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Hallo.
Vorliegend 4dsl mit Analoganschluss der Telekom.
Nun kann man ja schon seit einiger Zeit komplett zu 1und1 wecheseln. Aus irgendeinem Grund ging das früher schief, und bisher wurde es nicht erneut gemacht.
Wie wäre das, wenn man nun auf 16K-Komplett wechselt und eine neue Fritzbox erhält.
Man müsste ja wenn VDSL verfügbar ist auf jeden Fall eine 7390 bekommen, da das mit der 16K-Box (7320, 72xx???) dann nicht möglich wäre.
Hat man dann quasi 2 Boxen in kurzer Zeit bekommen?
Gibt es da irgendeine Klausel in den AGB bzw. dem 16K-Komplettvertrag dass die die "alte" Box dann zurückverlangen könnten?
Denn evtl. hätte man die dann schon längst verkauft, wenn man selbst schon eine 7390 hätte.
Kann man sich ja privat gekauft haben. Das gäbe 1und1 ja nicht das recht zu sagen, dass man wegen dem Privatkauf (nicht bei 1und1 subventioniert) nun keine subventionierte 7390 von 1und1 bekäme.
Und in "weiser" Vorraussicht für eine 7390 jetzt bei 1und1 ca. 30 Euro Aufpreis zu zahlen ist ja auch keine Pflicht. Denn dann könnten die ja später sagen, "sie haben ja schon eine 7390".
Es gibt ja keine Kostenminimierungspflicht des Kunden gegenüber 1und1 .
24 Monate sind es ja nicht.
Grüße...
Vorliegend 4dsl mit Analoganschluss der Telekom.
Nun kann man ja schon seit einiger Zeit komplett zu 1und1 wecheseln. Aus irgendeinem Grund ging das früher schief, und bisher wurde es nicht erneut gemacht.
Wie wäre das, wenn man nun auf 16K-Komplett wechselt und eine neue Fritzbox erhält.
Man müsste ja wenn VDSL verfügbar ist auf jeden Fall eine 7390 bekommen, da das mit der 16K-Box (7320, 72xx???) dann nicht möglich wäre.
Hat man dann quasi 2 Boxen in kurzer Zeit bekommen?
Gibt es da irgendeine Klausel in den AGB bzw. dem 16K-Komplettvertrag dass die die "alte" Box dann zurückverlangen könnten?
Denn evtl. hätte man die dann schon längst verkauft, wenn man selbst schon eine 7390 hätte.
Kann man sich ja privat gekauft haben. Das gäbe 1und1 ja nicht das recht zu sagen, dass man wegen dem Privatkauf (nicht bei 1und1 subventioniert) nun keine subventionierte 7390 von 1und1 bekäme.
Und in "weiser" Vorraussicht für eine 7390 jetzt bei 1und1 ca. 30 Euro Aufpreis zu zahlen ist ja auch keine Pflicht. Denn dann könnten die ja später sagen, "sie haben ja schon eine 7390".
Es gibt ja keine Kostenminimierungspflicht des Kunden gegenüber 1und1 .
24 Monate sind es ja nicht.
Grüße...