Provider nicht §66j des TKG konform, warum?

Timmbo

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Hallo,

mich würde mal interessieren warum es in DE Provider gibt, die sich nicht an den §66j des deutschen TKG halten? Mir sind derzeit 2 Provider bekannt, nämlich Sipgate und QSC.
Beide Provider erlauben es Rufnummern anzuzeigen, die mir nicht gehören, oder ich kein Anrecht habe diese Anzuzeigen.

Grüße
Timm
 
Ist bei ISDN doch auch nicht anders:

Es gibt ja in Deutschland die Funktion CLIP-NO-SCREENING bei ISDN.

Da stellt man in der TK-Anlage eine Rufnummer ein, die dann übermittelt wird.

Lediglich im Display des Angerufenen wird die angegebene Nummer angezeigt, es wird immer noch die echte Nummer zusätzlich übertragen.

Das Missbrauchpotenzial von CLIP-NO-SCREENING ist somt gering, da man zwar jemanden 'verarschen' oder 'ärgern' könnte, mit der Nummer, die einem nicht gehört,
aber im Ernstfall kann von dem Netzbetreiber, erst Recht durch Polizei u. ä. immer die echte Nummer ermittelt werden, da sie immer mit übertrgagen wird.

Micha
 
Immerhin muss man ja hoch und heilig versprechen, dass man damit keinen Missbrauch treibt. Die Art der Authentifizierung der Rufnummern ist offenbar nicht vorgeschrieben.

jo
 
Hallo,

ja das ist mir schon klar, aber es steht ja eindeutig da:
Die Rufnummer muss dem Teilnehmer für den Dienst zugeteilt sein, im Rahmen dessen die Verbindung aufgebaut wird.

Und das hat nichts mit Network-ID und User-ID zutun. Es geht ja ums Anzeigen und daher ist es nicht konform.
Ja Clip-no-screening im ISDN ist mir schon klar, ich habe mit einer Marketingfirma in DE zutun und deren Provider verlangt eine Bestätigung dass das Unternehmen in deren auftrag handelt und daher die Nummer des Auftraggebers anzeigen darf, das ist Konform und so gehört sich das auch.

Grüße
Timm
 
Du kannst Dir sicher sein, das sich ein Provider wie die QSC an die bestehenden Gesetze hält - bei der Telekom, Vodafone, Versatel,... ist es im ISDN-Bereich ein einfaches, per CnS eine "fremde" Rufnummer zu übermitteln.

Bei Vertragsabschluss bekommt der Kunde entsprechende Unterlagen (AGB, Leistungsbeschreibung) die Vertragsbestandteil sind - in diesen werden die Rahmenbedinungen geklärt ;)

-Matthias
 
Hallo,

das habe ich nicht bestritten das es "ein Leichtes" ist. Nur ist es nicht Konform mit dem §en.
Ich frage mich daher warum die die sich daran halten(Eine Bestätigung des Nummerneigentümers verlangen), in den Augen der Anwender "die Bösen" sind.
Der Provider hat dafür Sorge zu tragen dass das nicht passiert, da hilft ein Absatz in den AGB´s und Extrablatt auch nichts.
Man kann das Blatt drehen und wenden wie man möchte, es ist einfach nicht Konform.

Grüße
Timm
 
Es ist total einfach, im Absatz 1 steht, was der Anbieter machen muss:
Anbieter von Telekommunikationsdiensten, die Teilnehmern den Aufbau von abgehenden Verbindungen ermöglichen, müssen sicherstellen, dass beim Verbindungsaufbau als Rufnummer des Anrufers eine vollständige national signifikante Rufnummer übermittelt und als solche gekennzeichnet wird.
Dies ist die Network Provided Rufnummer, die bei (allen mir bekannten) Providern gesendet wird.Diese wird mit einer User-Provided Number ergänzt:
Teilnehmer dürfen weitere Rufnummern nur aufsetzen und in das öffentliche Telefonnetz übermitteln, wenn sie ein Nutzungsrecht an der entsprechenden Rufnummer haben.
Wo steht nun, dass der Anbieter dafür verantwortlich ist, dass der Teilnehmer dies auch so handhabt?!

