auszutragen. Sollte der Anschluss neu geschaltet werden müssen, dann ist das erst mal eine Sache zwischen 1und1 und der T-Com. Um eine Kostenerstattung vom Kunden zu verlangen, muss 1und1 nachweisen, dass der Kunde die Probleme zu verantworten hatte.
Die generelle Abwälzung aller Kosten bei Fehlern, die außerhalb der technischen Einrichtungen im Verantwortungsbereich von 1und1 liegen (wie in der AGB angegeben), kann jedenfalls nicht auf alle Fehler im Bereich der T-Com angewendet werden, da alle Leistungen, welche die T-Com im Rahmen der Verträge mit 1und1 als Erfüllungsgehilfe von 1und1 erbringt, im Rahmen des Vertrages mit dem Kunden im Verantwortungsbereich von 1und1 liegt.

Aber wie immer: alles nur meine Meinung.
 
Ich sag ja, Ihr habt keine Ahnung, gerade Herr von und zu Grün. Mich deswegen rumzustreiten ist es nicht wert. Einsicht gibt es durch die fanatische Blindheit, dass der "Kunde immer recht hat" hier nicht, also behaltet mal Euer Halbwissen!
 
rosx1 schrieb:
Ich sag ja, Ihr habt keine Ahnung, gerade Herr von und zu Grün. Mich deswegen rumzustreiten ist es nicht wert.

Dann lass es doch auch am besten sein und falls nicht, mäßige dich im Ton.

jo
 
DSL Abschaltung

Hallo,

also anscheinend ist der Fall schon ungewöhnlich!

Tatsächlich wurde ein TARIFWECHSEL beauftragt; die Telekom gibt auch zu, daß die DSL Abschaltung durch Ihren Fehler (Buchungsfehler im Telekomsystem) verursacht worden ist. Bemerkenwert ist, daß die T-Kom sich nicht in der Lage sah, DSL wieder aufzuschalten. Abschalten konnten Sie ja!

Als juristischer Leie würde ich ja jetzt wie folgt urteilen: Die Telekom muß mir Schadensersatz für alle Aufwände leisten, welche mir durch Ihren Fehler entstanden sind. Und dazu gehören auch die Kosten, welche mir 1&1 aufgrund der Neuschaltung in Rechnung stellen.

Ich habe auch schon eine Gutschrift von der Telekom erhalten, welche aber die Gesamtkosten nicht komplett kompensiert. Da bin ich wirklich zwischen die Fronten geraten!

Ich habe jetzt den Fall 1&1 geschildert und hoffe auf Kulanz!

Grüße

Martin
 
Also eigentlich ist der Fall doch klar, der Kunde hat einen Vertrag mit 1und1, über die Bereitstellung von DSL.
Einzige Bedingung Seitens 1und1 dafür ist, dass der Kunde einen Telefonanschluss bei der T-Com hat.
Alle Probleme mit dem DSL Anschluss sind im Innenverhältnis zwischen 1und1 und dem Kunden zu betrachten. T-Com interessiert in diesem Zusammenhang nicht.
Wenn nun DSL abgeschaltet wird, ist die einzige Frage die, ob der Kunde das zu verantworten hat. Hier eine klare Antwort: Nein, der Kunde hat einen Tarifwechsel bei der Telekom durchgeführt, das tangiert den DSL Anschluss nicht.
Wenn T-Com bei dieser Gelegenheit den DSL Anschluss abstellt, betrifft dies nur das Innenverhältnis 1und1 -- T-Com. Den Kunden muss das nicht interessieren. Bezahlen muss er dafür schon gar nicht.

@Martin
Naja selten ist der Fall nicht, das Problem war hier schon öfter zu lesen.
 
rosx1 schrieb:
Ich sag ja, Ihr habt keine Ahnung, gerade Herr von und zu Grün.

Nun werde mal bitte nicht frech.
Wer nicht lesen will, um was es geht, sollte sich mit unzutreffenden Unterstellungen zurückhalten.

Wo steht eigentlich in den Forenregeln, dass man ab ca. 750 Beiträgen das Recht hat, andere zu beleidigen.



@florianr
Genau so ist es.

renardym schrieb:
Ich habe jetzt den Fall 1&1 geschildert und hoffe auf Kulanz!

Mit Kulanz hat das nichts zu tun, denn Kulanz würde bedeuten, dass 1&1 im Recht ist und dir entgegenkommt.
Ich denke jedoch, das dürfte seitens 1&1 zu deinen Gunsten entschieden werden. Wenn nicht, melde dich mal bei mir.
 
1&1 ist da im Recht
Anschlussschaltung kostet 49 Euro, diese sind einmalig in der Neu-Anmeldung enthalten
Jetzt muss, aufgrund eines TCom Fehlers DSL neu geschaltet werden - wurde dem Kunden ja klar gesagt, dass hier keine DSL-Störung vorliegt, sondern eine Neuschaltung beauftragt werden muss (dazu später)
1&1 schaltet aufgrund des Kundenanrufes neu, bzw beauftragt das bei TCom = Blick in die 1&1-Gebührenliste = 49 Euro Rechnung an den Kunden
1&1 ist es egal, warum der pflichtmässig benötigte Telefonanschluss weg war und nun eine Neuschaltung nötig tut - es war aber so und das wurde doch auch von der Telekomhotline so gesagt.
Ob da nun das Haus in die Luft geflogen ist, der Kunde beim Tarifwechsel falsch gehandelt hat (Stichwort Kündigung), wirklich gekündigt hat, seine TCom-Rechnung nicht bezahlt und von der TCom gekündigt wurde, oder ob es ein Fehler der Telekom ist >> es ist auf jedenfall kein Fehler von 1&1. 1&1 musste aber die Neuschaltung beauftragen was der Kunde ja auch wollte, logisch (und dafür höchstwahrscheinlich auch an die TCom zahlen) = 49 Euro berechnet = ganz korrekt.
Insbesondere wenn von Seiten der Telekom klar ist, dass der Fehler bei denen lag, die mal wieder zu intellent waren, dann musst du deine Schadenserstazansprüche ganz eindeutig an die TCom stellen. Mag natürlichsein, dass die AGBs der TCom solche Schadensersatzansprüce ausschliessen (also weiss ich nicht, sag ich nur so zur Vorsicht, nicht das nacher zu den 49 Euro noch XYZ Euro Anwatskosten hinzukommen).
 
