Persönlichkeitsrecht verletzt?! Anruf im CallCenter mitgehört.

KaiDA

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Hallo zusammen,

ich hoffe erst mal, dass ich meine Frage hier richtig platziert habe.

Ich habe heute bei einem großen Mobilfunkhändler angerufen, weil ich zwar Sim-Karten bekommen habe, jedoch keine Rufnummer, etc. mitgeteilt, die ich eigentlich per E-Mail hätte erhalten sollen.
Bei diesem Mobilfunkhändler scheint einiges drunter und drüber zu gehen, denn der Auftragsstatus ist immer hin- und hergehopst und ich musste drei Mal meinen Vertrag einreichen.
Doch das ist gar nicht mein wirkliches Problem.
Ich habe bei der Hotline (nachdem sich mal wieder der Auftragsstatus geändert hatte) heute zum zweiten Mal angerufen und wollte noch mal Rückfragen, ob ich das bis vor wenigen Minuten geforderte Dokument einreichen muss oder nicht, was dann verneint wurde. Stattdessen gab mir die Mitarbeiterin die Anweisung die Karten in die ausgeschalteten Handys zu legen und sie dann für mindestens drei Stunden "ruhen" zu lassen, um damit den Aktivierungsvorgang einzuleiten.
Für mich hörte sich das mehr esoterisch als wirklich plausibel an und ich wendete ein, dass für mein technisches Verständnis es überhaupt keinen Sinn mache die Karten extra in die ausgeschalteten Geräte zu legen.
Und jetzt kommts:
Da schreit mir die Mitarbeiterin von meinem ersten Anruf an diesem Tag (wahrscheinlich Supervisor) ins Ohr, dass ich doch der Anweisung der Kollegin folge leisten soll, denn das ist so zwingend notwendig.
Die hat sich einfach in das Gespräch aufgeschalten (ohne mein Wissen natürlich) und gelauscht. :mad:
Beim ersten direkten Gespräch war die schon sehr barsch und unfreundlich, doch mich dann noch beim zweiten Gespräch mithören und mich anschnauzen möchte ich mir nicht gefallen lassen.
Dass das unbemerkte Mithören unethisch ist, ist wohl klar. Aber rechtens?! :noidea:
Ich habe im Internet leider nur primär Informationen über das unerlaubte Mithören gefunden, die Supervisor und Mitarbeiter betreffen, jedoch nicht wirklich etwas über die verletzten Rechte als anrufender Kunde. "Persönlichkeitsrecht", "Privatsphäre" und "Recht am gesprochenen Wort" habe ich immer wieder gelesen, doch leider keine genauen Informationen dazu gefunden, die auf meinen Fall zutreffen.

Ich bitte Euch juristisch bewanderte wirklich ganz innständig mir Informationen (vielleicht auch ein Urteilskennzeichen) an die Hand zu geben.

Vielen Dank für die Mühe!
Kai
 
ohne, dass ich jetzt Urteile oder dergleichen raussuchen will:
Dieses Vorgehen ist definitiv nicht erlaubt, wenn Du nicht vorher darauf hingewiesen wirst.
Häufig geschieht dieser Hinweis in einer einleitenden Bandansage / Warteschleife
 
Ja, ich weiß auch nicht, dass es nicht erlaubt ist. Aber in welchem Gesetz ist das verankert?
Ich brauche da schon detaillierte Informationen, da ich dagenen vorgehen möchte, zumal ich zusätzlich auch noch wirklich dumm angemacht wurde.
Eine Bandansage gab es definitiv nicht - bei keinem einzigen meiner Anrufe - und auch keine Warteschleife.

Darf ich eigentlich den Mobilfunkhändler hier im Forum nennen?
 
Nenne ruhig das schwarze Schaf ;)

Ich bin selbst bei ner technischen Hotline und da kommt es freilich vor, dass man Gespräche vom Kollegen mitbekommt, seltener dann vielleicht noch auf Lauthören gestellt wird. Sinn ist es jedoch nur, dem Anrufer bei seinem Problem eine Lösung anbieten zu können (nicht jeder Mitarbeiter hat den gleichen Kenntnisstand).

Wenn es dir darum geht, dass das Gespräch "unglücklich" verlief, dann beschwere dich einfach deswegen. Hoffentlich hast du dir die Namen gemerkt...