-Matthias
 
Hallo Matthias,


Es steht aber im ersten Absatz auch da:
Die Rufnummer muss dem Teilnehmer für den Dienst zugeteilt sein, im Rahmen dessen die Verbindung aufgebaut wird

und das ist nicht der Fall.

Ich werde mich morgen mit der BNetzA in Verbindung setzen und das klären.
Wie dies verstanden werden sollte, denn wie ich ja schon erwähnt hatte, gibt es Provider die das Nutzungsrecht einvordern.

Grüße
Timm
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Timm,

bei Gesetzen muss man immer den kompletten Absatz / Paragraph lesen. Der von Dir zitierte Satz kommt direkt nach meinem, zitieren wir den kompletten Absatz:
(1) Anbieter von Telekommunikationsdiensten, die Teilnehmern den Aufbau von abgehenden Verbindungen ermöglichen, müssen sicherstellen, dass beim Verbindungsaufbau als Rufnummer des Anrufers eine vollständige national signifikante Rufnummer übermittelt und als solche gekennzeichnet wird. Die Rufnummer muss dem Teilnehmer für den Dienst zugeteilt sein, im Rahmen dessen die Verbindung aufgebaut wird. Deutsche Rufnummern für Auskunftsdienste, Massenverkehrsdienste, Neuartige Dienste oder Premium-Dienste sowie Nummern für Kurzwahl-Sprachdienste dürfen nicht als Rufnummer des Anrufers übermittelt werden. Andere an der Verbindung beteiligte Anbieter dürfen übermittelte Rufnummern nicht verändern.
Wenn man den gesamten Absatz durchliest und als Einheit versteht, wo die Sätze sich ergänzen, dann ist klar, das sich das ganze auf den 1 Satz bezieht und diesen erweitert. Und das ganze wird mit einer Network Provided Rufnummer gewährleistet, der im Rahmen des Dienstes (z.B. eines SIP-DDI-Trunks) genutzt wird :)

Du kannst gerne bei der BNetzA abklären, ich hatte in der Vergangenheit (als das Gebilde noch RegTP hieß) zu diesem Thema bereits Kontakt wegen diesen Punkten, da wir als Technischer Dienstleister für einige Kunden tätig sind, die CnS nutzen.

-Matthias
PS: Das es Provider gibt, die ein Nutzungsrecht einfordern, mag sein - mir ist kein bedeutender Carrier bekannt, der dies so macht ...
 
Hallo Matthias,

es geht doch in dem $ darum, das dem Teilnehmer, den ich anrufe, die richtige Nummer signalisiert wird.
Mit richtige ist natürlich die gemeint, die dem Anschluß zugeteilt bzw. das ich die Nummer anzeige die mir gehört, oder ich das Recht habe.
Die Network-Provided sieht ja der Teilnehmer nicht, mit Ausnahme von Notrufdiensten.
Wie gesagt, ich werde mich da bei der Stelle erkundigen, denn es muß ja so gemacht werden wie der Staat den $ versteht und nicht der Bürger.

Grüße
Timm
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Matthias,


die Auskunft von der BNetzA war teilweise zufriedenstellend.
Sie erstellen zwar die §, aber wie das dann in der Praxis gehandhabt werden darf, wird von Juristen vollzogen, so die Auskunft, also "Gummi ohne Ende".
Habe auch die Auskunft erhalten, dass der User für die User-provided Nummer verantwortlich ist und nicht der Provider.
Im Falle das A B anruft und B den Call an C weiterleitet, habe ich auch eine verwirrende Auskunft erhalten.
Grundsätzlich ist der Iniziator des Calls A, somit muß C die Rufnummer von A sehen, was aber nicht zutrifft, wenn A B anruft und bei B die Zentrale ran geht und dann C anruft um dann den Call von A durchzustellen, da trifft das dann nicht zu. Daher die Auskunft, was erlaubt ist und was nicht, entscheiden dann Juristen im Einzelfall. Auch wenn ich für jemand anderem im Auftrag telefoniere, darf ich seine Nummer anzeigen, wegen des Beweises ist es eben sicher ein Dokument zu besitzen welches mir das bestätigt.
Weil das eben so "Gummi" ist, gibt es Provider die den Kunden und sich Absichern möchten und es gibt auch eben solche denen das egal ist.

Grüße
Timm
 

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