@Profis - Brauche Hilfe - Leitung wurde Manipuliert

konyali2000

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Hallo erstmal an Alle.
Ich hoffe sehr das mir jemand bei dieser angelegenheit helfen kann.:noidea: Vor einigen Monaten ging ich auf dem weg zum Keller, an der Telefonverteileranlage vorbei. Dabei bemerkte ich das sich jemand die Verteileranlage vorgenommen hat. Die Linke Tür wurde rausgerissen. Wie Ihr selbst sehen könnt.
01102007090rw7.jpg


Vor kurzem bekam ich besuch von der Polizei. Das war auch nicht angenehm, die haben sich meinen Rechner und diverse Unterlagen von mir gekrallt und waren so schnell wie Sie kamen auch wieder weg. Mir wurde Unterstellt was mit Internet kriminalität zutuen zuhaben. Aber wie das der fall ist, muss erstmal ermittelt werden.

Ich habe die Starke vermutung das meine Leitung eventuell von der Verteilerbox im Keller angezapft wurde.

-Ich wohne in der 7ten Etage.
-Ich benutze einen Router von AVM "FritzBox 7170".
-Bin 24Stunden Online, wegen Voip, Router etc.
Was ich gern wissen will ist:
Ist es Technisch möglich meine Aktive Leitung anzuzapfen und
damit meine IP Online zu nutzen ? :confused: ?


Falls dies möglich ist und jemand von euch mir irgendwie Tipps oder Ratschläge zusenden könnte wäre ich echt Happy.

Seiten auf denen ich mich Schlauer machen kann sind auch willkommen.

Danke schon mal für´s intresse und Lesen.
 
Hallo und erst mal Willkommen im Forum! :)

Hmm... dann müßte schon jemand deine Zugangsdaten des Providers wissen, oder du nutzt WLAN ohne Verschlüsselung oder mit WEP.

An deine DSL-Leitung kann sich so erst mal keiner Aufschalten, auch nicht, wenn er das Kabel anzapft.

Zudem wird die Kripo das checken, da geh mal von aus.
 
konyali2000 schrieb:
Vor einigen Monaten ging ich auf dem weg zum Keller, an der Telefonverteileranlage vorbei.

Dabei bemerkte ich das sich jemand die
Verteileranlage vorgenommen hat.

Die Linke Tür wurde rausgerissen.
Wie Ihr selbst sehen könnt.
...
Vor kurzem bekam ich besuch von der Polizei.

Hi,

das ist dir damals nicht seltsam vorgekommen? Hättest ja mal Meldung an den Vermieter/Eigentümer machen können (müssen).

OK, nu ist's zu spät. Bis du dir sicher nichts illegales (halblegales) gemacht zu haben? Dann kann dir ja nichts passieren (ausser der unangenehmen Erfahrung und einigen Wochen btw. Monaten ohne die Hardware).

Ich denke das gleiche wie doc456, da deine IP ja von deinen Einwahldaten abhängt, ist es nur möglich "deine" IP zu nutzen, wenn der "Einbrecher" in dein WLan gekommen ist oder du deine Zugangsdaten anderen zugänglich gemacht hast.

Gruß

Flaschenoeffner

P.S. Bitte das Bild über die Anhangfunktion des Forums einbinden, ist schneller und wird nicht gelöscht ;)
 
Hallo und zunächst mal willkommen im Forum!

Prinzipiell ist es möglich, daß jemand auf der Leitung mithört und so die Zugangsdaten erfährt (das ist je nach Provider einfacher oder etwas schwieriger). Prinzipiell könnte auch jemand mit diesen Zugangsdaten online gehen... Aaaaber: ;-)

- Dafür muss man schon etwas mehr Equipment als einen Laptop und ein paar Kabel haben. Ein gewöhnlicher Krimineller wird sich ins anonyme Internetcafe setzen oder per fremden, offenen WLANs schneller zum Ziel kommen als auf diesem Wege.

