Neue Regelungen bei der Mindestvertragslaufzeit?

tom157

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Hallo,
ich habe mir eben die FAQ von 1und1 durchgelesen. Dort steht das sich der DSL Vertrag immer automatisch um 12 monate verlängert wenn man nicht zwei Monate vorher kündigt. Das kommt mir neu vor.
Oder war das schon immer so?

Hier der Link:http://dsl.1und1.de/xml/order/Frage...nd.Fragen&linkOrigin=Service&linkType=txt#q28

Auszug aus der FAQ:

41. Wie lange ist die Mindestvertragslaufzeit?
Vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit können Sie Ihre 1&1 Flatrate und den 1&1 DSL-Netzanschluss mit einer Frist von 2 Monaten zum Vertragsende kündigen. Sollten Sie dies nicht wünschen, wird Ihre Vertragslaufzeit um 12 Monate verlängert.

42. Wie ist die Kündigungsfrist bei Ihnen?
Sie können Ihre 1&1 Flatrate und den 1&1 DSL-Netzanschluss mit einer Frist von 2 Monaten zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündigen.

Also wenn ich nach meiner Mindestvertragslaufzeit nicht kündige wird der Vertrag automatisch um 12 Monate verlängert? :mad:
 
Zu verschenken hat 1&1 nichts, deshalb bleibe ich bei T-Com:-Ö
 
Okay ich bin ein bisschen weiter.
Hier der auszug aus der AGB:

______________________________________________
8. Kündigung
8.1

Sofern keine abweichende Vereinbarung über die Laufzeit getroffen wird, hat der Vertrag eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten.
8.2

Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen von 1&1 mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende, vom Kunden mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
8.3

Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestlaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Mindestlaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von zwei Monaten zum jeweiligen Ablauf gekündigt wird. Dies gilt nicht, wenn mit dem Kunden gesondert Abweichendes vereinbart wird. 1&1 ist bei Verträgen, in denen für Kunden eine Mindestlaufzeit von bis zu sechs Monaten gilt, berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen.
8.4

Das Recht aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.
8.5

Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, welche auch durch Telefax als gewahrt gilt.

______________________________________________

Ich hatte noch gehofft das es sich in der FAQ um einen Fehler gehandelt hatte. Aber ist das mit der Verlängerung um 12 Monate neu? Was meinen die mit dem Punkt 8.4?
"Das Recht aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt."

Was ist den ein wichtiger Grund? Wenn ich zum Beispiel aus Deutschland wegziehe?
 
tom157 schrieb:
Also wenn ich nach meiner Mindestvertragslaufzeit nicht kündige wird der Vertrag automatisch um 12 Monate verlängert? :mad:

Wieso nach der Mindestvertragslaufzeit. Du musst mind. 2 Monate vor Ablauf dieser gekündigt haben, sonst verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate. Übrigens stimmt man dieser Regelung bei Vertragsabschluss zu.

tom157 schrieb:
Was ist den ein wichtiger Grund? Wenn ich zum Beispiel aus Deutschland wegziehe?

Genau, das wäre ein Grund.
 
Das ist aber eine Kulanzregelung!

tom157 schrieb:
Hallo,
ich habe mir eben die FAQ von 1und1 durchgelesen. Dort steht das sich der DSL Vertrag immer automatisch um 12 monate verlängert wenn man nicht zwei Monate vorher kündigt. Das kommt mir neu vor.
Oder war das schon immer so?

Das ist seit Mitte 2004 so. Man sollte sich Veträge mal genauer durchlesen, bevor man sie abschließt!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
MikeB schrieb:
Zu verschenken hat 1&1 nichts, deshalb bleibe ich bei T-Com:-Ö

Ach! Hat T-Com jetzt ein neues karitatives Geschäftsziel ? :mrgreen:

Da wechsel ich doch so schnell wie möglich, wenn T-Com (im Gegensatz zu den anderen) jetzt Geschenke verteilt. ;)

Komisch nur, dass denen die Kunden in Scharen davonrennen. Hat sich das mit den Geschenken noch nicht rumgesprochen :noidea:
 
Hallo,
nun wenn ich Dir einen Freitot:D schenken würde, würdest Du auch weg laufen.
Gruß emen
 
tom157 schrieb:
Was ist den ein wichtiger Grund?
Der Gesetzgeber schreibt im § 314 Absatz 1 Satz 2 BGB dazu: "Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann." (Verlinkung von mir hinzugefügt).

Das zu interpretieren, überlasse ich den Juristen; ich denke aber mal, dass eine über längere Zeit nicht behobene Störung der Leistung darunter fallen könnte.

Nachtrag: Ein wichtiger Grund könnte auch die Tatsache sein, dass der Kunde mehrere Rechnungen nicht bezahlt (bzw. Lastschriften zurückgehen) und eine Besserung nicht in Sicht ist. Aus wichtigem Grund kann nämlich nicht nur der Kunde, sondern auch 1&1 kündigen.
 
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