Nichterreichbarkeitsansage für Anrufer kostenpflichtig!

Gerry_

Neuer User
Mitglied seit
12 Dez 2007
Beiträge
116
Punkte für Reaktionen
0
Punkte
16
Ich lasse seit ca. 3 Wochen eine unserer Festnetznummern über die Fritzbox 7270 parallel auf mein Handy (T-Mobile) umleiten und musste bei der aktuellen Festnetztelefon-Rechnung feststellen, dass viele Verbindungen (jeweils nur eine Einheit) zu meinem Hany berechnet wurden, obwohl ich in dieser Zeit keine Anrufumleitungen entgegengenommen habe.

Wollte zuerst der Fritzbox bzw. mir (falsche Einstellung) die Schuld geben. In der Fritzbox war nämlich jeweils in der Verbindungsübersicht "Callthrough" eingetragen mit einem gleichzeitigen Eintrag bei ankommendem und ausgehendem Anruf.
Doch jetzt hat sich Folgendes herausgestellt:

Wenn der angerufene Mobilfunk-Teilnehmer nicht abnimmt, in einem Funkloch ist oder das Handy ausgeschaltet hat (jeweils natürlich nicht die Mailbox aktiviert hat), kommt diese automatische Ansage, dass der Teilnehmer nicht erreichbar ist und dieser auf Wunsch eine Info über den Anrufversuch per SMS erhält.

Bereits durch diese Ansage wird eine kostenpflichtige Verbindung hergestellt. Das sind dann aufs Handy aus dem Festnetz schnell mal 0,20 ¤ und bei einigen Mobilfunkanbietern (Anrufer) auch mehr. Nur E-Plus berechnet angeblich nichts dafür. Wenn ich einen Teilnehmer also z.B. innerhalb von einigen Stunden mehrfach versuche zu erreichen, kommen schnell einige Euros zusammen.

Dies wird schon seit einigen Jahren praktiziert, es gibt auch schon ein AG-Urteil gegen einen Mobilfunkanbieter und die Verbraucherschutzverbände laufen Sturm. Die Mobilfunkanbieter berechnen aber fröhlich weiter mit dem Argument, dass es auch nicht anders wäre, wenn ein AB oder die Mailbox "rangeht". Das Argument zieht aber IMHO nicht, denn wenn der AB oder die Mailbox rangeht, dann ist der Anrufer erst mal zufrieden und wartet auf einen Rückruf. Ansonsten versucht es der Anrufer ja z.B. immer wieder, wenn er keine SMS-Benachrichtigung beauftragt.

Mir ist diese Problematik erst durch meine Anrufumleitung aufgefallen. Vielleicht war dies einigen Forumsmitgliedern hier auch noch nicht bekannt.

Ich habe vorhin bei T-Mobil das Merkmal "Nichterreichbarkeitsansage" deaktivieren lassen. Meine Anrufer (und auch ich: Stichwort "Rufumleitung") sind jetzt geschützt. Über entgangene Anrufe informiert mich schließlich mein Handy mit Anzeige der entgangenen Rufnummern.

In meinen Augen ist das reine ABZOCKE!

Keine Gebühren fallen für den Anrufer übrigens dann an, wenn er seine Rufnummer unterdrückt, aber das macht man entweder ständig oder eben grundsätzlich nicht.
 
In der Tat... dieses Verhalten bzw. "Leistungsmerkmal" ist bekannt, jedoch kommt leider bei den wenigsten Leuten ein signifikantes Volumen zusammen, weshalb sich nicht zu viele Leute darüber beschweren bzw. auch nur auf die Idee kommen, das abschalten zu lassen.

--gandalf.
 
Daran sieht man aber mal wieder ganz gut wo nicht überall verstecke Kosten lauern können. :-(
Es sollte eine offizielle Liste geben wo alle kostenpflichtigen Leistungsmerkmale aufgeführt sind,
ohne das die versteckt im Klein gedruckten untergeht.
Die am besten bei jedem Vertragsabschluss mit unterzeichnet werden muss.
 
