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Hier eine Diskussion für die Jurafachleute: Wlans wurden im Amtsblattt 14/1997 des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation (Seite 675) geregelt. Eine neuere Regelung gibt es meines Wissens nach nicht. Die Ausführungen sind ein Zusatz zur AmstblVfg Nr. 12/1993 S.46 und gilt für die heute noch üblichen 10 Mbit 2,4 Ghz Accesspoints welche im Amstdeutsch Rlan (Radio Lan) genannt werden.
Hier heist es in Vfg 122/1997 Absatz 2:
Rlans dienen zur Übertragung von Daten mit mindestens 250kbit/s (Definition ETS 300329) zwischen einzelnen Geräten über geringe Entfernungen sowohl innerhalb eines Grundstücks als auch grundstücksüberschreitend.
Nun kommt es aber ganz fett:
Eine Sprachübertragung ist im Rahmen dieser Allgemeinzuteilung nicht zulässig !!!
Von der Übertragung von UDP Paketen ist freilich nicht die Rede und das sind ja wiederum Daten. Möglicherweise gibt es längst einen neueren Rlan Gesetzesentwurf oder ein anderes Pamphlet der RegTP und ich weis nix davon ? Codecs und PCM gabs ja aber schliesslich damals auch schon.
Hier heist es in Vfg 122/1997 Absatz 2:
Rlans dienen zur Übertragung von Daten mit mindestens 250kbit/s (Definition ETS 300329) zwischen einzelnen Geräten über geringe Entfernungen sowohl innerhalb eines Grundstücks als auch grundstücksüberschreitend.
Nun kommt es aber ganz fett:
Eine Sprachübertragung ist im Rahmen dieser Allgemeinzuteilung nicht zulässig !!!
Von der Übertragung von UDP Paketen ist freilich nicht die Rede und das sind ja wiederum Daten. Möglicherweise gibt es längst einen neueren Rlan Gesetzesentwurf oder ein anderes Pamphlet der RegTP und ich weis nix davon ? Codecs und PCM gabs ja aber schliesslich damals auch schon.