RegTP zum Thema "Entbündelung Telefon/DSL"

Jiro

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Hiho.

hatte vergangene Woche mal bei der Bundesnetzargentur diese Frage gestellt:

>Guten Tag,
>
> können Sie mir eine Einschätzung gegen, wann ich einen DSL Zugang ohne zwangsweisen Telefonanschluss bei der Telekom erhalten kann?
> Wird es eine Regulierung in dieser Sache geben?
> Wann etwa?
>
> viele Grüße


nach einer Woche kam diese Antwort:

Sehr geehrter Jiro

vielen Dank für Ihre E-Mail, mit der Sie sich darüber informieren möchten, ob Sie einen DSL-Anschluss entbündelt von einem Telefonanschluss erhalten können.

Zunächst möchte ich Sie in der gebotenen Kürze über die Aktivitäten meiner Behörde im Bereich VoIP informieren. Die Bundesnetzagentur hat im April 2004 eine umfangreiche Anhörung zu VoIP durchgeführt und damit frühzeitig die regulatorische Diskussion über eines der derzeit bedeutendsten Themen in der Telekommunikationsbranche aufgegriffen. Siehe http://www.bundesnetzagentur.de/eni...erung_Telekommunikation/Voice_over_IP_am.html

Die Entbündelung von DSL- und Telefonanschluss war Teil dieser Anhörung. Die Auswertung und Bewertung der Ergebnisse der Anhörung wurde in ein Eckpunktepapier umgesetzt und am 09. September 2005 veröffentlicht. Die Eckpunkte stellen einen Entwurf der Rahmenbedingungen zur regulatorischen Behandlung von VoIP dar.

Bevor sich der Umfang der Regulierung für VoIP klar abzeichnet kann ich Ihnen leider noch keine abschließende Antwort zur Frage nach der Entbündelung von DSL- und Telefonanschluss geben. Den Aktionsplan zu VoIP können Sie hier einsehen <http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/3179.pdf>.

Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass sich der Markt rund um VoIP auch weiterhin schnell verändern wird und sieht es als größte Herausforderung an, auf die jeweiligen regulatorischen Anforderungen schnell und flexibel reagieren zu können, sofern sich dies als notwendig erweist.

Dabei wird der Tatsache Rechnung getragen, dass sich VoIP-Dienste derzeit am Markt erstmals entwickeln und noch nicht absehbar ist, inwieweit sich bestehende und zukünftige Geschäftsmodelle als nachhaltig existenzfähig erweisen werden. Es ist daher aus Sicht der Bundesnetzagentur nicht zielführend und letztlich auch gar nicht möglich, bereits heute ein abschließendes und umfassendes Regelwerk für VoIP, in dem alle sich grundsätzlich stellenden regulatorischen Fragen beantwortet werden, zu erstellen.

Aus Sicht der Bundesnetzagentur ist es hierbei jedoch wichtig, dass am Ende eines solchen Entwicklungsprozesses ein gleichberechtigtes Nebeneinander der verschiedenen Dienste steht. VoIP-Dienste werden mittelfristig die selben Kriterien erfüllen müssen wie traditionelle Dienste. Insofern hält die Bundesnetzagentur Übergangsregelungen, etwa aus technischen Gründen, für ein geeignetes Mittel, um einerseits das bestehende Innovationspotential zu unterstützen und andererseits dem öffentlichen Interesse an der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen gerecht zu werden.

Um Ihnen dennoch weiter zu helfen, kann ich Ihnen die folgenden Informationen zur Verfügung stellen:

Telefonanschlüsse und DSL-Anschlüsse werden in den meisten Fällen über eine Teilnehmeranschlussleitung (TAL) realisiert. Die TAL ist i.d.R. eine Kupferdoppelleitung und verbindet Ihre Endgeräte (Telefon, Modem, ...) mit der Telekommunikationsinfrastruktur Ihres Anbieters. Es gibt noch andere Möglichkeiten der Verbindungsherstellung (Funk, Fernsehkabel etc.), darauf will ich hier aber nicht näher eingehen.
Die TAL wird in zwei Übertragungsbereiche unterteilt, einen für den Telefonanschluss (Telefon, Fax, Modem etc.) und einen für schnelle Datenübertragung (DSL-Anschluss).

Für einen DSL-Anschluss ohne Telefonanschluss benötigt man zwar nur den DSL-Übertragungsbereich der TAL, beansprucht/belegt aber dennoch die gesamte TAL. Da die Kosten der TAL bisher durch das monatliche Entgelt für einen bestehenden Telefonanschluss (analog bzw. ISDN) abgedeckt werden, erhalten Endkunden heutzutage von der Deutschen Telekom AG (DTAG) nur einen DSL-Anschluss, wenn sie auch einen Telefonanschluss besitzen. Es liegt derzeit in der Entscheidung der Anbieter diese Bündelung aufzuheben. Mir ist bekannt, dass Wettbewerber schon heute ihren Endkunden einen sog. "nackten" DSL-Anschluss anbieten. Dies ist im Wege der Eigenrealisierung der letzten Meile, oder auf Basis von gemieteten Teilnehmeranschlussleitungen möglich. Anbieter können individuelle Produkte anbieten, die z. B. ausschließlich auf einem DSL-Anschluss basieren (VoIP etc). Einige wenige Angebote sind bereits im Markt zu finden, die meisten Teilnehmernetzbetreiber bieten aber noch Bündelprodukte an, die neben dem DSL-Anschluss auch einen Telefonanschluss beinhalten.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Verbraucherservice
[email protected]
http://www.bundesnetzagentur.de
07.04.06


na prima....
 
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