Hallo,

das steht irgendwo. Ich kann mich nur nicht mehr erinnern, wo. Aber wir haben das Thema ja nicht zum ersten Mal im Forum, und in den anderen Threads zum Thema waren die entsprechenden Passagen aus den Leistungsbeschreibungen der Mobilfunkanbieter zitiert.
 
Ja sicher steht das irgendwo, genau das finde ich ja das Problem. "irgendwo"
Es sollten alle kostenpflichtigen Leistungsmerkmale deutlich in einer Übersicht zusammen gefasst werden,
die auch separat unterschrieben werden müsste.
 
Schon wieder Zeit für das Sommerloch?

Da wurde doch schon x mal auf allen Kanälen durchgekaut. Wundert mich, dass es das immer noch gibt.

jo
 
Hallo,

Ja sicher steht das irgendwo, genau das finde ich ja das Problem. "irgendwo"
Du musst doch eh alles lesen, was rund um deinen Vertrag an Bedingungen festgelegt wird. Da ist es doch gerade egal, wo es steht.
Diese Art Beschwerde hat für mich wieder den Charakter "Warum soll ich das Kleingedruckte lesen?" und sich dann anschließend eben darüber zu beklagen.
 
Das steht nirgendwo in den Vertragsunterlagen, da damit nicht der Vertragsinhaber, sondern der ANRUFER abgezockt wird. Wenn man sich selber anruft, stört das natürlich :rolleyes:
Sollte inzwischen abschaltbar sein dieses Verhalten.
 
Das war allgemein gemeint, leider ließt nicht jeder das Kleingedruckte und um spätere Beschwerden vorzubeugen,
wäre so eine Übersicht doch ganz hilfreich.
 
Du musst doch eh alles lesen, was rund um deinen Vertrag an Bedingungen festgelegt wird. Da ist es doch gerade egal, wo es steht.
Diese Art Beschwerde hat für mich wieder den Charakter "Warum soll ich das Kleingedruckte lesen?" und sich dann anschließend eben darüber zu beklagen.

Seltsame Einstellung, die sich i.Ü nicht mit unserem Rechtssystem deckt.

Irgendwo versteckt in den Vertragsbedingungen ALLER Anbieter (Vertrag des Anrufers!) steht, dass mich ein Drittanbieter durch ein logisch nicht nachvollziehbares Feature (Verbindungsaufbau trotz Nichterreichbarkeit) abzocken darf!?

Selbst wenn das so in allen AGB zu den Verträgen stehen würde (bestreite ich einfach mal), dann ist das ein absolut 100%ig sicherer Fall des §§ 305c I, 307 BGB (AGB-Recht). So eine Klausel wäre unwirksam.

Der Gesetzgeber weiß schon , weshalb er das AGB-Recht eingeführt hat, ansonsten würden alle Anbieter mit deiner Aussage "ihr könnt doch lesen, also beklagt euch nicht" vor allem die Verbraucher noch mehr abzocken.
 
Selbst wenn das so in allen AGB zu den Verträgen stehen würde (bestreite ich einfach mal), dann ist das ein absolut 100%ig sicherer Fall des §§ 305c I, 307 BGB (AGB-Recht). So eine Klausel wäre unwirksam.
Diese Praxis ist aber schon seit Jahren so, ging seinerzeit groß durch die Presse, und da die Verbraucherzentralen nicht (erfolgreich?) dagegen vorgehen, wohl doch zulässig... Es ist Sache der Anrufempfänger, ihr Gerät so einzustellen, dass dies nicht erfolgt. Es soll aber Empfänger geben, die Wert auf dieses Feature legen...
 