Grüße
Jens
 
Also bei einem Mobilfunkanbieter war ich bislang noch nicht, aber habe ansonsten auch schon an diversen Hotlines gesessen, also kann ich mir zumindest vorstellen, wie das so abgeht.
Daher stellt sich für mich hauptsächlich die Frage: Was musst du dich bescheuert angestellt haben, oder denen sonst wie tierisch auf den Sack gegangen sein, damit die so heftig reagieren ???
 
Zur Frage, auf welcher Gesetzesgrundlage das Mithören verboten ist: http://dejure.org/gesetze/StGB/201.html
§ 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt
1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder
2. das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.
Ob das hier zutrifft, müsste eine Staatsanwaltschaft auf Deine Anzeige hin entscheiden.
 
hop

wie ist jetzt der name von der hotline??? ich würd einfach wechseln
 
aktueller Stand

@JSchling: Es war ja schon fast überfällig, dass so eine Bemerkung kommt. Und gleich dem Kunden (also in diesem Fall mir) zu unterstellen, dass er sich bescheuert anstellt, ist wohl eine Berufskrankheit von vielen Call Center Agents, wie Sie selbst mit Ihrem Posting beweisen. Trotzdem bedanke ich mich für die unverblümte Pöbelei.

Ich kann mir vorstellen, dass der Job als CCA sehr nervenaufreibend ist, vor allem wenn die Kunden nicht sachlich bleiben und pöbeln.
Ich bleibe deswegen aus Respekt immer sachlich und höflich.


Ich möchte noch mal betonen, dass es kein Mobilfunkanbieter, sondern ein Mobilfunkhändler war und wie man aus meinem ursprünglichen Posting entnehmen kann, dass ich mich keineswegs dumm angestellt habe, sondern nur einwandte, dass ich es für unwahrscheinlich halte, dass das Handy im ausgeschalteten Zustand mit dem Mobilfunkprovider über die SIM-Karte einen Datenabgleich zur Aktivierung erfährt.
Dinge zu hinterfragen und nicht einfach stupide auszuführen ist legitim. Eine Anspielung auf die das historische Erbe Deutschlands ist wohl an dieser Stelle überflüssig.


An alle anderen: Ich möchte mich herzlich mich für die qualifizierten Antworten bedanken. :D


Der aktuelle Stand ist, dass ich noch immer die Handys habe, jedoch nachdem die SIM-Karten nach ca. einer Woche noch immer nicht aktiviert waren, ich erst wieder durch einen von mir ausgelösten Anruf die Antwort erhielt, dass ich mich noch gedulden möchte, da es noch immer ein Schnittstellenproblem gäbe.

Währenddessen kontaktierte ich debitel per E-Mail mit Referenz der Kartennummern und bat rum Rat, die mir darauf hin mitteilten, dass es sich bei den mir zugestellten SIM-Karten um eine an den Händler ausgegebene defekte Charge handelt und das Problem debitel bekannt ist, sowie auch dem Händler sein sollte. (Übrigens sehr netter, kompetenter Support bei debitel)
Daraufhin habe ich die Händlerhotline angerufen, bei denen auch unter meiner Auftragsnummer ein Anruf von debitel geloggt wurde. Man bestätigte mir die Aussage debitels. Ich möge mich bitte etwas gedulden, die Ersatzkarten sollten mir umgehend zugestellt werden.

Dieser Begriff ist sehr dehnbar, denn ich habe bis heute weder Karten von besagtem Händler, noch irgendeine Information erhalten.

Das ärgert mich jedoch nicht (mehr), denn zwischenzeitlich habe ich einen grundgebührfreien Vertrag (wieder o2 genion von debitel) abschließen lassen, den ich sogar nutzen kann.

Ob die anderen versprochenen SIM-Karten noch kommen, ist mir egal, denn die Handys sind da und ich werde mich nicht noch mal der Hotline aufdrängen.