- Wenn eine Verbindung mit Deinen Zugangsdaten aufgebaut wird, dann ist entweder Deine Verbindung abgebaut (sprich: < 24 Stunden Onlinezeit am Tag, was Du bemerken würdest) oder eine zweite wird aufgebaut (dies sollte sich in der Rechnung bzw. dem Verbindungsnachweis niederschlagen). In jedem Fall wäre die Bandbreite bei Dir geringer.

- Warum Vandalismus im Keller, wenn es doch besser wäre, unentdeckt zu bleiben und damit möglichst vorsichtig vorzugehen?

Was zu prüfen wäre: jemand könnte natürlich die Telefonleitung anzapfen und darüber (während Du gerade nicht telefonierst) eine Internetverbindung aufbauen. Dies sollte sich jedoch im EVN niederschlagen.

In jedem Fall würde ich nun zwei Dinge empfehlen:

- Schau Deine Telefon- und Internetabrechnungen der letzten Monate nach Auffälligkeiten durch. Findest Du etwas, das nicht von Dir verursacht wurde? Kannst Du das beweisen oder zumindest plausibilisieren?

- Die Polizei kann nicht einfach kommen und Geräte und Unterlagen mitnehmen. Hierzu muss ein Hausdurchsuchungsbeschluss vorliegen. Dieser wird Dir in Kopie ausgehändigt. Im Zweifelsfall kann man Details beim zuständigen Gericht erfragen. Hier gilt es Ruhe zu bewahren. Erst mal muss geklärt werden, was hier eigentlich vorgeht.

Wenn die Polizei allerdings eine Durchsuchung bereits durchgeführt hat und Du immer noch keine Ahnung hast, dann solltest Du vielleicht sicherheitshalber einen Anwalt einschalten... In jedem Fall: Ruhe... zunächst herausfinden, was vorliegt, dann überlegt handeln.

--gandalf.
 
gandalf94305 schrieb:
...Wenn die Polizei allerdings eine Durchsuchung bereits durchgeführt hat und Du immer noch keine Ahnung hast, dann solltest Du vielleicht sicherheitshalber einen Anwalt einschalten... In jedem Fall: Ruhe... zunächst herausfinden, was vorliegt, dann überlegt handeln...
Den hätte er auch schon am Tag der Hausdurchsuchung mit einschalten sollen. Auch wenn ein richterlicher Durchsuchungsbefehl vorliegt, darf die Polizei nicht gegen den Willen des Betroffenen handeln. Das heißt, sie muß erlauben daß ein Rechtsanwalt mit vor Ort ist. Die Polizei ist sogar meines Erachtens nach verpflichtet, eine ausführliche Liste der zu beschlagnahmenden Gegenstände vor Ort aufzunehmen und gegenzeichnen zu lassen. Erst dann dürfen die Gegenstände beschlagnahmt und mitgenommen werden. Ein Rechtsanwalt hätte sogar bei diversen Gegenständen (die nichts zur Klärung des Sachverhalts beitragen können) wirkungsvoll widersprechen können. Aber irgendwie erscheint mir diese Angelegenheit etwas suspekt... :gruebel:
 
@Bommel, @Gandalf, darum hatte ich ja auch nur vage argumentiert...
Merkwürdig/Suspekt ist das Vorgehen der Polizei, sowie die Darstellung von konyali2000. :noidea:
 
@ doc456

Wobei ich hier eher die Darstellung von "konyali2000" meinte. Ganz besonders im Bezug auf das gemachte Foto.
 
Die Polizei darf bei Gefahr in Verzug auch ohne Durchsuchungsbeschluß in die Wohnung eines mutmaßlichen Täters eindringen und Sachen beschlagnahmen.
Ein Anspruch auf die Anwesenheit eines Anwalts besteht nicht - es sind lediglich ein Gemeindebeamter oder zwei Mitglieder der Gemeinde als Zeugen hinzuzuziehen, wenn nicht der Richter oder Staatsanwalt selbst an der Durchsuchung teilnimmt (§ 105 Abs. 2 StPO).
Einen ausführlichen und aufschlußreichen Vortrag zum Thema Hausdurchsuchungen im Zusammenhang mit Computerkriminalität findet Ihr unter http://video.google.de/videoplay?docid=-1550832407257277331
 
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