RegTP verlängert Nutzungsmöglichkeit für ortsfremde FN

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Regulierungsbehörde verlängert Nutzungsmöglichkeit für „T-Net vor Ort“
Fristverlängerung soll Kündigungsfolgen für Kunden abmildern

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) hat heute entschieden, dass bei dem Dienst „T-Net vor Ort“ der Deutschen Telekom AG (DT AG) und bei vergleichbaren Diensten anderer Anbieter unter Missachtung des Ortsnetzbezugs genutzte Ortsnetzrufnummern erst zum 1. Februar 2007 abgeschaltet werden müssen.

Ursprünglich sollten diese Dienste zum 1. August 2005 abgeschaltet werden. Die Fristverlängerung erfolgt, weil viele Kunden erst kürzlich von ihrem Anbieter über die Anordnung der Reg TP und den Termin der Abschaltung informiert wurden. Die Kunden haben glaubhaft vorgetragen, sich jetzt nicht mehr angemessen auf die Abschaltung vorbereiten zu können. Insbesondere sei die Kündigung ihres Vertrags teilweise erst nach dem Redaktionsschluss ihres Telefonbuchs erfolgt.

Die Reg TP hatte am 6. Oktober 2004 gegenüber mehreren Unternehmen, die den geographischen Bezug von Ortsnetzrufnummern nicht beachtet haben, verfügt, dass entsprechende Neuzuteilungen von Ortsnetzrufnummern zum 15. Oktober 2004 einzustellen sind und eine Abschaltung bereits zugeteilter Rufnummern zum 1. August 2005 zu erfolgen habe (siehe auch Pressemitteilung vom 6. Oktober 2004). Diese Frist von rund neun Monaten sollte den Unternehmen ermöglichen, zusammen mit ihren Kunden nach Lösungsmöglichkeiten im gesetzlichen Rahmen zu suchen.

Adressat einer solchen Verfügung war auch die DT AG. Diese hat den Dienst „T-Net vor Ort“ flächendeckend am 20. April 2005 mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt. Folge für die Kunden wäre demnach, dass sie innerhalb von drei Monaten eine Umstellung bewältigen müssten. Daher hat sich die Reg TP dazu entschlossen, den Endkunden bei der Abmilderung der Folgen ihrer Entscheidung zu helfen.

Den Verfügungsadressaten vom Oktober 2004 ist es mit dieser Verlängerung möglich, die Rufnummern bis zum 1. Februar 2007 geschaltet zu lassen und die Kündigungsfrist entsprechend zu verlängern, um so den Kunden eine geordnete Umstellung zu gewährleisten. Grundsätzlich hält die Reg TP an der Verfügung aus dem letzten Jahr fest, da der Ortsnetzbezug von Ortsnetzrufnummern im Sinne eines chancengleichen und diskriminierungsfreien Wettbewerbs und der Sicherstellung der ausreichenden Verfügbarkeit von Rufnummern in allen 5.200 Ortsnetzbereichen von allen Anbietern beachtet werden muss.

Hintergründe über die im Herbst 2004 ergangene Entscheidung sind aus der Mitteilung zum Thema „Nutzung von Rufnummern in den Ortsnetzbereichen" zu entnehmen. Diese ist im Amtsblatt der Reg TP vom 6. Oktober 2004 veröffentlicht worden und auch auf der Internetseite www.regtp.de nachzulesen.

Quelle: RegTP
 
Den Verfügungsadressaten vom Oktober 2004 ist es mit dieser Verlängerung möglich, die Rufnummern bis zum 1. Februar 2007 geschaltet zu lassen ...
Sehr vernünftig das - aber wieso wird das nur auf "T-Net vor Ort" bezogen? Was ist mit den von anderen VoIP-Anbietern verteilten "ortsfremden" Rufnummern? Im Zuge einer Gleichbehandlung, sollte man eigentlich von einer einheitlichen Regelung für alle Anbieter ausgehem können ...
 
Steht doch da:
Die Reg TP hatte am 6. Oktober 2004 gegenüber mehreren Unternehmen, [...] verfügt,...
[...]
Den Verfügungsadressaten vom Oktober 2004 ist es mit dieser Verlängerung möglich, die Rufnummern bis zum 1. Februar 2007 geschaltet zu lassen [...]
Gilt doch eindeutig für alle.
 
Zitat aus teletarif.de:
Somit werden etwa VoIP-Rufnummern, die nicht im eigenen Ortsnetz geschaltet sind, zum 1. August abgeschaltet.

sprich, bis 1. August werden VoIP Nutzer nurnoch "eigene" Ortsnummern behalten können. :(

Schade eigentlich, dieser Schritt ist bestimmt nötig gewesen, aber er ist trotzdem ein Rückschritt. Es gibt in meinem Bekanntenkreis eigentlihc niemand der mich über eine 0180x Nummer anrufen würde. Hoffen wir einmal dass bis dahin auch das hinterletzte Kaff "kostenlos" mit einer Ortsnummer versorgt werden kann.

Ich werd jedenfalls meine Stuttgarter Nummer nutzten solang sie mir nicht weggenommen wird. 8)
 
Ich verstehe das auch so, dass auch VoIP Nummern solange Bestandsschutz haben.

jo

Edit: steht auch so im gelinkten Teltarif Artikel!
 
@ rollo:
Der letzte Satz des teltarif-Artikels ist scheinbar inzwischen geändert worden:
teltarif schrieb:
Offenbar gilt diese Fristverlängerung jedoch auch für VoIP-Rufnummern, die nicht im eigenen Ortsnetz geschaltet sind.
Vorher lautete er so, wie von stefanmoench zitiert.

Also war die Meldung auch für die teltarif-Redakteure missverständlich - eine eindeutige Formulierung seitens der RegTP wäre hier wohl besser gewesen.
 
Es stimmt aber, dass es auch VoIP-Nummern betrifft, wie ja auch teltarif schon nahezu korrigierte.

Kurios finde ich dabei, dass gerade T-Net der Aufhänger für die Entscheidung ist. RegTP und Telekom sitzen ja auch quasi Rücken an Rücken in Bonn...

Die Meldung hätte wirklich allgemeiner formuliert werden sollen - wenigstens dem Anschein nach...
 
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