neuer 1&1-Vertrag bei Umzug?!

felixmaster89

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Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Wir sind Ende März umgezogen und ich habe 1&1 geschrieben, dass der Telekom-Telefonanschluss, den wir als Grundlage für Surf&Phone 2000 brauchen, ab 1. April mit gleicher Nummer an neuer Adresse besteht und, dass ich dort auch gerne DSL hätte (der Vertrag läuft am 17. Juli 2009 aus und ich werde kündigen, aber die 3 Monate will ich ja nicht umsonst bezahlen). Man antwortete mir, dass ich mich an irgendeine 0180-er Nummer wenden solle. Wollte ich aber erst machen, nachdem der Telekom-Anschluss besteht.

Jedenfalls hat die Telekom 1&1 mitgeteilt, dass der alte Anschluss wegfällt, und 1&1 mir darauf hin, dass an der alten Wohnung jetzt kein DSL mehr verfügbar ist (logisch)

Am 6. April erhielt ich eine Mail mit dem Betreff "Bestelleingang" und 2 Tage später eine mit "Ihr Schaltungstermin". Wenn ich das richtig verstehe, wird mir gerade ein neuer Vertrag aufgezwungen.

Nun meine Fragen:

Gehe ich denn mit einem Wohungswechsel und anschließendem Umschalten des DSL-Anschlusses automatisch einen neuen Vertrag ein? (ich habe keine Lust, wieder 2 Jahre an 1&1 gebunden zu sein)

Kann ich die Hardware einfach zurückschicken und, falls ich einen Vertrag aufgedrückt bekommen habe, diesen durch mein Widerrufsrecht ungültig machen?

Auch die Portokosten müsste dann 1&1 tragen oder?

Beträgt die Frist zur Kündigung wirklich nur 2 Wochen? (kann das Paket ja frühestens Dienstag zurückschicken, weil Ostern dazwischen liegt)

Ich danke euch im Voraus für Antworten

Beste Grüße

Felix
 
Gehe ich denn mit einem Wohungswechsel und anschließendem Umschalten des DSL-Anschlusses automatisch einen neuen Vertrag ein? (ich habe keine Lust, wieder 2 Jahre an 1&1 gebunden zu sein)

ja FAQ-Umzugsservice


sinnvollste Alternative (wenn kein neuer langlaufender Vertrag gewünscht wird - etwa weil weitere Umzüge geplant sind:
die Restlaufzeit den Vertrag einfach an den neuen Bewohner übertragn (es entstehen die angegebenen kosten) oder (sofern ein gewisses Vertrauen etwa im Familenkreis vorhanden ist den vertrag einfach so vom neuen Bewohner nutzen lassen.
dann am neuen Wohnort eben wie gewünscht einen kurzlaufenden Vertrag aktivieren.

weitere Info: Hilfe Umzugsfragen



grundsätzlich: kurzlaufende Verträge (monatliche Kündigungemöglichkeit) immer direkt mit langlaufenden Verträge vergleichen.
denn kurzlaufende Verträge lohnen finanziell nur wenn man dieses auch nutzt: also häufig kündigt um einen anderen Anbieter zu nehmen.
wenn dagegen der kurzlaufende Vertrag geplant mehr als 1 Jahr verwendet werden soll mag es sich bereits schon lohnen einen 24monatigen Vertrag abzuschliesen.

Beispiel:
congstar komplett 1 (ist DSL2000 für ca. 20EUR/Monat - je nach Region 5EUR zusätzlich) die kurze Laufzeit wird allerdings mit ca. 60EUR Bereitstellungskosten berechnet.

jetzt gehts ans rechnen:
vergleiche einen Tarif mit 24 Monate Laufzeit 24*20=480 (da gehen sicher noch diverse Gutschriften und Auszahlungen weg) Annahme: 400EUR/2Jahre

bei congastr: 60+24*20=540/2Jahre

Einsparung also für vergleichbare Leistung locker 140EUR. (anders ausgedrückt: 7 Monate kostenlos - also theoretisch eine Laufzeit von 17Monaten. wäre also danach finanziell kein Problem den Vertrag einfach laufen zu lassen und woanders Neukunde werden.

das alles ist nur meine persönliche Einschätzung (wenn du vorhast alle halbe Jahre umzuziehen ist ein kurzlaufender vertrag allerdings eher vorzutziehen).hatte nämlich (im nachhinein leider) lange lange Zeit derartige kurzlaufende Verträge - mit leichtem aufpreis ohne vergünstigungen. da ich diesen Vorteil nicht genutzt habe wars sozusagen überflüssig.
 
Zuletzt bearbeitet:
spunk_, ich danke dir für die ausführliche, schnelle antwort.

mich interessiert jetzt noch, wie ich den neuen Vertrag schnellstmöglich kündigen kann. Ich schicke einfach die Hardware zurück und dazu einen Brief mit Einschreiben und Rückschein, dass ich mich auf mein Fernabsatzkündigungsrecht nach § X BGB beziehe und den Vertrag auflöse?

Danke im Voraus
 
mich interessiert jetzt noch, wie ich den neuen Vertrag schnellstmöglich kündigen kann.

nein nein -
den alten Vertrag bei Bedarf zum Ende der MVLZ kündigen (Juli 2009 wie oben angegeben)

aber nur wenn der Umzugservice eben nicht genutzt werden soll und etwa bei congstar (o.ä.) ein kurzlaufender vertrag neu abgeschlossen werden soll.

sofern der Umzugservice genutzt wird - wird wie dort angegeben der bisherige Vertrag ja aufgelöst zum Umzugtermin. dann ist keine Künmdigung erforderlich.

steht irgendwie in den oben angegebenen FAQ.

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