[Frage] Rechtmäßigkeit einer Portierungsgebühr "Fun Flat Analog": durch AGB begründbar?

ibu

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Moin.

Ich habe gestern einen alten Vertrag "Alice Fun Flat Analog" gekündigt.
In den alten AGBs habe ich gewühlt und keine Passage gefunden, die eine Erhebung einer Portierungsgebühr durch Hansenet (jetzt O2) bei Rufnummernmitnahme rechtfertigt.

Übersehe ich da was?

Hat jemand eventuell schonmal einen Widerspruch gegen die Erhebung durchgezogen und möchte hier über seine Erfahrung berichten?

Danke.

P.S.: Der neue Provider 1und1 übernimmt die Portierungsgebühr nicht.
 
Da stand aber auch sicherlich nicht drin dass eine Portierung kostenlos ist.
 
In den AGB steht ein Verweis auf das bei Vertragsabschluss aktuelle Preisverzeichnis.
 
Zuletzt bearbeitet:
I'm not a lawyer, aber: meines Wissen gelten jeweils die Gebührenordnungen, die bei Vertragsabschluss vereinbart wurden.

Einseitig kann ein Vertragspartner die Gebühren nicht erhöhen oder neue einführen.

Aber ich lasse mich gerne belehren.
 
Eine Gebühr bis 30,- EUR für abgehende Portierungen ist i.A. üblich und durch die BNA abgesegnet. Schau doch mal auf die Gebührenordnung zum Zeitpunkt Deines Vertragsabschlusses. Oder wird bei Dir gewuchert mit 29,90 EUR/Nummer bei 10 Rufnummern?
 
Hat jemand eventuell schonmal einen Widerspruch gegen die Erhebung durchgezogen und möchte hier über seine Erfahrung berichten?
Ich habe einer Berechnung mehrfach widersprochen und nach einigem Hin und Her tatsächlich meine 30 EUR wiederbekommen. Im Preis-/Leistungsverzeichnis zum Zeitpunkt meines Vertragsabschlusses Mitte 2008 wurde keine Portierungsgebühr erwähnt, weswegen ich auch keine bezahlen wollte. Letztlich sah das auch die Alice-Geschäftsleitung ein.

Entscheidend ist für dich, was im zum Vertragsabschluss gültigen Preis-/Leistungsverzeichnis steht, auf das sich die AGB beziehen.
 
Max. 30 Euro dürfen Provider für Portierungen ausgehend verlangen, das ist rechtmäßig. Die meisten kassieren immer so ca. 24,95 Euro. Die Telekom ist überraschend am günstigsten was das angeht.

Gruß
Sandra
 
Natürlich dürfen Provider das. Aber sie müssen es trotzdem in ihren Preislisten oder AGB angeben. Bis Mitte 2008 war das bei Alice nicht der Fall, weswegen man sich zu Recht gegen eine Berechnung wehren darf.
 
Bis Mitte 2008 war das bei Alice nicht der Fall, weswegen man sich zu Recht gegen eine Berechnung wehren darf.
Ich habe hier eine Preisliste von 2007. Auch darin ist für die ausgehende Portierung von Festnetzrufnummern kein Preis angegeben, nur für die Portierung von Mobilfunkrufnummern werden Kosten von 19,90 Euro angegeben. Für alle Verträge, für die diese Preisliste noch gilt, darf daher m. E. die Portierung von Festnetzrufnummern nicht berechnet werden.

Allerdings muss man sich überlegen, ob man wirklich will, dass so alte Preislisten (und andere Konditionen) noch gelten. Gerade bei Alice hat sich in den letzten Jahren eine Menge zum Vorteil des Kunden getan, und die neuen (besseren!) Preise und Konditionen wurden völlig unbürokratisch auch für Altverträge übernommen. Mit nur wenigen Ausnahmen geschah das sogar ganz ohne Zutun des Kunden. Ich bin mir nicht sicher, ob man noch Anspruch auf die Gültigkeit einer älteren Preisliste hat, wenn man gegen eine Abrechnung nach der jeweils neuesten Preisliste jahrelang keine Einwände erhoben hat.