DSL Abschaltung

Hallo,

eine Bitte vorab: Ich wollte nur nachfragen, ob es Erfahrungen gibt, wie man sich in solchen Fällen verhält. Die Sache ist es nicht wert, sich zu zanken!

@Blaria

Ich sehe das ähnlich! Zitat 1&1: "Was schalten die an dem Anschluß rum!".
Das Grundproblem ist m.E., daß die Telekom zwar fehlerhaft abschaltet, weil da irgendein automatischer Prozess angestoßen wurde, aber den Fehler nicht eigenständig korrigieren kann. Hierzu benötigte die T-Kom eine Aktion von 1&1, welche Geld kostet. Nur rechnet 1&1 jetzt mit mir ab und nicht mit der T-Kom.

Nur zur Gesamtdarstellung: Bei der T-Kom wurde versehentlich ein Umzug gebucht. Hierüber habe ich eine Auftragsbestätigung, anhand man auch den Buchungsfehler nachweisen kann (neue = alte Adresse!!!). Also nix mit Anschluß gekündigt.

@SteffenGrün: Ich fände es aus Kundensicht Klasse, wenn 1&1 sich mit der Telekom einigt. Aus Kundensicht stehe ich ratlos vor dem Vorgang. Ich warte einmal ab und melde mich ggf.

Grüße

Martin
 
renardym schrieb:
Hallo,
Nur zur Gesamtdarstellung: Bei der T-Kom wurde versehentlich ein Umzug gebucht. Hierüber habe ich eine Auftragsbestätigung, anhand man auch den Buchungsfehler nachweisen kann (neue = alte Adresse!!!).

Damit ergeben sich 2 neue Fragen:
1. Wie hast Du den Tarifwechsel beauftragt: Online, T-Punkt, Fax, Call-Center? Hast Du was Schriftliches von Dir dazu?
2. Wie hast Du auf die schriftliche Auftragsbestätigung, die ja einige Tage vor Umstellung kam, reagiert? Hast Du sie genau gelesen und ggf. protestiert?

Du hast geschrieben, das T-com den Fehler zugibt. Hast Du das schriftlich? Steht dort: "Wir bedauern unseren Fehler...." o.ä.

Falls Du mit eindeutigen schriftlichen Beweisen der T-com den Fehler nachweisen kannst, würde ich schon Krach dort schlagen und ggf. mit einer Schadenersatzklage drohen (Du hast doch Rechtsschutz?). Es könnte sich bei der T-com einbürgern, bei einem Tarif-Downgrade nachzutreten. Wenn T-com nicht "Schuld" an der DSL-Abschaltung beim Tarifwechsel ist, könnten wohl bald aller mit Reseller-DSL 49¤ dafür blechen müssen....
 
@All
Es ist vielleicht gut, wenn jeder der hier in einem solchen Fall Probleme hat sich an einen Rechtsanwalt/Verbraucherschutz wendet.

@all, die glauben 1und1 sei im Recht:
Ich glaube ihr last Euch etwas davon verleiten, dass auch der Kunde selber einen Vertrag mit 1und1 hat, dieser Vertrag tut hier aber nichts zur Sache.

Überlegt euch einmal folgenden (FIKTIVEN) Fall:
1und1 beauftragt nicht t-Com, sondern Telefonica mit der Schaltung eines DSL Anschlusses.


Ein schusseliger Telefonica Techniker klemmt die Leitung ab.

Kunde ruft die Störungsstelle an, aha muss neu geschaltet werden.

Muss der Kunde dann bezahlen? Und kann er sich das Geld von Telefonica zurückholen? Kann doch nicht euer Ernst sein.

Der Fall liegt hier genauso, der Kunde hat keine Verträge mit T-Com über DSL, die sind ausschließlich zwischen T-Com und 1und1 geschlossen worden. Und ausschließlich in diesem Verhältnis sind solche Pannen abzuwickeln.
 
DSL Abschaltung

@Balloni

1) Ich habe den Tarifwechsel über die Hotline beauftragt.

2) Ich habe natürlich die Auftragsbestätigung gelesen und sofort Alarm geschlagen. Sonst hätten die mir nämlich den Telefonabschluß auch abgeschaltet! Die Auftragsbestätigung über den Umzug ist eindeutig so falsch (keine Adressänderung), daß das ein schöner Beweis ist. Die T-Kom bestreitet den Fehler auch gar nicht!

3) Natürlich hat die T-Kom mir kein schriftliches Schuldzugeständnis geschickt. Ich habe aber eine Gutschrift bekommen.

4) Was meinst Du, wie ich da Krach geschlagen habe!

5) Ziatat: "bei einem Tarif-Downgrade nachzutreten" -> ich habe den Verdacht, daß genau das z.Z. passiert ...

Übrigens auch verbüffend, wie man schnell man wieder in die Sitution gerät, sich rechtfertigen zu müssen. Ich hab GAR nichts falsch gemacht.

Grüße

Martin
 
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