Ich lasse seit ca. 3 Wochen eine unserer Festnetznummern über die Fritzbox 7270 parallel auf mein Handy (T-Mobile) umleiten und musste bei der aktuellen Festnetztelefon-Rechnung feststellen, dass viele Verbindungen (jeweils nur eine Einheit) zu meinem Hany berechnet wurden, obwohl ich in dieser Zeit keine Anrufumleitungen entgegengenommen habe.
Wenn du einen T-Mobile-Vertrag (Xtra oder Postpaid) hast, dann kannst du das "Feature" (es nennt sich "Rückrufbitte per SMS") über das Online-Portal "Mein T-Mobile" abschalten. Für "Mein T-Mobile" ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Die empfiehlt sich aber, denn man kann dann sehr komfortabel über ein Online-Portal seinen Anschluss konfigurieren, Vertragsdaten einsehen etc.

Bist du jedoch nicht direkt Kunde bei T-Mobile, sondern eines T-Mobile-Providers, dann kannst du "Mein T-Mobile" nicht nutzen. Du musst dann die Hotline deines Anbieters anrufen und die "Rückrufbitte per SMS" deaktivieren lassen.

Grüßle

Der Mikrogigant
 
Diese Praxis ist ... wohl doch zulässig...

Das Amtsgericht Ulm hat im Jahr 2004 in dem bisher einzigen Urteil zu dieser Thematik die Kostenpflichtigkeit dieser Ansagen für unrechtmäßig erklärt (Az. 6 C 3000/04).
Seither vermeiden alle Netzbetreiber weitere gerichtliche Klärungen dieser "Abzocke". Wenn Kunden sich substantiiert beschweren, gibt man nach und hat somit insgesamt seine Ruhe und die Millionen von Euro rollen jährlich weiter in die Kassen.


Es soll aber Empfänger geben, die Wert auf dieses Feature legen...

Dann aber bitte zu eigenen Lasten und nicht zu Lasten Dritter (Anrufer).

@ mikrogigant: Danke für den Hinweis, habe gestern schon per Hotline dieses "Feature" deaktivieren lassen.
 
Ich stimme dir ja zu, dass dieser "Service" hart am Rande (Formulierung nur zur Einhaltung der Forenregeln...) zur Abzocke ist, aber rechtlich sagt eben ein Amtsgerichtsurteil nix...
Dass es auch ohne geht, beweist E-Plus, die diesen Service schon immer kostenfrei angeboten hat.
Und mal ganz hart ausgedrückt, ist ein AB nicht ähnlich gelagert? Auf dem Handy hab ich ihn daher ganz ausgeschaltet... Wer mich trotzdem unbedingt informieren will muss smsen...
 
Stimmt Hans, ein AG-Urteil war offensichtlich bisher zu unbedeutend, um die Anbieter abzuschrecken.

Zum AB/Mailbox-Argument:
Wenn der AB oder die Mailbox rangeht, dann ist der Anrufer erst einmal zufrieden und wartet auf einen Rückruf. Er weiß aber auf jeden Fall (auch wenn er keine Nachricht hinterlässt), dass hier Gebühren angefallen sind und kann dies bei weiteren Versuchen berücksichtigen.
Bei unserer Konstellation versucht es der Anrufer aber z.B. immer wieder (Funkloch, Handy aus, keine Annahme) - zumindest wenn er keine SMS-Benachrichtigung beauftragt.

Interessant ist auch, dass sich diese Stimme bereits nach ca. 20 Sek. (+/-?) meldet.

Wenn ich denke, was manche Handy-Prepaid-Kunden dann für diese kurze Ansage pro Anruf bezahlen...
 
Holen Sie sich 3CX - völlig kostenlos!
Verbinden Sie Ihr Team und Ihre Kunden Telefonie Livechat Videokonferenzen

Gehostet oder selbst-verwaltet. Für bis zu 10 Nutzer dauerhaft kostenlos. Keine Kreditkartendetails erforderlich. Ohne Risiko testen.

3CX
Für diese E-Mail-Adresse besteht bereits ein 3CX-Konto. Sie werden zum Kundenportal weitergeleitet, wo Sie sich anmelden oder Ihr Passwort zurücksetzen können, falls Sie dieses vergessen haben.