Grüßle

Der Mikrogigant
 
Nee, nee, man darf das durchaus einseitig auslegen. Niemand ist gezwungen, gegen niedrigere Kosten Einspruch einzulegen um evtl. irgendwann mal gegen höhere Gebühren im Gegenzug vorgehen zu können...
 
Das Telekommunikationsgesetzt ist eindeutig. In § 46, der die Portierung regelt, steht:
(3)Dem Teilnehmer können die Kosten in Rechnung gestellt werden, die einmalig beim Wechsel entstehen. Das Gleiche gilt für die Kosten, die ein Netzbetreiber einem Anbieter von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit in Rechnung stellt. Etwaige Entgelte unterliegen einer nachträglichen Regulierung nach Maßgabe des § 38
§ 38 behandelt in erster Linie die Regulierung von Entgelten eines "Betreibers mit beträchtlicher Marktmacht". Wer damit gemeint ist, kann man sich denken.

Heißt soviel wie: Der Anbieter kann definitiv Geld für die Portierung verlangen. Anders wäre es auch kaum möglich. Denn die Anbieter werden ja auch von der BNetzA dazu verdonnert, die Rufnummernportierung für Anschlüsse anzubieten, die geschaltet wurden, lange bevor es Portierungen überhaupt gab. Wie soll in einem damaligen Preisverzeichnis ein Hinweis auf eine Rufnummernportierung vorhanden sein, wenn es sie noch nicht gab?

Ich war an der Erstellung des Gutachtens für die damalige "Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation" beteiligt, die das Entgelt festlegte, welches die Telekom von Kunden verlangen konnte, die einen anderen Festnetzanbieter wählen wollten (1998 war das, glaube ich). Aufgehängt war das damals an NetCologne, die als erstes in der Lage waren, Kunden ein eigenes Zugangsnetz zur Verfügung zu stellen. Dort wurde der Telekom damals tatsächlich eine Gebühr zugestanden. Begründung war, dass der Umschaltvorgang auf den neuen Anbieter nicht Leistungsbestandteil des existierenden Vertrages war. Folglich konnte für diese zusätzliche Leistung auch eine Gebühr verlangt werden, obwohl das ebenfalls in keinem Preisverzeichnis auftauchte. Ich denke, mit der Rufnummernportierung verhält es sich ähnlich, da dieses "Leitungsmerkmal" den Anbietern quasi ebenfalls nachträglich per Order di Mufti "nahegelegt" wurde.
 
Das Telekommunikationsgesetzt ist eindeutig.
Wirklich?
Können ist eine sehr dehnbare Formulierung. Sagt noch nichts über die Bedingungen zum Zeitpunkt der Vertragsschließung, wenn zu diesem Zeitpunkt Portierungen schon üblich waren...
 
Das Telekommunikationsgesetz ist in der Formulierung immer recht eindeutig. Es spricht in erster Linie immer davon, was die Telekommunikationsanbieter alles nicht dürfen. Wenn ihnen da tatsächlich mal was zugestanden wird, dann kannst du auch davon ausgehen, dass das tatsächlich in Ordnung ist. ;)

Auch eindeutig:
http://www.bundesnetzagentur.de/cln...Fragen/KostenRufnummernmitnahme_Basepage.html
Die Mitnahme einer Rufnummer zu einem anderen Telekommunikationsanbieter verursacht grundsätzlich Kosten. Nach § 46 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz (TKG) können dem Teilnehmer nur die Kosten in Rechnung gestellt werden, die einmalig beim Wechsel entstehen.

Die Portierungsentgelte der Anbieter wurden untersucht, ob sie kostendeckend sind. Dazu mussten die Anbieter aussagefähige Informationen über die Kosten des Bereitstellungsprozesses vorlegen. Die Auswertung hat ergeben, dass die von den Netzbetreibern geltend gemachten Portierungsentgelte in Höhe von ca. 23,- bis 29,95 EUR inkl. MwSt nicht zu beanstanden sind.

