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heise online 08.01.2010 14:53
Nutzen mehrere Familienmitglieder einen PC im Haushalt, haftet für darüber begangene Rechtsverstöße der DSL-Anschlussinhaber. Das gilt zumindest dann, wenn dieser nicht ermittelt, wer tatsächlich den Verstoß begangen hat.
So entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln am 23. Dezember 2009 in einem Berufungsverfahren (Az. 6 U 101/09, Mitteilung als PDF ).
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