@Johadrim: Ich möchte den Händler nicht beim Namen nennen, doch warum kommen mir nur jetzt die Worte Yahoo Suche in den Sinn?! :-Ö
 
Zuletzt bearbeitet:
KaiDA schrieb:
@JSchling: Es war ja schon fast überfällig, dass so eine Bemerkung kommt. Und gleich dem Kunden (also in diesem Fall mir) zu unterstellen, dass er sich bescheuert anstellt, ist wohl eine Berufskrankheit von vielen Call Center Agents, wie Sie selbst mit Ihrem Posting beweisen. Trotzdem bedanke ich mich für die unverblümte Pöbelei.
nicht Berufskranheit, sondern jahrelange Erfahrung:)
da kann auch deine Sachlichkeit nix dran ändern, eher im Gegenteil:) denn erfahrungsgemäss sind die die am lautesten brüllen die liebsten Kunden, so sie mit Vorgesetzten reden. Dabei spielt es gar keine Rolle, ob der Vorgesetzte ein Vorgesetzter ist, oder einfach nur der Kollege neben einem, der halt sagt, er ist der Vorgesetzte. Mindesten 99% aller Kunden machen dann brav, was man ihnen sagt, dabei bekommen sie exakt das gleiche gesagt :) (und hängt auch nicht an meiner Person, wenn ich "der Vorgesetzte" bin ist das nicht anders).
Wenn du dem Laden (der mir allerdings auch unbekannt ist) nicht glaubst, warum hast du dann da abgeschlossen ? ich hab jetzt mit Mobilfunk nix am Hut, aber das ein komplettes Ausschalten, auch längere Zeit, bei Elektronik helfen kann, ist eigentlich nix Neues.
 
@JSchling: Innerlich gehe ich gerade den ICD 10 durch und überlege in welche Kategorie Ihr Verhalten einzuordnen ist.
Um Ihre Frage
Wenn du dem Laden (der mir allerdings auch unbekannt ist) nicht glaubst, warum hast du dann da abgeschlossen ?
:confused: :confused: :confused:
beantworten zu können, muss ich leider etwas ausholen und bei den Grundsätzen der Logik anfangen um sicherzustellen, dass wir dieselbige Ansicht dieser teilen: der erste Schritt kommt nach dem zweiten Schritt. Für Schritt zwei ist Schritt eine unabdingbare Voraussetzung. So, wie sich die 2 in Leserichtung auf einem Zahlenstrahl gesehen rechts neben der 1 befindet.
Merke: 1 vor 2.

1.) Kunde (das bin ich) bestellt ein Angebot und schickt Anbieter alle notwendigen Unterlagen und erhält Handys und noch nicht freigeschaltete SIM-Karten.

2.) Kunde ruft aufgrund von fehlgeschlagener Freischaltung der SIM-Karten aus 1.) bei der Hotline des Anbieters an und "glaubt dem Laden nicht".

Vielleicht besitzen Sie hellseherische Fähigkeiten, was aufkommende Komplikationen bei einem Abschluss eines einfachen Mobilfunkvertrags angeht; ich jedoch leider nicht.
Sollten Sie jedoch über diese in der Tat verfügen, so kontaktieren Sie mich bitte umgehend: Ich bin Ihnen gerne behilflich gegen einen verschwindend geringen Provisionssatz diese zum Patent anzumelden.



Ich musste jedoch sehr darüber schmunzeln, dass Sie sich selbst die Blöße geben und so freizügig Ihr Charakterdefizit hier im Forum zur Schau stellen:
Eine Vorspiegelung falscher Tatsachen (Sie wissen was ich meine, Herr Vorgesetzter) um sich den lästigen Kunden zu entledigen, ist wahrlich kein feiner Schachzug.

Auch wenn ich folgende Eigenschaft nicht teile, so wundert es mich persönlich in manchen Fällen nicht, wenn ein Kunde wie ein Affe in den Hörer brüllt um sich beim Pavian am anderen Ende der Leitung im CallCenter Gehör zu verschaffen.

Und ja, ich stimme Ihnen zu: Sie haben offensichtlich weder mit Mobilfunk, noch Elektronik was am Hut.
Ist eigentlich nix Neues.
 
Ich denke, nun sind wir an einem Punkt angekommen, an dem ihr eure Differenzen bitte nur noch per PN austragt. Das hat mit der eigentlichen Frage nichts mehr zu tun. Also bitte zurück zum Thema, falls dazu noch etwas zu schreiben ist. Alles andere hat hier nichts mehr verloren und wird auch umgehend dem Recycler zugrführt.
Danke. :keks: :bier:
 
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