Auch interessant: http://www.bundesnetzagentur.de/cln...ragen/MitnahmeFestnetz_Basepage.html?nn=68532
Ein „Wechsel des Anbieters“ liegt vor, wenn der Endnutzer einen Vertrag mit einem neuen Anbieter des Telefondienstes abgeschlossen hat und die Vertragsbeziehung bezüglich des Telefondienstes mit dem bisherigen Anbieter beendet ist.
Das könnte man so auslegen: Zum Zeitpunkt der Rufnummernportierung ist der Vertrag mit dem alten Anbieter bereits beendet. Die Portierung ist demzufolge Bestandteil einer neuen, unabhängigen Vereinbarung mit dem alten Anbieter. Da wäre es völlig irrelevant, was in der Preisliste des alten Vertrages stand. Gültig ist die Preisliste, die zum Zeitpunkt der Beauftragung der Portierung aktuell ist.
 
Hallo Leute,

also ich teile die Ansicht einiger Forumsteilnehmer nicht, nach der eine Portierungsgebühr "einfach so" erhoben werden kann, deswegen hier mal für alle Interessierten die Fakten bei mir:

Ich hatte eine ähnliche Situation (Vertrag von 2006 ohne Gebühren im Vertrag, bei Kündigung Ankündigung einer Portierungsgebühr, dazwischen keinerlei Infos). Ich habe der Gebühr widersprochen, es gab diverse mails zwischen mir und Alice/o2, die von deren Seite reine Phrasen waren, daraufhin hab ich gewartet, bis der Vertrag beendet war, hab eine befreundete Anwältin eingeschaltet, die ein entsprechendes Schreiben aufgesetzt hat, voila, jetzt kriege ich die 20 Euro erstattet. Wichtig:

1. Jegliche Kommunikation dokumentieren

2. Der Gebühr sofort und immer wieder widersprechen

3. Alice die korrekte Chance geben, die Gebühr zu streichen (nicht weniger überweisen und auf's Inkasso warten. Bei mir war die letzte Rechnung ein Guthaben minus Port.gebühr, das heisst, sie hatten das Geld schon, ich musste es zurückfordern)

4. Das übliche Prozedere einhalten: Rechnung widersprechen, 1. Mahnung schreiben, 2. Mahnung schreiben mit Androhung von Konsequenzen, erst dann tätig werden

5. Anwalt einschalten, der kümmert sich. Das Schöne hierbei: Die Anwaltskosten müsst Ihr zwar vorschiessen, letztlich aber Alice zahlen (so sollte es der Anwalt auch gleich formulieren: a la "Ich fordere im Auftrag meines Klienten Port. gebühr plus mein Honorar auf mein Konto zu überweisen"

PS: Alice hat zu KEINEM Zeitpunkt eine "Schuld" eingeräumt, sondern mir das Geld aus "Kulanz" erstattet. Das heisst, man kann aus meiner Erfahrung keinen Rechtsanspruch ableiten. Dennoch: Unter'm Strich hab ich das bekommen, was ich wollte.

Viel Glück!
 
Hi, ich hoffe mir kann hier jemand helfen. Ich suche ganz dringend die Preisliste für Alice Fun Max Flat von 2007 und wenn jemand hat die AGB´s. Da ich den Anbieter wechseln möchte und meine alte Festnetznummer mitnehmen möchte. Jetzt verlangt O2 30€ von mir aber ich habe nur ein Muster der AGB´s da und zur Zeit des Vertragsabschlusses hat Alice Keine Portierungsgebühr erhoben fürs Festnetz. Ich habe nur leider keine Preisliste von 2007 mehr gefunden.
Gruß Sandra
 
Hier finden Sie alle Preis- und Produktdetails von 2007 als PDF :)
AGB Stand: 20.02.2007
Glaubst du denn im Ernst, dass die alte Preisliste für dich heute noch gilt, nur weil du damals einen Vertrag abgeschlossen hast? ;)
 
Ich habe mich darüber belesen und ich wäre dumm wenn ich es nicht versuchen würde denn immmerhin muss sich auch O2 an gewisse regeln halten und sie können mir nicht einfach 30€ berechnen wenn es nie eine änderung zu meinem alten Alice Vertrag gab. Also ein versuch ist es Wert denke ich.
Danke schön das werde ich mir jetzt erst einmal genau durchlesen. Danke.
Gruß Sandra
 

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