Regelungen für die individuelle Rufnummernübermittlung CLIP

PURtel.com

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Hallo VoIP-Gemeinde,

nach dem wir in der letzten Woche intensive Rücksprache mit der RegTP gehalten haben, haben wir unsere individuelle Rufnummernübermittlung CLIP nun RegTP-konform angepasst und online gestellt.

Was darf übermittelt werden?

- Rufnummern der Gassen 0180, 0700, 0800
- geografische Rufnummern (privat, Büro, etc.)
- PURtel-Nummern

Wie muss der Eigentumsnachweis erfolgen?

- Kopie der Anschlussanmeldung
- alternativ Kopie der letzten Telefonrechnung
- Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite)
- Unterschrift und PURtel-Kundennummer auf allen Kopien

Wie werden die Kopien zugestellt?

- ausschließlich per Fax oder per Briefpost

Was ist als Standard gesetzt?

- die 0180er PURtel-Gasse

Was ist mit den Stuttgarter, Wendlinger oder anderen geografischen Rufnummern von PURtel?

- geografische PURtel-Rufnummern werden gegen Nachweis durch Kopie des Personalausweises ebenfalls freigeschaltet.

Was kann man im Account auswählen?

- Alle uns nachgewiesenen Nummern, zzgl. 0180er PURtel-Gasse sowie der nachgewiesenen geografischen PURtel-Rufnummern
 
Re: Regelungen für die individuelle Rufnummernübermittlung C

Moin!

> Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite)
> Unterschrift und PURtel-Kundennummer auf allen Kopien

Irgendwie wird mir bei dieser Datensammelei unwohl.
Das sind - kumuliert eine ganze Reihe Informationen,
mit denen recht schnell viel Unfug angestellt werden
kann... :-/

Da kann man Sie gleich bei der nächsten Nominierung
des Big-Brother-Awards vorschlagen... :)

Nicht das das ein persönliches Misstrauen ist, aber
ob das bei allen Kunden - gerade denen, die sich
für IP-Telefonie interessieren und sowieso etwas
"fortschrittlicher" sind, nicht als ein gewisser Hemmschuh
erweisen wird?

Fragt sich,
Kai

Edit 18:52:

Achso: http://www.bigbrotherawards.de/

Bitte von Christoph: "Edit"-Funktion nicht übergehen. ;-)
 
Re: Regelungen für die individuelle Rufnummernübermittlung C

saluton schrieb:
Nicht das das ein persönliches Misstrauen ist, aber
ob das bei allen Kunden - gerade denen, die sich
für IP-Telefonie interessieren und sowieso etwas
"fortschrittlicher" sind, nicht als ein gewisser Hemmschuh
erweisen wird?
Traurig, ich weiss, - aber die Regeln habe ich nicht gemacht...

Bist Du mit der Freischaltung Deiner Nummern unzufrieden?
 
Re: Regelungen für die individuelle Rufnummernübermittlung C

Moin!

> Traurig, ich weiss, - aber die Regeln habe ich nicht gemacht...

"Die Regeln"?

Die Art, wie es kommuniziert wird, macht "die Musik".

Bei 0180/0700/0800-Nummern ist es wohl einfach,
da der Zuteilungsbescheid (der RegTP) ja für die RegTP
selbst hinreichend ist.

Für die Adresslegitmation ist das mit der Personalausweiskopie
so eine Sache, da mit einer solchen schon Kreditverträge
- auf fremden Namen - abgeschlossen worden sein sollen...

Eine Kopie der Telefonrechnung bzw. Stromrechnung
(wie es in GB üblich ist) sollte hinreichend sein...
(gut in GB gibt/gab es keine Meldebestätigungen...)

> Bist Du mit der Freischaltung Deiner Nummern unzufrieden?

Nein, ich bin zufrieden.

Ich möchte nicht als "Querulant" gelten, sondern sinnvolle
Hinweise geben, wenn ich Probleme sehe.

Nun fehlt nur noch:

- Rufumleitung bei "Nichterreichbarkeit" ins Festnetz
(mit ENUM-Abfrage) und/oder zu anderen SIP-Adressen.
(möglichst selbst konfigurierbar)

- Eine Rufnummer in Österreich (0810 geht notfalls auch)

- Eine Rufnummer in Polen

Grüsse,
Kai
 

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