"rechtliche" Schritte gegen 1und1

errator

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Guten Abend,

ich habe seit 4 Jahren DSL, erst bei der Tcom seit 2 Jahren bei 1und1 und seit 4 Monaten das 3DSL und seit dem 3DSL Tarif nur Probleme (DNS Probs, VOIP geht nicht) wie viele andere hier auch.

Nun möchte der Support ist ein Witz. Ich habe, weil es ja eigentlich ein günstiges Angebot ist, auch meine Oma und meine Tante auf 3DSL umstellen lassen.

Ich zahl immer schön meine Rechnung nun habe ich aber da Problem, dass meine Oma zb schon knapp 70 Jahre ist und sie auch mal einen "Notruf" an uns absetzen muss. Durch das ständige ausfallen der VOIP Server bzw DNS Probleme ist das aber nicht möglich.

Nun will ich weg von dem Verein und lieber zu Tcom. Da kostet es zwar 3 Euro mehr aber es geht wenigstens.

Da ich mich im Deutschen Recht nicht so auskenne. Welche Rechte habe ich als Kunde, ausser das ich Geld für eine Leistung zahle die ich nicht nutzen kann.

Gruss

Mario
 
Rechtsberatung wirst Du hier nicht bekommen, dies dürfen nur Rechtsanwälte.
 
Und Mario,

Du kannst in der Fritz!Box eintragen, dass wenn VoIP nicht geht, der Anruf über das T-Com-Festnetz gehen soll: Ein Notruf ist aber immer gewährleistet, weil z.B. in der Fritz!Box eingestellt ist, dass 110 und 112 und 19222 ^immer^ über das Festnetz gehen, wenn Du diese Wahlregel nicht gelöscht hast.

Day
 
Hi,

leider geht das irgendwie nicht. Obwohl ich Festnetz Ersatzverbidnung gewählt habe geht es nicht, selbst wenn die Internetrufnummern nicht registriert sind?

Mit Notruf meinte ich eher einen Ruf zu uns abzusetzen als an die Leitstelle.

Danke
 
errator schrieb:
leider geht das irgendwie nicht
Gehe mal zu deiner Oma und setze mal *111# vor die zu wählende Telefonnummer - dann sollte die Festnetz-LED angehen - genau wie bei dir.

Und wenn es bei dir funktioniert, dann solltest du es bei deiner Oma auch hinbekommen.

Wenn es nicht geht erstmal die Installation lt. Handbuch durchchecken.

Wenn du die Fritz!Box richtig konfiguriert hast und der Telekomanschluss funktioniert, kann du immer ins Festnetz anrufen - egal welche Spielereien 1&1 treibt (also nix mit Kündigungsgrund).

schöne Grüße
Dieter
 
Zurück zur ursprünglichen Frage, die ja eigentlich nicht technischer Natur war:

Wenn die erbrachte Leistung mangelhaft ist, hast Du zunächst mal Recht auf Nachbesserung. Für die Zeit, in der ein Dienst nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung stand, kannst Du ggf. die monatlichen Raten kürzen. Nach ggf. mehrfacher Nachbesserung hast Du bei weiterhin Bestehen von wesentlichen Mängeln das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen und ggf. Schadensersatz zu erhalten. Grundlage sind Dein Vertrag, die 1&1 AGB und das BGB, sowie der allgemeine Treu&Glauben Grundsatz (in dieser Reihenfolge).

In jedem Fall solltest Du schriftlich den Mangel festhalten und 1&1 zur Kenntnis geben. Mit Fristsetzung (!) wird eine Nachbesserung gefordert. Für Zeiten des Ausfalls kannst Du je nach Ausmaß Dich weigern, den Monatsbeitrag zu zahlen. Die Vollzugsmeldung der Störungsbehebung muss schriftlich an Dich erfolgen.

Ist nach Ablauf der (angemessenen) Frist keine Besserung erfolgt, so solltest Du eine weitere (angemessene) Frist setzen z.B. mit der Ankündigung der Absicht einer Sonderkündigung und Rückforderung von Monatsgebühren im Falle einer weiterhin nicht erfolgenden Besserung.

Nach Ablauf der zweiten Frist ohne Besserung kannst Du dann z.B. eine Kündigung des Vertrags aussprechen.

Je nachdem, an welchem Punkt 1&1 einlenkt oder nicht, benötigst Du entsprechende anwaltliche Hilfe um weiterzukommen. Bedenke dabei, daß 1&1 keine 100%ige Verfügbarkeit zusichert!

In jedem Fall: immer Stand, Fristen und Ziele schriftlich festhalten und mitteilen. Verlasse Dich nicht auf Telefon und E-Mail. Dokumentiere den Hergang und die Tatsache, daß und wie 1&1 darüber informiert wurde.

--gandalf.
 
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